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Es war absehbar, kaum hatte der "Blick" von der "Schande vom Rütli" gepoltert, da erhielten die Schweizer Staatsschützer den Teppich ausgerollt, um für den Ausbau des Schnüffelstaates zu werben.

Sei es Ringiers Geldmaschine, sei es die "Neue Luzerner Zeitung", sei es die "Rundschau" des Schweizer Fernsehens DRS, überall und immer die gleiche Botschaft: Bundespolizisten wollen mehr Mittel und die Wiedereinführung des rechtstaatlich fragwürdigen Propagandabeschlusses. Selbstverständlich finden die Medienschaffenden auch einen grünen Politiker, der ohne vorherige Abklärung des Sachverhaltes der Schnüffelpolizei "die nötigen Mittel zum Kampf gegen den wachsenden Rechtsextremismus" bewilligen will. Eine Boulevardkampagne braucht eben ihre Komparsen.

Aber zuerst sollte man doch fragen, ob man gegen unerwünschte politische und gesellschaftliche Entwicklungen nur mit Strafrecht und Polizei antreten kann und soll? Denn auch nach heftigem Nachdenken fällt einem weder der Name einer Politikerin noch eines Politikers ein, die oder der sich in den vergangenen Monaten auf nationaler Ebene kontinuierlich mit Rechtsextremismus beschäftigt hat. (Immerhin gibt es einige Politikerinnen und Politiker, die sich seit Jahren kompetent gegen Rassismus und Antisemitismus einsetzen.) Es ist auch wenig tröstlich, dass sich auf entsprechende Fragen von Journalistinnen und Journalisten herausstellt, dass die in die Mediendiskussion geworfenen Vorschläge eher Versuchsballonen denn ernsthaften politischen Projekten entsprechen. Was noch nicht ist, kann ja noch werden.

Ein kurzer Blick zurück, auch wenn historische Vergleiche immer hinken: 1938, in den Monaten nach dem nazideutschen Einmarsch in Österreich, verlangten auch die Schweizer Sozialdemokraten einen Ausbau der Politischen Polizei, damit diese vermehrt gegen die Nazis vorgehe. Ab Dezember 1938 wurde die Eidgenössische Bundespolizei ausgebaut, die sich - wie es sich für einen Geheimdienst gehört - kaum demokratisch kontrollieren liess. Die Ergebnisse sind bekannt: Die Politische Polizei ermittelte gegen Schweizer und deutsche Nazis nur, wenn sie diese des Nachrichtendienstes verdächtigte, nicht aber solange diese gegen Demokratie und Menschenrechte agitierten. Zum Schutze von Demokratie und von Menschenrechten ist eine Schnüffelpolizei das falsche Mittel.

Was ist "privat"?
Ebenso unkritisch verbreiten verschiedene Medien die Einschätzung, dass die Rassismus-Strafnorm Lücken habe und folglich überarbeitet werden müsse. Aber ist denn die Rassismus-Strafnorm schon konsequent angewandt worden? Zwar gibt es bereits über zweihundert Urteile (Freisprüche und Verurteilungen), doch in vielen Fällen sind die Behörden erst nach Anzeigen Privater aktiv geworden. Weiter hat es die Polizei in vielen Fällen unterlassen, die notwendigen Abklärungen vorzunehmen, damit Gerichte nachher überhaupt entscheiden konnten. Der "Kühnen-Gruss" beispielsweise, den die Naziskins auf dem Rütli zeigten, könnte ja als verbotene "Propagandaaktion" gemäss Rassismus-Strafnorm gelten. An der Rütlibundesfeier hätte folglich die Urner Kantonspolizei Ermittlungen aufnehmen und überführte Skins verzeigen können. Rechtsprechung ist ja Sache der Gerichte und nicht der Polizei. Und wieso übernehmen denn die Polizeikorps so bereitwillig die Beteuerungen von Skins, dass ihre Konzerte "privat" seien? Dabei werden die Konzerteinladungen weitherum verschickt, auch an dem Konzertveranstalter nicht bekannte Glatzen im Ausland.