Die Basler Strafgerichtspräsidentin Felicitas Lenzinger brauchte klare Worte: Die Untersuchungsbehörden hätten im Verfahren gegen den Holocaust-Leugner Ernst Indlekofer das «Beschleunigungsgebot» verletzt, soweit die Anklagepunkte nicht bereits verjährt seien.
Im Klartext: Staatsanwältin Eva Eichenberger hat den Prozess verschlampt. Das Strafgericht stellt deswegen das Verfahren ein. Dabei hatte das Verfahren gegen Indlekofer medienwirksam begonnen: Unter den wachsamen Augen zweier «SonntagsBlick»-Reporter stürmten Ende August 1998 Polizisten die Wohnung Indlekofers in Basel. Sie setzten den Verleger der Zeitschrift «Recht + Freiheit» gleich noch für zwei Wochen in Untersuchungshaft. Doch dann blieb das Verfahren jahrelang liegen. Erst im Dezember 2003 lud die Staatsanwaltschaft Indlekofer zu einer weiteren Befragung.
Und erst am Mittwoch vergangener Woche musste er nun vor dem Basler Strafgericht erscheinen. Er war begleitet von mehreren Gleichgesinnten, darunter Holocaust-Leugner Bernhard Schaub und Roger Wüthrich, Exponent der völkisch-heidnischen Avalon-Gemeinschaft. Staatsanwältin Eichenberger warf Indlekofer in insgesamt 27 Fällen Widerhandlung gegen die Rassismus-Strafnorm vor, in concreto Leugnung oder Verharmlosung eines Völkermords (Holocaust). Alle begangen zwischen Juni 1996 und November 2000, einerseits durch Passagen in Indlekofers Zeitschrift «Recht + Freiheit», andererseits durch die Publikation «Abschied vom Rechtsstaat», eine Streitschrift wider die Rassismus-Strafnorm. Dem Strafgericht berichtet Indlekofer, dass die Streitschrift eine Auflage von rund 14 000 Stück erreicht habe und von der Zeitschrift «Recht + Freiheit» - die weiterhin erscheint - zwischen 4500 und 20 000 Exemplaren verschickt würden. Dreimal sei allerdings bereits eine Auflage von einer Million oder mehr vertrieben worden. Zu den einzelnen Anklagepunkten verweigert Indlekofer allerdings die Aussage. Er ist bereits im Juni 2000 vom Basler Appellationsgericht wegen Widerhandlung gegen die Rassismus-Strafnorm zu 45 Tagen Gefängnis, bedingt auf zwei Jahre, verurteilt worden.
Auf Anfrage der WOZ erklärte die zuständige Staatsanwältin Eva Eichenberger, sie habe gegen den Einstellungsentscheid bereits appelliert. Zu den Gründen des fünfjährigen Nichtstuns wollte sie sich «mit Blick auf das Verfahren vor zweiter Instanz» nicht äussern.