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In Emmen wird in Zukunft an der Urne über die Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern befunden. Bereits Mitte September werden die Stimmberechtigten - gestützt auf knappe Informationen - über vier Gesuche abstimmen.

Paul Huber, wohnhaft in Emmen und Mitglied des gegnerischen Komitees, ist «als Bürger über das Abstimmungsresultat enttäuscht». Huber (SP), Justizdirektor und damit zuständig für das kantonale Bürgerrechtswesen, ist überzeugt, dass Einbürgerungsentscheide in Zukunft in Emmen sachlich «weniger gut abgestützt» sind: «Denn die Bürgerinnen und Bürger können gar nicht mehr überprüfbare Informationen erhalten als bis anhin die Einwohnerräte.» Huber bleibt folglich nur die Hoffnung, dass «Einbürgerungswillige aus den verschiedenen Ländern des ehemaligen Jugoslawien in Zukunft nicht generell abgelehnt werden».

BEISPIELE AUS SCHWYZ
Die Erfahrungen im Kanton Schwyz, wo Volksabstimmungen bei Einbürgerungen obligatorisch sind, lassen jedoch genau dies befürchten. Am vergangenen Wochenende beispielsweise wurden in sechs Schwyzer Gemeinden (Schwyz, Lachen, Küssnacht, Wangen, Rothenthurm und Arth) Einbürgerungen abgelehnt, meistens Gesuche von Einwohnerinnen und Einwohnern türkischer, kroatischer, mazedonischer oder jugoslawischer Herkunft. Der Souverän achte «vor allem auf die bisherige Staatsbürgerschaft der Gesuchsteller», fasste der Schwyzer Journalist Josias Clavadetscher im «Bote der Urschweiz» die Abstimmungsergebnisse am Montag zusammen. Gesuche von italienischen oder vietnamesischen Einwohnern wurden meist angenommen, nur in Küssnacht wurden zwei Männern aus Indochina, die bereits fünfzehn beziehungsweise elf Jahre in der Gemeinde ansässig sind, das Bürgerrecht und damit die politischen Rechte vorenthalten. Wieder einmal stand die demokratisch legitimierte Willkür über dem Menschenrecht auf politische und gesellschaftliche Mitbestimmung. Die Lokalzeitung «Freier Schweizer» kommentierte die Ablehnung aus der Sicht der Abgewiesenen: «Der Bezirk und seine Umgebung wurden für sie - nicht zuletzt wegen seiner Bewohnerinnen und Bewohner - zu einer zweiten Heimat. Sie müssen sich nach dem vergangenen Wochenende noch fremder in einem für sie bereits fremden Land fühlen.»

«IHRE LIEBE MÜHE»
Die angestrebte Richtung des diskriminierenden Ausschlusses haben die Emmer Schweizer Demokraten im Abstimmungskampf bereits klar gemacht. In den Abstimmungsunterlagen kritisierten die SD-Initianten, es werde «beim Einbürgerungsverfahren nicht danach gefragt, ob jemand Moslem, Hindu, Buddhist, Jude oder Anhänger einer Naturreligion ist. Als Schweizer können sie dann nach ihren religiösen Überzeugungen und Wertanschauungen als Stimmbürger, Grossräte oder Nationalräte unser Schicksal mitbestimmen und Forderungen durchsetzen. Das kann sozialen Zündstoff beherbergen.» In einem Flugblatt hatten die Schweizer Demokraten ihre rassistische Tinte dann nicht halten können: «Es gibt aber Religionen, die andere Wertvorstellungen als die christlichen haben. Eines der wichtigsten Einbürgerungskriterien ist das Annehmen unserer Gebräuche und Gesetze. Damit aber werden einige Leute aus anderen Religionsgemeinschaften ihre liebe Mühe haben, da sie ganz andere religiöspolitische Überzeugungen vertreten müssen. Es ist ihnen gar nicht möglich, unsere Gesetze und Gebräuche zu übernehmen. Deshalb würden diese Leute auch die geforderten Kriterien zur Einbürgerung nicht erfüllen.» Im Klartext: Nur Angehörige christlicher Konfessionen können Schweizer oder Schweizerinnen sein. Mindestens gemäss den bornierten Vorstellungen der Emmer Schweizer Demokraten. Daten über religiöse Zugehörigkeit gehören aber gemäss Datenschutzgesetz, so sagt der kantonale Datenschützer Rolf Bründler, zu den besonders geschützten persönlichen Daten. Grundsätzlich müssen sich die Behörden «an die harten Fakten halten und möglichst knapp informieren. Der Leitsatz muss sein: So wenig wie möglich, aber so viel, dass die Bürger entscheiden können.» Klar ist auch, dass niemals ein Eintrag aus dem Strafregister öffentlich gemacht wird. Nur: «Wer einen gravierenden Eintrag im Strafregister aufweist, dessen Gesuch kommt gar nicht bis zum Einwohnerrat», sagt die Emmer Gemeindeschreiber-Substitutin Luzia Duss, zuständig für die Bearbeitung der Einbürgerungsgesuche. Nur bei der Offenlegung der finanziellen Situation sieht Datenschützer Bründler keine Probleme, die Angaben über das steuerbare Einkommen und das steuerbare Vermögen sind bereits heute öffentlich und können folglich auch problemlos in ein Abstimmungsbüchlein aufgenommen werden.

RIESIGER PENDENZENBERG
Ob die Mehrheit der Stimmenden den zu befürchtenden muslimfeindlichen und/oder fremdenfeindlichen Kampagnen folgen werden, wird sich weisen. Das überparteiliche und überkommunale Komitee jedenfalls hat bereits an die Verantwortung der Bürgerinnen und Bürger von Emmen appelliert. Die Stimmberechtigten sollten «nie vergessen, dass ihr Ja oder Nein in ein fremdes Menschenleben eingreift» und «wichtige Lebensbedingungen ziemlich unwiderruflich regelt im Leben einer kaum bekannten Frau, eines kaum bekannten Mannes, eines kaum bekannten Kindes der Stadt Emmen». Schon im September werden die Stimmberechtigten von Emmen erstmals über Einbürgerungsgesuche abstimmen müssen, sagt Luzia Duss. Als sie ihre Stelle im Sommer 1998 antrat, lagen rund 150 Gesuche in den Schubladen, nun sind es 220 Gesuche von Einzelpersonen wie auch von Familien. Emmen hat eben in diesem Jahr noch keine Ausländerinnen oder Ausländer eingebürgert, da man - nach dem Zustandekommen der SD-Initiative - zuerst das Ergebnis der Volksabstimmung abwarten wollte. Der Pendenzenberg ist also riesig, und er wird nicht so schnell abgebaut werden. Ganze vier Gesuche mit insgesamt elf Einbürgerungswilligen (Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen) sollen am 12. September an der Urne entschieden werden, zwei Gesuche stammen von Einwohnerinnen und Einwohnern jugoslawischer Herkunft, je eines von Menschen italienischer beziehungsweise spanischer Herkunft. Am Mittwoch hat der Gemeinderat die Botschaft mit den vier Gesuchen an den Einwohnerrat weitergeleitet. Das Abstimmungsergebnis vom Sonntag hat keinen Einfluss auf den Inhalt der Botschaft, die Einwohnerräte werden Angaben erhalten über Namen, Geburtsjahr und Geburtsort, einen Kurzlebenslauf samt Berufsangabe und Name des Arbeitgebers. Dazu werden sie auch ein Sätzchen über Freizeitaktivitäten lesen müssen. «Die Freizeit verbringt er mit seiner Familie» stand im vergangenen Jahr gleich mehrmals in der Botschaft an die Einwohnerräte. Und auch: «Über die Gesuchsteller ist nichts Nachteiliges bekannt. Zu ihrem Heimatstaat X. besteht nur noch Ferien- und Verwandtenkontakt. Die Gesuchsteller sind assimiliert. Sie sind bereit, sämtliche Rechte und Pflichten eines Schweizers zu übernehmen.» Auch steht immer ein Sätzlein über die Sprachkenntnisse: «In der deutschen Sprache kann man sich mit ihnen sehr gut unterhalten.» Über einen Gesuchsteller war im vergangenen Jahr gar zu lesen: X. «ist bereit, in der Schweiz Zivilschutzdienst zu leisten.» Unklar ist jedoch noch, ob der Text im Abstimmungsbüchlein, das allen Stimmberechtigten zugesandt wird, mit der Botschaft an den Einwohnerrat identisch ist oder ob die Stimmbürger nur kürzer gefasst über die Einbürgerungswilligen orientiert werden, obwohl auch die Botschaft bereits öffentlich zugänglich ist. Die Gemeindebehörden von Emmen werden sich nach der Sitzung des Einwohnerrates am 6. Juli noch mit dem Datenschutzbeauftragten Rolf Bründler zusammensetzen. Bründler wird unter anderem dafür eintreten, dass die Texte den Einbürgerungswilligen vor der Publikation vorgelegt werden.