Zum zweiten Mal innert wenigen Monaten hat das Kriminalgericht einen ehemaligen Luzerner SD-Grossrats-Kandidaten wegen eines Gewaltdeliktes zu einer unbedingten Gefängnisstrafe verurteilt.
Bereits im Oktober hatte das Luzerner Kriminalgericht Virgil M. wegen Mordes am SVP-Waffenhändler Karl Zimmermann für 15 Jahre in den Knast geschickt, nachdem M. noch im Frühling 1999 als Grossratskandidat der Schweizer Demokraten (SD) eine «Senkung des Komforts in den Strafanstalten» gefordert hatte (siehe WoZ Nr. 43/01).
Mitte Januar stand nun wieder ein Mann vor dem Kriminalgericht, der noch 1995 für die SD in den Luzerner Grossrat hatte einziehen wollen. In Inseraten proklamierte der Bäcker damals in holprigem Deutsch: «Ich wehre mich gegen Stipendium für Chaoten und Arbeitslosigkeit von Schweizern!» Da war der Brötlibäcker bereits kein unbeschriebenes Blatt mehr, denn er hatte einst zu den Mitbegründern der Schweizer Hammerskinheads gehört und auch die ersten Vorstrafen gesammelt. Beispielsweise wegen Sachbeschädigung, unanständigem Benehmen und ähnlicher Delikte, die so anfallen, wenn man gelegentlich gewaltgierig durch die Gegend lümmelt.
Mit Steinen beworfen
Zum Grossrat hat es der Bäcker dann nicht gebracht. Hingegen vor die Luzerner Kriminalrichter: Ende April 2000, frühmorgens, ist der Bäcker zusammen mit mehreren Kollegen in der Altstadt unterwegs. Sie begegnen drei Männern, die ebenfalls auf dem Heimweg sind. Offenbar fallen ein paar unfreundliche Worte. Aber man geht wieder auseinander. Doch als die drei Männer die Reuss beim Reuss-Steg überqueren wollen, werden sie zuerst mit Steinen beworfen, dann angegriffen. Zweien gelingt die Flucht, der dritte wird von zwei Männern in die Reuss (Wassertemperatur 10 Grad Celsius) geworfen, obwohl er lauthals erklärt, er könne nicht schwimmen. Mit Mühe gelingt es ihm, sich beim Hotel Balances ans Ufer zu retten. Die Täter verschwinden. Einige Wochen später können die Attackierten mehrere Täter auf vorgelegten Fotos identifizieren. Die Angehaltenen (mit einer Ausnahme) geben zu, am Angriff beteiligt gewesen zu sein. Aber keiner will einen Mann in die Reuss geworfen haben.
Vier Jahre Zuchthaus
Doch bei den ersten Opferbefragungen gaben zwei Attackierte ein Täter-Signalement ab, das bis ins Detail (Rossschwanz ja oder nein) mit demjenigen des Bäckers übereinstimmte. Und so erhob der Staatsanwalt Anklage gegen den nationalistischen Bäcker. Unbekannt blieb der Mittäter, da alle Angreifer sich deckten. Über das Motiv des Angriffes konnte oder wollte der Bäcker vor Kriminalgericht nichts sagen. Der Staatsanwalt fordert Schuldspruch wegen vollendeten Versuches der vorsätzlichen Tötung, der Verteidiger Freispruch, da dem Bäcker die Tat nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden könne.
Das Kriminalgericht folgte dem Antrag des Staatsanwaltes und verurteilte den Bäcker zu vier Jahren Zuchthaus. Keine komfortablen Aussichten, selbst wenn es in den Strafanstalten humaner zugeht, als Schweizer Demokraten fordern. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.