Leserbriefseiten gehören zu den meistbeachteten Seiten einer Zeitung.
Bundesrat Jean-Pascal Delamuraz (FDP) gab den Anstoss. Er bezeichnete die Forderung nach der Einrichtung eines Fonds für die Opfer des Holocausts als «Lösegeld-Erpressung». Manchmal frage er sich, «ob Auschwitz in der Schweiz» sei. Und überhaupt stehe hinter den Angriffen auf die Schweiz «ein politischer Wille, die Schweiz zu destabilisieren und blosszustellen». Tage später erreichte die Leserbrief-Redaktionen ein nationalistisches, gelegentlich ein antisemitisches Echo. Sechzig Zuschriften zählte die Leserbrief-Redaktion des ‹Bund› bereits nach wenigen Tagen. «Darunter einige wenige, die rassistische Tendenzen zum Ausdruck brachten, etliche Briefe hatten antisemitische Untertöne.» Auch die NZZ kann bei einzelnen Briefen «sich des Eindrucks nicht erwehren, dass da zumindest unterschwellig antisemitische Töne mitschwingen». Bei einigen Briefen schlage offener Antisemitismus durch. «Sind es bloss Einzelmasken, die nun gewissermassen die Gunst der Stunde für ein ‹Outing› gekommen sehen? Oder ist es vielleicht umgekehrt nur die Spitze des Eisberges, die wir zu Gesicht bekommen?»
Anders die Einschätzung von Edmund Ziegler, Leserbrief-Redaktor beim ‹Tages-Anzeiger›. Er hat «keine Welle von Antisemitismus» wahrgenommen. Wie die NZZ («Delamuraz’ Interview-Aussagen vom Jahresende finden bei der Grosszahl der Leserbriefschreiber Zustimmung, ja Beifall») erhielt auch der ‹Tages-Anzeiger› viele zustimmende Zuschriften, nur drei Schreibende kritisierten Delamuraz. Viele der bundesratsfreundlichen Briefe waren, so Ziegler, «ungelenk, erzürnt und unwirsch, aber nicht antijüdisch». In der Folge sei dann die Diskussion nuancierter und sachlicher geworden. «Ein paar anonyme, unflätige Briefe» erhielt der ‹Tages-Anzeiger› zwar auch, aber dies sei bei kontroversen Themen nichts Aussergewöhnliches. Auch Helmut Ograjenschek, Redaktor des ‹Blick›-Leserbriefressorts, hat viele Delamuraz-freundliche Leserbriefe erhalten und musste mit der Veröffentlichung sorgsam umgehen. «Anhand der erhaltenen Leserbriefe musste ich feststellen: Antisemitismus ist in der Schweiz immer noch latent vorhanden.»
Was in den ersten Januarwochen 1997 kurzzeitig ins publizistische Bewusstsein kam, gehört zum redaktionellen Alltag: Zuschriften mit rassistischem Inhalt drängen auf die Leserbrief-Seite. Ein Beispiel vom September 1996: Am schlechten Spiel der Schweizer Fussball-Nationalmannschaft in Aserbeidschan sind Ausländer schuld. «Allgemein wird das fehlende Feuer in unserer Nationalmannschaft beklagt. Das sollte niemanden wundern, denn ein Grossteil der Mannschaft ist ausländischer Herkunft. Nur durch Schnelleinbürgerungen wurde es möglich, dass sie als Schweizer mitspielen können. Ihr Herz schlägt für ihr wirkliches Heimatland.» Die Sportredaktion des ‹Tages-Anzeigers› hatte diese Leserzuschrift vor der Veröffentlichung von der Leserbrief-Redaktion erhalten und nicht interveniert. Aber gilt denn die journalistische Sorgfaltspflicht nicht auch für die Leserbrief-Seite? Warum können rassistische Verbaltäter mit offensichtlichen Unwahrheiten Stimmung machen? Sforza, Türkyilmaz, Yakin, sie alle sind in der Schweiz aufgewachsen Und mussten jahrelang warten, bis sie ein Gesuch um Einbürgerung stellen konnten. Seine Politik sei es, erklärt Leserbrief-Redaktor Edmund Ziegler, bei den Leserbriefen eine «lange Leine» zu führen. «Ich nehme es in Kauf, dass ein Detail nicht stimmt.» Nur: Ist die Unterstellung mangelnden Berufsengagements aufgrund des elterlichen Herkommens für einen Fussballprofi ein Detail? Oder nicht doch eine gemeine Unterstellung?
Im Oktober 1996, unmittelbar vor Beginn der Abstimmungskampagne zur SVP-Initiative «gegen die illegale Einwanderung», erschienen im ‹Tages-Anzeiger› mehrere Sozialneid weckende Leserbriefe. Ein Beispiel: «Derzeit werden von einem Zürcher Lokalradiosender die Zuhörer dazu aufgefordert, Geld für die teure Ausbildung von Blindenhunden zu spenden. Gleichzeitig kommen die Steuerzahler für Zehntausende von Ausländern auf, die noch nie Geld in irgendeine Sozialversicherung oder dergleichen eingezahlt haben. Ein Staat, der nicht gewillt ist, seinen eigenen Bürgern in unverschuldeten Notlagen prioritär zu helfen und stattdessen in keiner Weise anspruchsberechtigten Fremden das Geld nachwirft, verdient keinen Respekt.» Edmund Ziegler begründet die Veröffentlichung mit der Vielzahl ähnlicher Zuschriften: «Ich habe in jener Zeit einen Haufen Briefe erhalten, die in diese Stossrichtung zielten. Ich hatte das Gefühl, dass Politiker und Meinungsmacher zur Kenntnis nehmen sollten, dass im Volk solche Verbindungen gemacht werden, im Sinne der Dokumentation einer Mentalität.» Ziegler sieht darin quasi aufklärerische Arbeit: Dass man die Frustrationen und Ängste gegenüber Fremden und Ausländern, die in einem Teil der Schweizer Wohnbevölkerung vorhanden sind, «in einer gewissen Art auch ernst nimmt und sie zu verstehen versucht». «Pauschale Äusserungen», so Edmund Ziegler, «prüfe ich nicht nach. Ich lege Wert darauf, dass solche Stimmen als Originalzitate aus der Bevölkerung zum Zuge kommen. Wenn ich fünf oder sechs Briefe ähnlichen Tenors habe, veröffentliche ich einen. Pars pro toto quasi, um die fremdenfeindliche Stimmung zu dokumentieren.» Und folglich müssen sich Zeitung lesende Menschen, die aus der Türkei oder aus Kosovo oder aus Bosnien oder aus Nordafrika stammen, daran gewöhnen, bei der Lektüre von Leserbriefen kollektiv beleidigt zu werden.
Anders die Praxis von Helmut Ograjenschek: Er streicht Pauschalverurteilungen heraus, ebenso «Angriffe auf bestimmte Volksgruppen». Die von der Boulevardzeitung ‹Blick› geforderte Verkürzung zwingt Helmut Ograjenschek dazu, «vieles wegzulassen», und so veröffentlicht er «nur die Kernaussage einer Zuschrift ». Eine Praxis mit Folgen: Das Boulevardblatt veröffentlicht im Vorfeld der SVP-Volksinitiative zwar mehr befürwortende als ablehnende Leserbriefe, doch die abgedruckten Zuschriften sind frei von grob diskriminierenden Aussagen oder offensichtlich unwahren Behauptungen. Einmal allerdings scheint eine Anspielung an das einst vom Boulevardblatt gepflegte Zerrbild des kriminellen Asylbewerbers durch: «Mit der Annahme der Asylinitiative leisten wir einen Beitrag zur Bekämpfung der Mafia und ihrem organisierten Menschenschmuggel.»
Keine Pauschalverurteilungen in Inseraten
Die Zulassung von «Pauschalverurteilungen» steht im Gegensatz zu den ‹Tages-Anzeiger›-Richtlinien bei der Aufnahme politischer Inserate. Nicht veröffentlicht werden sowohl Inserate, die «für Einzelpersonen, Personengruppen oder juristische Personen ehrverletzende oder kreditschädigenden Charakter» haben, wie auch Inserate, die «augenfällig wesentliche sachliche Unrichtigkeiten enthalten». Folglich durfte jenes Inserat der Bundesratspartei SVP nicht erscheinen, das Asylbewerber generell zu Rechtsbrechern machte. Doch die Leserbrief-Redaktion lässt den Inseratetext in einem Leserbrief erscheinen. In Frageform zwar, aber mit eindeutiger Aussage: «Bestreitet der zensurfreudige TA denn, dass uns die illegale Einwanderung Schaden bringt, dass mit der zehntausendfachen gesetzwidrigen Ansiedlung von Rechtsbrechern die Kosten, die Kriminalität, der Drogenhandel, der Menschenhandel und die Schleppergeschäfte steigen?» Zurückhaltung bei den abgedruckten Leserbriefen, doch offene Inserateseite für das hetzerische Politinserat bei der Boulevardzeitung. Der diskriminierende SVP-Inserattext erschien in einem ganzseitigen ‹Blick›-Inserat. «Skandal», die fette Titelüberschrift. «Unterdrückung der freien Meinungsäusserung durch die Presse! Einige grosse Zeitungen unterdrücken die wichtigsten Argumente gegen die illegale Einwanderung. Das Volk soll nicht erfahren, warum die Volksinitiative dringend nötig ist. Solche Maulkörbe sind skandalöser Meinungsterror [...]. Muss das Volk unseres freiheitlichen, demokratischen Staates sich neuerdings Einheitsbrei nach totalitärer Art gefallen lassen? » Nur: Es gibt weder ein Menschenrecht auf Beschimpfung noch auf Lüge. Einige Schweizer SVP-Spitzen ereiferten sich daraufhin an einer Medienkonferenz, doch die NZZ, die das Inserat abgedruckt hatte, konterte: «Wenn sich in den letzten Jahren Reibungen wegen SVP-Inseraten ergeben haben, liegt dies nicht etwa daran, dass die Zeitungen zu hohe Inserateinnahmen hätten, sondern an der kalkulierten Schädigung des politischen gesellschaftlichen Klimas durch gewisse Formen der Kampagnen.»
Die Weigerung einiger Zeitungsverlage, das sachlich unrichtige und ehrverletzende SVP-Inserat erscheinen zu lassen, fand auch unverdächtigen Widerspruch. ‹L’Hebdo›-Bundeshausredaktorin Ariane Dayer sah die «Meinungsäusserungsfreiheit» gefährdet, denn die beinhalte auch das «Recht auf Lüge». Man müsse die SVP «lügen lassen», damit man ihr «besser widersprechen» könne. Sie folgte damit einer Argumentationsweise, die sich in der Westschweiz weitgehend durchgesetzt hat. Nur: Über Ungenauigkeiten oder unterschiedliche Einschätzungen kann man debattieren, über Lügen und Hetze nicht. Ein «Recht auf Lüge» haben mehrere welsche Zeitungskommentatoren bereits nach der polizeilichen Beschlagnahmung des mutmasslich holocaustleugnenden Buches von Roger Garaudy gefordert.
Verunglimpfende Einzelfallgeschichten
Nicht nur mit Pauschalverurteilungen, sondern ebenso mit Einzelfallgeschichten lässt sich Rassismus schüren. Im ‹Bund› berichtet ein Berner Elternpaar Mitte November 1996 von einem Angriff auf ihren 16jährigen Sohn, verübt von gleichaltrigen Jugendlichen. «Die Täter waren nicht schweizerischer Herkunft.» Soweit die ungute Tat. Die Eltern wollten ihrem Sohn beistehen und erlebten Ungemach. Polizisten hätten sie abgewimmelt, eine Anzeige gegen «unbekannte Täterschaft» koste vorweg hundert Franken. Begründung durch die arbeitsunwilligen Polizisten: «Die Chance, die randalierenden Gruppen ausfindig zu machen, sei sehr klein.» Aber vor dem angeblich nicht angewandten Gesetz sind nicht alle gleich. Ein Rassist sieht sich und seinesgleichen bevorzugt als Opfer: «Begehen Schweizer Jugendliche ein Delikt (Töffli frisieren, freches Benehmen gegenüber Ordnungshütern usw.), werden Jugendstrafverfahren aufgebrummt und Eltern informiert. Da gelten sämtliche verfügbaren Gesetze.» Filip Haag, verantwortlicher ‹Bund›-Leserbrief-Redaktor, erinnert sich an den Leserbrief. «Er war noch schärfer formuliert», berichtet er. Er hat ihm die hässlichsten Zähne gezogen. Mit der Veröffentlichung ausländerfeindlicher Leserbriefe will auch Haag «die Stimme des Volkes» dokumentieren. Und er sieht in diesem Leserbrief ein Gegengewicht zur «immer wieder gehörten Ansicht, dass Ausländer härter angefasst werden». Konfrontiert mit dem Einwand, dass dieser Brief in lügnerischer Weise unterstelle, die Weigerung, Ermittlungen gegen Unbekannt aufzunehmen, habe mit der Schweizer Nationalität der Anzeigenerstatter zu tun, tendiert er zur Nichtveröffentlichung: «So gesehen würde ich den Brief nicht mehr veröffentlichen.»
Die bisher erwähnten Leserbriefe erschienen alle wenige Wochen vor der Volksabstimmung über die SVP-Initiative «gegen illegale Einwanderung» und haben – ohne die Initiative namentlich zu erwähnen – Stimmung gemacht für das Volksbegehren der bundesrätlichen Rechtsaussenpartei.
Rassisten verbreiten Hass, und wer Hassenden widerspricht, erlebt Hass. Ein Zürcher Leserbriefschreiber, der einen slawischen Namen trägt, berichtete im ‹Tages-Anzeiger› über Erfahrungen nach der Veröffentlichung eines sachlichen, aber SVP-kritischen Leserbriefes: «Plötzlich war ich kein Schweizer Bürger mehr, sondern eine ‹Polacken-Sau›, die abhauen sollte, wie mir anonyme Schreiber nahelegten.» Worte des Hasses vergiften eben das gesellschaftliche Klima, werden sie nun durch Bundesratsparteien oder durch Leserbriefe verbreitet. Der angegriffene Leserbriefschreiber: «Natürlich wird die SVP jede Verantwortung für solche anonymen Schreiberlinge von sich weisen. Aber mit ihren millionenschweren Kampagnen ist sie an der Vergiftung nicht unschuldig.» Die unangenehme Bekanntschaft rassistischer Erwiderungen erlitt auch ein Zürcher Student, der SVP-Politiker kritisierte. Er wurde als «linkes Schwein» und «schmarotzender Student» beschimpft. «Gespickt waren die Briefe mit fremdenfeindlichen Artikeln, die mich offenbar eines Besseren belehren sollten.» Daraus ist aber auch zu folgern, dass rassistische Artikel und Leserbriefe die Rassistinnen und Rassisten im Lande zu weiteren Aktivitäten anspornen. Rassismus ist – so umschreibt es Albert Memmi – «eine Verhaltensweise, aber auch eine Argumentation: eine Anklage und eine Verteidigung. Die Ausrichtung der Beweisführung lässt keinen Zweifel daran, dass es dabei stets darum geht, den Angreifer zu rechtfertigen.»