Erwin Kessler, Präsident des Vereins gegen Tierfabriken (VgT), hat ein magistrales Eigentor erzielt.
Das Bezirksgericht Münchwilen hat seine Klage gegen die Dissertation des Zürcher Journalisten und Juristen Pascal Krauthammer eindeutig abgelehnt und folglich Kesslers "Kontakte zur Schweizer Neonazi- und Rechtsextremisten-Szene" gerichtlich erneut bestätigt. Nicht näher eingetreten ist das Bezirksgericht jedoch auf den vom Krauthammers Anwalt vorgebrachten Nachweis, wonach Kessler sich in der Tradition der Talmud-Verzerrer bewegt (Siehe Tachles 25/2003). Das Gericht erachtete, die Anschuldigung der Vermittlung eines "Zerrbildes des Talmuds" nicht als Werturteil, das die Personenehre Kesslers streitig mache und ging folglich auf die Ausführungen nicht weiter ein. Weiter hielte das Gericht fest, dass Kessler die Persönlichkeit von Pascal Krauthammer mehrfach verletzt hatte, unter anderem in dem er diesem vorwarf, "die Medienwelt nach jüdischem Geschmack zu manipulieren". Und auch in dem der VgT-Präsident im Zusammenhang mit der Anerkennung von Krauthammers Dissertation schrieb, "nicht jüdische Kreise" hätten es wohl kaum geschafft, "die Universität für ihre hinterhältigen politischen Zwecke einzuspannen". Kessler hat auf der VgT-Homepage bereits den Weiterzug ans Obergericht angekündigt.