Erwin Kessler, Präsident des Vereins gegen Tierfabriken (VgT), hat sich einer Gefängnisstrafe entzogen. Um dem Strafantritt zu entgehen, reiste er einfach ins Ausland.
45 Tage hätte Kessler absitzen müssen. Der 63-Jährige war Ende September 2000 vom Bundesgericht zu eineinhalb Monaten Gefängnis wegen Widerhandlung gegen die Rassismus-Strafnorm verurteilt worden. Wenige Wochen später meldete sich das Zürcher Amt für Justizvollzug bei ihm. Das steht in einem von Kessler im Internet veröffentlichten Papier.
Kessler spielte auf Zeit. Erst verwies er auf eine beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof eingereichte Beschwerde. Diese hat zwar keine aufschiebende Wirkung, doch die Behörden lassen die Sache fast 18 Monate ruhen. In der Folge reagiert der VgT-Präsident auf fast jeden Entscheid der Strafvollzugsbehörden mit Rekursen. Unter anderem will er die Freiheitsstrafe als gemeinnützige Arbeit beim eigenen Verein leisten.
Ende August 2006 bietet das Amt für Justizvollzug Kessler zum Strafantritt Anfang Dezember auf. Aber der reist ins Ausland. Es gebe, so schreibt der Antisemit, «auch in Europa Orte, wo man vor der neuen, jüdisch gesteuerten Inquisition» geschützt sei. Am Neujahrstag taucht er wieder auf, genau an dem Tag, da die Vollstreckungsverjährung eintritt.