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Jahresberichte sind Beschönigungsschriften. Einmal jährlich will eine Institution doch öffentlich kundtun, sie habe eine Existenzberechtigung und habe im vergangenen Jahr viel und erfolgreich gearbeitet. Dies tut jeder Logopädischer Dienst. Dies tut auch die Bundespolizei.

Sie veröffentlichte zu Wochenbeginn den Staatsschutzbericht 1999. Uns interessieren hier die wenigen Seiten, die sich mit Rechtsextremismus befassen. Das bundespolizeiliche Fazit überrascht nicht: Vermehrten Zulauf erhielten im vergangenen Jahr die Nazi-Skinheads, rund 600 bis 700 Glatzen bilden den harten Kern. Vermehrte Aktivitäten, vorwiegend in der Deutschschweiz. Weitgehend konspirative Organisation. Immer wieder Waffenfunde, auffällige Gewaltbereitschaft. Das sind keine Neuigkeiten, aber zutreffende Feststellungen.

Zugegeben, der Staatsschutzbericht zeigt einige Abbildungen, die noch nirgends veröffentlicht wurden. Der Bericht erwähnt weiter viele, der Öffentlichkeit bis anhin unbekannte Treffen von Naziskins, seien es Geburtstagspartys, Feste in Waldhütten, Besäufnisse in Betriebskantinen und anderes mehr.

Im Detail allerdings bemerken wir einen eigentümlichen Hang zur Beschönigung, vor allem der Polizeiarbeit. Betrachten wir einmal zwei Vorfälle genauer. Über eine Skinattacke in St. Gallen von Anfang Februar 1999 schreibt die Bundespolizei: «Skinheads greifen in der Innenstadt eine Gruppe von rund 80 Personen an verursachen eine Massenschlägerei. Sechs Personen wurden vorübergehend festgenommen.» Die Angreifer in flagranti verhaftet, inzwischen vielleicht sogar verurteilt? Fehlanzeige! Die Angegriffenen waren Punks, gemäss Medienberichten nahm die St. Galler Polizei ausschliesslich Angegriffene fest und liess alle Angreifer laufen. Wie soll man das nennen? Vorspiegelung falscher Tatsachen? Oder Beschönigung durch geschicktes Texten? Wie dem auch sei, die Opfer fühlten sich im Stich gelassen, wenn sie nicht gar sagten, die Polizei sei auf dem rechten Auge sehschwach eventuell blind.

Einmal sind die Opfer Punks, einmal sind es Fahrende. «In einem Fall wurden drei parkierte Fahrzeuge von Fahrenden mit Steinen beworfen und zum Teil stark beschädigt», schreibt die Bundespolizei über einen Angriff in Glattfelden ZH, begangen Ende Mai 1999. Nichts steht über das Verhalten der Zürcher Kantonspolizei. Sie erschien nämlich erst mehrere Stunden nach der Tat und verteidigte dann ihr verspätetes Erscheinen damit, dass die Täter ja eh nicht mehr am Tatort gewesen seien. Die Kantonspolizei verschickte auch keine Medienmitteilung, da es sich, so Mediensprecher Eric Landis später, ja nur «um eine ganz gewöhnliche Sachbeschädigung» gehandelt habe. Die empörten Fahrenden verliessen den Standort noch am Angriffstag, da sie weitere Attacken befürchteten.

Kein Wort verliert der Staatsschutzbericht zur Frage, wie es denn kommt, dass die Zahl der Rechtsextremen und ihrer Gruppierungen in der Schweiz in den vergangenen Jahren kontinuierlich angestiegen ist. Nur ein Satz deutet an, dass es politische Zusammenhänge gibt. «Es ist auch frappierend, wie stark sich die Rhetorik der Skinheads wie z.B. Blood & Honour sich dem Vokabular rechts stehender politischer Organisationen bedient. Schlagworte wie der "Kampf gegen die Überfremdung" und die "absolute Unabhängigkeit der Schweiz von ausländischem Einfluss" werden von den Skinheads aufgenommen und in das rassistische und gewalttätige Weltbild integriert.» An der Medienkonferenz wollte Urs von Däniken, Chef Bundespolizei, diese Aussage partout nicht präzisieren, da dies eine politische Aussage bedeuten würde. Aber kann man denn über Rechtsextremismus sprechen, ohne eine politische Aussage zu machen?

Immerhin muss von Däniken nun nicht befürchten, in der nächsten «Schweizerzeit»-Ausgabe von Ulrich Schlüer als «Lausbub» betitelt zu werden. So hatte der SVP-Nationalrat ja im vergangenen Jahr die Mitglieder der Bergier-Kommission verunglimpft, nur weil sie seine nationalistische Geschichtsbetrachtung nicht stützten. Und dann hatte Schlüer noch angemerkt: «Eigentlich wären sie so zu behandeln, wie dumme Lausbuben zu behandeln sind: mit einer gehörigen Tracht Prügel!» Ist das nicht eine Aufforderung zur Gewalt? Einige Leserbriefschreiber, welche die Arbeit der Bergier-Kommission verteidigten, erhielten anonyme Drohungen. Die unbekannten Schreiber nahmen jeweils direkten Bezug auf die Bundesratspartei SVP oder auf einzelne SVP-Exponenten.

Anlässlich der bereits erwähnten Medienkonferenz präsentierte die Bundespolizei auch ihr Positionspapier «Die strafrechtliche Verantwortung von Internet Service Providern». Eine überfällige Aktion. Vor zweiundzwanzig Monaten hatte die Bundespolizei mit grossem publizistischem Getöse die Sperrung einiger rassistischer Internet-Sites angekündigt. Sie tat dies zu einem Zeitpunkt, da die Auseinandersetzungen um Weltkriegs-Vergangenheit und die Nachrichtenlosen Vermögen noch heftig waren und Bundesbern jede Gelegenheit willkommen war, um mit den Fingern auf die USA zeigen zu können. Motto: Die Schweiz tut etwas gegen Rassismus im Internet, währenddem die USA tatenlos zusehen.

Die Schweizer Internet-Provider schrien damals unverzüglich Zeter und Mordio, daraufhin trafen sich Vertreter der Branche sowie verschiedener Bundesstellen zu Sitzungen. Und nochmals Sitzungen. Ein bestelltes Rechtsgutachten, verfasst vom Bundesamt für Justiz, missfiel der Internet-Branche. Und nun nach zweiundzwanzig Monaten endlich ein veröffentlichtes bundespolizeiliches Positionspapier, das Empfehlungen enthält und im Herbst weiter diskutiert werden soll. Die wichtigste Empfehlung: Zugang-Provider sollen eine Internet-Seite sperren, wenn sie durch Strafverfolgungsbehörden konkrete und detaillierte Hinweise auf strafrelevante, zum Beispiel rassistische Inhalte erhalten. Was aber ist in der Schweiz seit Sommer 1998 im Kampf gegen Rassismus im Internet tatsächlich geschehen? Einige Schweizer Zugang-Provider sperrten einige rassistische Seiten. In Basel kommt ein Strafverfahren gegen Jürgen Graf, der 1998 und 1999 verschiedene holocaust-leugnende Texte über das Netz verbreitete, nur zögernd voran. Das ist - soweit öffentlich bekannt - fast alles. Also fast nichts. Das Warten auf griffige bundespolizeiliche Massnahmen liess untergehen, dass engagierte und fachkompetente Privatpersonen oder Organisationen - nach entsprechender Warnung der Provider - ja auch Strafklagen gegen jene einreichen können, welche rassistische Seiten nicht sperren.