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Die Karriere eines hoffnungslosen Schlägers

Amtsgericht Luzern-Stadt. Mitte Juli. Der Angeklagte erscheint ohne Anwalt und trägt eine Lonsdale-Jacke. Die sehr kurz geschnittenen Haare versteckt er unter einem Käppi, das er auch während der Verhandlung nicht ablegt. Ob er denn wisse, warum er vor Gericht erscheinen müsse, fragt Gerichtspräsident Fridolin Fassbind den 30-Jährigen, der unter dem Tisch unablässig mit einem Fuss wippt. Es gehe wohl, erwidert der Angesprochene, «um die paar Nazi, die ich «verchlopft» habe, und den Sedel». Zuerst habe er gemeint, es gehe um das Geld von «dem, dem ich die Schublade «verchlopft» habe», dazu deutet er an, wie eine Faust zum Kinn geht. Später erwähnt er noch, er habe inzwischen 50 000 Franken Schulden, aber die werde er nicht bezahlen.

Mit der Stahlrute in die Stadt
Die «paar Nazi» sind seit vielen Jahren seine Kameraden. Mit einigen von ihnen ist er einst als Skinhead herumgezogen, seit längerer Zeit sind sie trinkfeste Besucher von Fussball- und Eishockeyspielen. Einer von ihnen kandidierte auf der Liste der Schweizer Demokraten für den Grossen Rat, wie einst auch die Mutter des Angeklagten. Eine rechte Gesellschaft also.

Ende August 2000 trafen sich die patriotischen Kameraden mehr oder weniger zufällig im Schiffsrestaurant Wilhelm Tell. Zuerst fielen ein paar unfreundliche Worte, Minuten später lieferten sie sich eine lebhafte Keilerei auf dem Landesteg, wobei der Strassenbauer auf seine Kameraden losging und mit einer Teleskop-Stahlrute auf sie einprügelte und auch einen Pfefferspray einsetzte. «Eine Stahlrute habe ich nur im Sack, wenn ich in die Stadt gehe», präzisiert der Angeklagte, als sei dies strafmindernd. Und selbstverständlich sieht sich der Angeklagte als Opfer der Umstände. Die anderen seien ihm gefolgt, da habe er sich «halt umgedreht» und «sie halt demontiert». Den Schweizer Demokraten habe er «sicher am Kopf» getroffen. Ein Schlag mit Folgen. «Er hat den Kopf am Geländer angeschlagen und ist dann halt liegen geblieben.» Aber eben, seine Gegner-Kameraden müssen Monster sein. Einer von denen, so berichtet der Angeklagte, habe ein langes Vorstrafenregister, und ein anderer habe eine Klage wegen versuchter Tötung am Hals gehabt, der habe einen Typen zusammengeschlagen und in die Reuss geworfen und ihm noch Steine nachgeschmissen.

Gegen alle Zeugenaussagen
Von der Landesteg-Schlägerei unter rechten Gleichgesinnten erfuhr das Publikum bis anhin nichts. Im Gegensatz zum Angriff des Angeklagten auf missliebige Personen im Musikzentrum Sedel, begangen anlässlich einer Halloween-Party im Herbst 2000. Der Strassenbauer hatte damals mit einem Holzstiel auf mehrere Personen eingeschlagen und einem der Angegriffenen einen Arm gebrochen. Gegen alle Zeugenaussagen hat er lange bestritten, der Täter gewesen zu sein. Er habe sich nur verteidigt, behauptet er nun vor dem Amtsgericht. Und auch das Schmetterlingsmesser, das sich im Auto fand, habe nicht ihm gehört. Immerhin erwähnt er auch einmal, er habe gut ausgeteilt und er sei mit sich nicht unzufrieden. Beim letzten Wort fordert er die AmtsrichterInnen dann allerdings auf, ihm nicht den Rest des Glaubens an die Gerechtigkeit zu nehmen.

In der Tat: Die Situation ist annähernd hoffnungslos, und da können eben nur noch pathetische Worte möglicherweise helfen. «Brutalo-Grenadier» und «Amokläufer» nannte ihn im Oktober 1997 der «Blick». Das Blatt versuchte, die Tätigkeit des Angeklagten in einem Satz zusammenzufassen: «Ein früherer Skinhead und Grenadier-Soldat (26) prügelt immer gleich los.» Wobei «prügeln» zumindest zurückhaltend, wenn nicht verharmlosend formuliert ist. (Ein Vorhalt, den das nationale Boulevard-Blatt wohl selten zu hören bekommt.)

Eine kleine Auswahl: Im Januar 1993 ballert der Strassenbauer nach einen Streit mit seinem Vater mit dem Sturmgewehr mehrere Schüsse durch eine geschlossene Zimmertüre und trifft seinen Erzeuger in den Unterschenkel, dies nachdem das Familienoberhaupt es nicht hatte zulassen wollen, dass der Sohn seine Freundin mit auf sein Zimmer nimmt. Im April 1993 bricht er einem Polizisten durch Kopfnuss das Nasenbein. Bereits im November 1992 hatte er einem Polizisten einen Schwedenkuss verpasst. Im Juni 1995 verfolgt er im Kanton Aargau einen Autofahrer, zwingt diesen zum Anhalten und schlägt ihm mit dem Schuh ins Gesicht, dergestalt, dass das Opfer später mit einem dauernden Ohrensausen leben muss. Dazu kamen noch einige weitere tätliche Angriffe, Sachbeschädigungen und mindestens ein Diebstahl, Letzterer begangen im August 1992.

Der Strassenbauer war zwar immer umgehend der Tat überführt worden, doch die Strafverfahren kamen - aus nicht ersichtlichen Gründen - nicht vom Fleck. Zwar überwies das Amtsstatthalteramt bereits im Oktober 1994 eine erste Anklageschrift ans Kriminalgericht, doch fand die Verhandlung erst im Januar 1997 statt. Der Staatsanwalt erwog damals sogar die Verwahrung, also den unbestimmt andauernden Freiheitsentzug. Das Kriminalgericht befand dann allerdings, die Voraussetzungen für eine Verwahrung seien «noch nicht erfüllt», auch wenn es unbestritten sei, dass der Strassenbauer «auf Grund seines Geisteszustandes nach wie vor eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit» darstelle. Das Gericht sah wenig Aussicht auf Einsicht, und so blieb ihm nur die Hoffnung auf Zeitgewinn, der Strassenbauer habe doch nun «erstmals eine längere Freiheitsstrafe» zu verbüssen und stelle «zumindest während dieser Zeit keine allzu grosse Gefahr für die Allgemeinheit dar». Das angerufene Obergericht setzte dann im Dezember 1997 die Strafe schliesslich auf 27 Monate Gefängnis fest. Nur nebenbei: An der Verhandlung vor Obergericht berichtete der Strassenbauer auch über seine Knabenzeit: Wenn er als Schulbub nach Hause gekommen sei und berichtet habe, dass ihn die Kollegen geprügelt hätten, dann habe ihn sein Vater gleich nochmals verprügelt und ihm gesagt, so solle er das auch machen. Dreinschlagen. Zurückschlagen.

Strafvollzug: Nicht nachzuvollziehen
Nach dem trölerischen Strafverfahren kam aber auch der Strafvollzug nicht vom Fleck. Kaum hatte der Schläger Anfang 1998 drei Monate abgesessen, wurde er aus der Haft entlassen. Die Gründe für den Ab- oder Unterbruch des Strafvollzuges lassen sich nicht eruieren. Zumindest auf Grund jener Akten, die der WoZ vorliegen.

So kommt es, dass der einstige Skinhead im Sommer 2001 im Knast sitzt für Straftaten, die bereits bis neun Jahre zurückliegen. Vor dem Amtsgericht Luzern-Stadt berichtet er, dass er noch bis zum 27. Juli 2002 sitzen müsse, dann werde er in Halbfreiheit entlassen. Anfang Oktober nun hat das Amtsgericht den Knast-Aufenthalt um 10 Wochen verlängert und ihm auch noch eine Busse von 1400 Franken aufgebürdet, dies neben rund 9000 Franken Schadenersatz und über 4000 Franken amtlicher Kosten. Es fand den rechten Schläger schuldig des mehrfachen Raufhandels, der mehrfachen einfachen Körperverletzung, der mehrfachen Widerhandlung gegen das Waffengesetz und des Fahrens in angetrunkenem Zustand.