Der Prozess gegen drei Skinheads in Luzern hat am 14. November 1997 landesweit für Aufsehen gesorgt. Die Rechtsradikalen hatten im November 1995 das «Festival für Völkerfreundschaft» in Hochdorf überfallen. Hans Stutz analysiert und kommentiert das Verhalten des Staats gegenüber der rechtsradikalen Szene.
Zum Jahresbeginn verbreiteten die Schweizer Hammerskinheads (SHS) die dritte Nummer ihrer Zeitschrift «Hammer» und bezeichneten den Überfall auf das «Festival für Völkerfreundschaft» in Hochdorf vom 4. November 1995 als «kleinen Ausrutscher, den wir bei unseren bunthaarigen Freunden leisteten». Zwar mag bei dieser Einschätzung eine gewisse szenetypische Ironie mitschwingen, doch die kurz vorher ergangenen Strafverfügungen des Amtsstatthalteramtes Hochdorf - bedingte Gefängnisstrafen von sechs Wochen bis drei Monate, Bussen bis 1000 Franken - gaben wenig Anlass zur Selbstbesinnung, geschweige denn wirkten sie für die gewaltbereite Skin-Szene abschreckend. Keine einzige der vierzig amtsstatthalteramtlichen Verfügungen wurde - was die Strafzumessung betrifft - angefochten. Wen wundert's? Die milden Strafen ermöglichten eine kostengünstige und arbeitsarme «Entsorgung» des umfangreichen Verfahrens, da dadurch weder begründete Urteile noch Gerichtsverhandlungen notwendig wurden. Die Kritik an den Strafverfügungen wies der Staatsanwalt Horst Schmitt an den kriminalgerichtlichen Verhandlungen am Freitag vergangener Woche zuerst zurück, bestätigte aber anschliessend ihre Berechtigung: «Wenn sie 56 Skinheads ans Kriminalgericht überweisen, absorbieren sie es.» Im übrigen gelte, so Horst Schmitt, die «Einzeltatschuld». Gerade diesem Anspruch entsprechen nicht alle Strafverfügungen.
Zum Beispiel bei einem Wiederholungstäter wie dem heute 27jährigen Maler und SHS-Vorstandsmitglied Cary A., der mehrfach einschlägig vorbestraft ist, dem aber bis anhin immer der bedingte Strafvollzug gewährt wurde. So war A. im Februar 1991 mitbeteiligt, als Skins die Bar des Musikzentrums Sedel angriffen. Cary A. war auch dabei, als Pascal Lobsiger, der Organisator des Hochdorfer Angriffes, mit wenigen «Kameraden», am Tage vor der Tat den Angriff vorbesprach. Ebenfalls zum wiederholten Mal mit einer bedingten Gefängnisstrafe davon kam ein 24jähriger Feinmechaniker. Auch er SHS-Vorstandsmitglied, auch er einschlägig vorbestraft, zum Beispiel weil er im Juni 1994 zusammen mit zwei «Kameraden» in Nottwil drei Tamilen angriff. Bereits vor der Strafverfügung wieder einschlägig tätig geworden war der Luzerner Landschäftler, der 23jährige Werner G., ebenfalls SHS-Vorstandsmitglied, ebenfalls anwesend, als Hauptorganisator Lobsiger den geplanten Angriff vorbesprach. G. war nur vier Monate später in der Luzerner Altstadt dabei, als zwei Skins einen missliebigen Kellner niederschlugen. (Aus unerklärlichen Gründen scheint das Amtsstatthalteramt Hochdorf nicht über diese Tat orientiert worden zu sein.) G. war auch an der Blocher- Demo (September 1995) unter den rechtsextremen Steinewerfern und mitbeteiligt, als Skinheads am Neujahr 1995 in Kreuzlingen mit ihren Waffen im Wald herumschossen. Auch die damals ausgesprochene bedingte Haftstrafe hat das Amtsstatthalteramt Hochdorf nicht in eine unbedingte Strafe umgewandelt.
Kaum Auswirkungen auf das Strafmass hatten offenbar Widerhandlungen gegen die Antirassismus-Strafnorm. Unbeeindruckt liess die bedingte Gefängnisstrafe auf jeden Fall den Aargauer Reini F., einst Mitglied der rechtsradikalen Mutschellenfront und Redaktor des «Totenschlägers», ebenfalls SHS-Vorstandsmitglied, ebenfalls an der Vorbesprechung beteiligt. Auch nach der amtsstatthalteramtlichen Strafverfügung warb er weiterhin in rechtsextremen Zeitschriften für seinen Musikvertrieb.
Aber zeigte die zurückgewiesene Kritik an den milden Urteilen doch Wirkung? Staatsanwalt Horst Schmitt verlangte in der Anklageschrift noch bedingte Gefängnisstrafen, aber vor dem Kriminalgericht plädierte er zweimal für unbedingte Gefängnisstrafen. Die drei Angeklagten hatten in der Zwischenzeit ja auch einiges getan, um Zweifel an den szenetypischen Distanzierungen («Bin nicht mehr dabei») und Verharmlosungen («War nur zufällig beteiligt») aufkommen zu lassen. Der Hauptorganisator, der 23jährige Pascal Lobsiger (Strafantrag 12 Monate Gefängnis unbedingt) bewegt sich weiterhin in rechtsextremen Zusammenhängen. Noch im Juli 1996, also neun Monate nach dem Hochdorfer Überfall, befand er gegenüber kontrollierenden Polizisten, die einschlägige Flugblätter und fremdenfeindliche Kleber beschlagnahmten: «In zehn Jahren sind das unsere Angestellten, dann bin ich der Chef.»
Dem kriminalgerichtlichen Verfahren gelassen entgegen sah offenbar der Zürcher Metzger Hermann Legenstein (zehn Monate Gefängnis unbedingt). Er gehörte zu jenen 44 Skinheads, die Ende September in St. Gallen Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer antirassistischen Demonstration angreifen wollten. Also wieder eine Selbstjustiz-Aktion gegen missliebige Linke. Auch sonst war Legenstein in den vergangenen Jahren ja nicht untätig. Steinwürfe und tätliche Angriffe an der Blocher-Demo, dazu Monate später zwei tätliche Angriffe sowie rassistische Äusserungen übelster Art.
Fest eingebunden ins rechtsextreme Netzwerk ist der dritte Angeklagte. Der 24jährige Thurgauer Thomas Schneeberger - Strafantrag zehn Monate Gefängnis, ob bedingt oder unbedingt liess Staatsanwalt Schmitt offen. Schneeberger gehört zum Vorstand der Nationalen Initiative Schweiz (NIS), der jüngsten Schweizer Neugründung im rechtsextremen Bereich. Ein NIS-Flugblatt, das implizit den Holocaust leugnet, wurde im August 1997 auch an wenigen Orten in der Region Luzern gestreut. An der kriminalgerichtlichen Verhandlung wurde auch bekannt, dass Schneeberger für den Avalon-Kreis aktiv ist. Der Avalon-Kreis, beschreiben Urs Altermatt und Damir Skenderovic in ihrer «Rechtsextremismus-Studie», beruft sich «auf indogermanische und keltische Traditionen und vertritt eurozentrische und völkische Weltanschauungen». Diese Aktivitäten Schneebergers sind strafrechtlich nicht von Belang, beleuchten aber den politischen Hintergrund.
Ironie der Fakten: Avalon-Vertreter lieben es, ihre Gewaltablehnung zu betonen. Schneeberger hingegen unterhielt (mindestens bis zur Hausdurchsuchung) ein umfangreiches Munitionslager (mehrere tausend Schuss) für seine drei Schusswaffen. Neben verschiedenen Chemikalien, die nach Ansicht zugezogener Experten zur Sprengstoffherstellung bestimmt waren, fanden die Beamten auch sechs Bierdosen, gefüllt mit Sprengstoff und Kieselsteinen. Schneeberger plante einst, sie gegen eine Antifa-Demonstration in Weinfelden einzusetzen, sah aber im letzten Moment davon ab. Schwer nachvollziehbar, dass der Hochdorfer Amtsstatthalter Hermann Büttiker unlängst gegenüber einem Fernsehjournalisten befand, man mache «zuviel Aufhebens um die Sache».
P.S. Noch ein Detail aus den Verhörprotokollen: Insgesamt fünf Skinheads sagten aus, dass sie bei der Blocher-Demo im September 1995 von der Zürcher Polizei aufgefordert wurden, Steine gegen die Linken zu werfen