In Mannheim trafen sich gegen hundert Rechtsextremisten beim Prozess gegen den Holocaust-Leugner Ernst Zündel. Unter dessen Sympathisanten waren auch zwei Schweizer.
Anfang November erhielten die «Kameraden und Mitstreiter» eine Aufforderung nach Mannheim zu kommen, um den «Märtyrer für die Wahrheit», Ernst Zündel vor dem Landgericht Mannheim zu unterstützen. Der 66jährige Holcoaust-Leugner Zündel, der vor acht Monaten aus Kanada ausgewiesen wurde, musste sich dort wegen Volksverhetzung und der Verunglimpfung des Andenkens verstorbener Menschen verantworten. Zündel hatte in den vergangenen Jahren unter anderem eine einschlägige und materialreiche Internet-Site in Deutsch und Englisch betrieben.
Am Dienstagmorgen vergangener Woche fanden sich nun fast hundert Rechtsextremisten ein, darunter einige der letzten Überlebenden der Waffen-SS, dumpfbackige jugendliche Naziskins und auch NPD-Grössen. In dieser Braunen Gesellschaft tummelten sich auch mindestens zwei Schweizer, einerseits ein pausbäckiger und namentlich noch nicht bekannter junger Mann, der im schwarzen und blumenverzierten Hirtenhemd auftrat, und andererseits Bernhard Schaub, Holocaust-Leugner und Anführer der Nationalen Ausserparlamentarischen Opposition (NAPO).
Auf der Seite des Angeklagten sassen neben Zündel vorerst vier Anwälte, zuerst die Pflichtverteidigerin Silvia Stolz, eine bayerische Anwältin, die erst seit kurzem bei rechtsextremistischen Prozessen auftritt. Dann der einstige RAF-Terrorist Horst Mahler, der in den vergangenen Jahren zum Rechtsextremisten und Holocaust-Leugner mutierte. Dann noch die Wahlverteidiger Jürgen Rieger und der 83jährige Österreicher Herbert Schaller, beide beliebte Verteidiger im rechtsextremistischen Spektrum und selbst einschlägig politisch tätig.
Am ersten Prozesstag kam das Gericht jedoch noch nicht zur Sache, sondern musste sich formaljuristischen Fragen herumschlagen. Die Pflichtverteidigerin Silva Stolz wollte den Holocaust-Leugner Horst Mahler als «juristischen Assistenten“ neben sich haben, obwohl dieser – ebenfalls wegen Volksverhetzung erstinstanzlich verurteilt - mit einem provisorischen Berufsverbot belegt ist. Der Antrag der Wahlverteidigerin wurde abgelehnt, zum Missfallen des anwesenden rechtsextremistischen Publikums. Mehrmals drohte der Gerichtspräsident mit dem Räumen des Saales.
Dann aber setzte Gerichtspräsident Ulrich Meinerzhagen noch einen drauf. Er entzog der jungen Anwältin das Anwalt als Pflichtverteidigerin, da sie keine Gewähr für eine ordnungsgemässe Verteidigung bieten könne. Der Gerichtspräsident stützte seinen Entscheid auf eine Verteidiger-Eingabe, in der die Anwältin Stolz sich holocaust-leugnende Inhalte zu eigenen Aussagen machte. Sie kann allerdings weiterhin als Wahlverteidigerin am Prozess teilnehmen. Dann stellte Jürgen Rieger noch einen Befangenheitsantrag gegen Gerichtspräsident Meinerzhagen, so dass der Prozess für eine Woche vertagt wurde.
Nach der Gerichtsverhandlung zog der serbelnde Wanderzirkus der Holocaust-Leugner weiter nach Norden. Am Wochenende trafen sich der Tross im norddeutschen Vlotho, eingeladen vom «Verein zur Rehabilitierung der wegen des Bestreitens des Holocaust Verfolgten». Die Anwältin Stolz referierte über den Mannheimer Prozess. Angekündigt war auch ein Vortrag des Vereinspräsidenten Bernhard Schaub: Am Sonntag erging er sich in «Gedanken zum Heldengedenktag». Der Heldengedenktag, ein in Nazideutschland jeweils pompös begangener Feiertag, erinnert an mehrere Nazis, die bei Hitlers gescheiterten Putsch anno 1923 ums Leben kamen. Der Schweizer Holocaust-Leugner ist heute auch ein Exponent der deutschsprachigen Neo-Nazi-Szene.
Am Dienstag dieser Woche hat Gerichtspräsident Meinerzhagen die Verhandlung ausgesetzt, bis ein neuer Pflichtverteidiger für Zündel gefunden ist. Dieser bleibt weiter in Untersuchungshaft.