Oscar Freysingers Einsatz für Genozid-Leugner.
Ein Phantom geht um, bei den Holcoaust-Leugnern und ihren Unterstützern: Der UNO-Menschenrechtsausschuss habe sich im Sommer 2011 gegen die Strafbarkeit der Leugnung von Völkermorden ausgesprochen. Der SVP-Nationalrat Oskar Freysinger will deshalb die Rassismus-Strafnorm revidieren. Der Bundsrat widerlegt seine Argumentation.
Die Mär vom menschenrechtswidrigen Verbot der Völkermordleugnung verbreiten auch Schweizer Holocaust-Leugner. Zum Beispiel Jürgen Graf, der sich im Herbst 2000 seiner Gefängnisstrafe durch Flucht ins Ausland entzog. Er meldete bereits Anfang 2012 aus dem kalten Moskau: Es bestehe "begründete Hoffnung", dass er bald wieder in die Schweiz zurückkehren könne, da jener Absatz der Rassismus-Strafnorm, der die "Leugnung oder gröbliche Verharmlosung von Völkermord oder anderen Verbrechen gegen die Menschlichkeit" ahnte, "mit der UN-Menschenrechtskonvention unvereinbar und folglich ungültig" sei. Und er kündigte an, man werde schon bald erfahren, "ob Parlament und Bundesrat (insbesondere das Justizdepartement)" gewillt seien, dies zur Kenntnis zu nehmen. Graf verband seine Hoffnung mit einem antisemitischen Seitenhieb: Man werde auch sehen, ob die Behörden "ein weiteres Mal vor einer ethnischen und religiösen Minderheit kuschen" würden, die "weniger, als ein Prozent der Bevölkerung unseres Landes" ausmache.
Die Sache der Holocaust-Leugner ins eidgenössische Parlament getragen, hat der SVP-Nationalrat Oskar Freysinger bereits Anfang März 2012. Am kommenden Sonntag will er nun im Wallis in die Kantonsregierung gewählt werden. Wie die Holocaust-Leugner behauptet er, die Strafnorm stehe "im krassen Gegensatz" zum internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte. Dies gehe aus einer Bemerkung des "Uno-Menschenrechtsausschusses" hervor. Dort stehe, dass der Pakt keine "allgemeine Verbote" erlaube, "eine irrtümliche Meinung zu äussern oder vergangene Geschehnisse unrichtig zu interpretieren".
In der Tat verabschiedete der UNO-Menschenrechtsausschuss diese Erklärung, allerdings hat der Ausschuss damit die bestehenden Gesetze wegen Völkermord-Leugnung bestätigt, sofern diese aus rassistischen Motiven erfolge. Ja, der angerufene Pakt gebiete sogar rassistische Hass-Ausrufe zu ahnden. So begründet auch der Bundesrat die Ablehnung von Freysingers Motion. Die Beratung im Parlament ist noch ausstehend.
Mit der Mär des menschenrechtswidrigen Verbots der Völkermord-Leugnung agiert auch Bernhard Schaub, Anführer der Europäischen Aktion. Er hat in den vergangenen Monaten in seiner Wohngemeinde Dornach mehrmals antisemitische und holocaust-leugnende Vorträge gehalten und die Filmaufnahmen ins Internet gestellt. Aktuell will das Solothurner "Amt für Migration" Schaub deutsche Lebensgefährtin und Mutter von drei gemeinsamen Kindern ausweisen, da sie sozialhilfeabhängig sei. Eine überaus harte Einschätzung wie sie üblicherweise von Rechtsaussen und Rechtsextremen begrüsst wird. Auch von Schaub, dessen Europäische Aktion die "Repatriierung aussereuropäischer Einwanderer" vorsieht, einschliesslich ihrer Partnerinnen und Nachkommen. Die missliche Lage sei, so schreibt die von der Ausweisung Bedrohte, eine Folge der "menschenrechtswidrigen Verfolgung und Ausgrenzung" Schaubs.