Eine Mehrheit der Emmer Stimmenden verweigert zwei Einbürgerungsgesuchen jugoslawischer Einwohnerinnen und Einwohner die Zustimmung. Stillhalten bringt nichts: Gefährdete Einbürgerungswillige müssen in Zukunft auf öffentliche Unterstützung zählen können.
«So gut wie niemand möchte als Rassist gelten, und dennoch behauptet sich das rassistische Denken und Handeln hartnäckig bis auf den heutigen Tag.»
Albert Memmi, französischer Rassismusforscher
«Wie voraussehbar weigerten sich die Stimmbürger von Emmen Jugoslawen einzubürgern»: So übertitelte die westschweizerische Tageszeitung «Le Temps» ihren Bericht über den ersten Urnengang bei Einbürgerungen. Wie voraussehbar erreichte also die demokratisch legitimierte Willkür bei der Ablehnung der beiden Gesuche jugoslawischer Einbürgerungswilliger landesweite Beachtung. Scham vielerorts, aber nur moderate öffentliche Empörung. Resignation? Sicher auch. Aber auch die zutreffende Einschätzung, dass in den vergangenen Auseinandersetzungen um die Einführung der Urnenabstimmung bei Einbürgerungen schon fast alles Notwendige gesagt worden ist.
Klar ist - wohl auch den meisten Emmer Diskriminierungswilligen -, dass die Menschen aus den Ländern des ehemaligen Jugoslawien die wirtschaftlichen und sozialen Probleme weder in Emmen noch anderswo zu verantworten haben. Sie sind die Blitzableiter. Rassismus, wie er sich zurzeit in Emmen und auch anderswo zeigt, ist Opposition der Feigen. Anstatt gegen die Stellen- und Sozialabbauer, die Milliardäre und Millionäre, anzutreten, beklagen sie sich über die existierenden Ungerechtigkeiten, indem sie auf die gesellschaftlich Schwachen schlagen. In Emmen sind dies Einwohnerinnen und Einwohner aus den verschiedenen Ländern des ehemaligen Jugoslawien, insgesamt rund ein Zehntel der Bevölkerung. Ein bezeichnendes Detail: Auch die Lokalzeitung «Die Region» bemüht sich nicht, die journalistischen Standards einzuhalten und unzutreffende oder unvollständige Informationen in der nächsten Ausgabe klarzustellen.
GEMEINDERAT REAGIERT - JETZT
Erfreulich ist, dass der Gemeinderat Emmen nun in einer am Mittwoch veröffentlichten Pressemitteilung «bedauert, dass durch die Lokalpresse zu einem Gesuchsteller falsche Tatsachen in Umlauf gebracht wurden». Der Bericht der «Region» sei «durchaus ein Mitgrund für die Polarisierung, die bei der Thematik Einbürgerungen einmal mehr aufgekommen ist». Der Gemeinderat hat es allerdings verpasst, bereits vor dem Abstimmungssonntag eine Berichtigung der falschen Behauptungen durchzusetzen.
Aber wie soll es weitergehen? Über 200 Einbürgerungsgesuche sind hängig, rund 150 stammen von Einwohnerinnen und Einwohnern aus Ländern des ehemaligen Jugoslawien. Klar ist auch: In absehbarer Zeit wird der Volksentscheid vom Juni (Einführung der Urnenabstimmung) wohl kaum durch eine weitere Volksabstimmung wieder umzustossen sein. Alle Gegnerinnen und Gegner des jetzigen Modus, wie auch alle Stimmbürger, die sich für eine Integration von allen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern einsetzen, werden also in den kommenden Urnengängen aktiv dafür besorgt sein müssen, dass die Entscheidungen in ihrem Sinne ausfallen. Die Erfahrung im Kanton Schwyz, wo Urnengänge bei Einbürgerungen obligatorisch und Einbürgerungsgesuche von Einwohnerinnen und Einwohnern türkischer und jugoslawischer Herkunft in den vergangenen Jahren vielfach abgelehnt wurden, zeigt, dass Gesuche dann eine Chance haben, wenn sich offizielle und informelle Unterstützungskomitees für die Einbürgerungskandidaten bilden. Einheimische mit Schweizer Pass müssen also in der Öffentlichkeit auftreten, beispielsweise Leserbriefe schreiben, auch verleumderischen Behauptungen entgegentreten. Oder in Vereinen für Stimmbeteiligung und Zustimmung werben.
SCHWEIZWEITES GESETZ
Rassismus bekämpft man nicht, indem man sich still verhält oder sich hinter dem Scheinargument versteckt, die Thematisierung diskriminierender Praxis bringe Stimmung und Stimmen für die Fremdenfeinde. Längerfristig jedoch wird das eidgenössische Parlament nicht darum herumkommen, ein integrationsfreundlicheres Einbürgerungsgesetz zu verabschieden. Ein Gesetz, das ein Recht auf Einbürgerung unter bestimmten Bedingungen vorsieht.