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Zu vier Monaten Gefängnis bedingt verurteilte vergangene Woche das Basler Strafgericht den 79-jährigen Walter G. Stoll. Das einstige Mitglied der Waffen-SS hatte als «Die Feldjäger vom Hochrhein» Basler Juden und Linke mit rassistischen bzw. antisemitischen Droh- und Hetzbriefen bedient. Stoll kündigte bereits Rekurs an.

«Dass sie endlich Ruhe geben», dies sei das Motiv seiner Schreiberei gewesen, erklärt Walter G. Stoll. Deshalb sandte er während Jahren Droh- und Hetzbriefe an jüdische oder linke Baslerinnen und Basler, die sich in Leserbriefen gegen Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus wandten oder die Rolle der Schweiz im Zweiten Weltkrieg kritisierten. Eine andere Meinung nennt Stoll schlicht und einfach «Provokation». Er habe private Briefe verschickt, behauptet Stoll mehrmals, doch einmal räumt er auch ein: Er habe niemanden geschrieben, der sich nicht öffentlich geäussert habe. Und der «Freund» (Stoll) des Holocaustleugners Jürgen Graf kündigt auch an, dass er weiterhin tätig sein werde.

Vergangene Woche stand der 79-jährige Walter G. Stoll, einst Mitglied der Waffen-SS, heute von Waffen-SS-Traditionsverbänden und der Avalon-Gemeinschaft, vor dem Basler Strafgericht, angeklagt der Widerhandlung gegen die Rassismus-Strafnorm und der Ehrverletzung. In Gang gebracht hatte das Verfahren der SP-Grossrat Hanspeter Kehl, nachdem er im Februar 1997 ein Stollsches Machwerk in seiner Post gefunden hatte. In der Untersuchung stellte sich heraus, dass weitere Empfänger, darunter die Israelitische Gemeinde und die Handelskammer beider Basel, fast identische Schreiben erhalten hatten. Die Basler Staatsanwältin Gertrud Bucheli stellte dann aber das Verfahren wegen Widerhandlung gegen die Rassismus-Strafnorm ein, da das Tatbestandsmerkmal «Öffentlichkeit» nicht gegeben sei. Die Rekurskammer des Strafgerichtes schützte aber einen von Kehls Anwalt Niggi Dressler eingereichten Rekurs: «Es wäre nicht haltbar, wenn der Täter die inhaltlich gleiche Schmähschrift jeweils leicht abändern und somit bewirken könnte, dass die Schreiben als einzelne selbständige Tatobjekte behandelt würden mit der Konsequenz, dass deswegen das Kriterium der Öffentlichkeit nicht erfüllt wäre.» Daraufhin erhob Staatsanwältin Bucheli zwar Anklage, plädierte jedoch auf Freispruch.

Neben der Anklage wegen Widerhandlung gegen die Rassismus-Strafnorm kamen noch mehrere Ehrverletzungsklagen, neben Hanspeter Kehl auch von Samuel Althof (Aktion Kinder des Holocaust) und Jan Serych. Auch für Stolls Verteidiger unbestritten war, dass der Inhalt der Schreiben Verstösse gegen die Rassismus-Strafnorm darstellten. Er bestritt jedoch das Tatbestandsmerkmal «Öffentlichkeit» bzw. die Einhaltung der Fristen bei den Ehrverletzungsklagen. Das Strafgericht Basel, präsidiert von Niklaus Benkler, folgte jedoch den Einwänden der Verteidigung nicht und sprach Stoll schuldig, einerseits der Widerhandlung gegen die Rassismus-Strafnorm, andererseits der Ehrverletzung. Vier Monate Gefängnis erachtete das Gericht als angemessene Strafe. Schwer nachvollziehbar ist die Gewährung des bedingten Strafvollzuges, da auch das Gericht Stoll als «Überzeugungstäter» und «aktiven Mitstreiter im braunen Sumpf» einschätzte und ihm folglich keine gute Prognose ausstellen konnte, was eigentlich Bedingung für die Gewährung des bedingten Strafvollzuges ist. Stoll hat bereits Rekurs angekündigt.