Der Presserat zeigt Nachsicht für einen SVP-Kolumnisten.
Antisemiten haben vielfach ihren Alibi-Juden. Und Ausländerfeinde ihren Alibi-Ausländer. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Alibi-Ausländer fiktiv oder real ist: Er muss – als Stellvertreter der Opfer – die Aversionen der Täter rechtfertigen. Die Kolumne von SVP-Stadtratskandidat Walter Häcki, die Ende März 2000 im «Anzeiger Luzern» erschien, ist ein Musterbeispiel: Ein ausländischer Mitbürger, der behauptet Asylsuchende zu kennen, zwei Brüder und eine Familie, die über 6000 Franken vom Staat erhielten. Die beiden hätten sich bereits ein Auto gekauft. «Wir Schweizer seien blöd. Wir liessen uns solches einfach bieten», soll der Alibi-Ausländer gesagt haben. Und überhaupt: «Die meisten Asylanten kämen schon illegal in unser Land.» Worte, die von Häcki oder anderen SVP-Koryphäen stammen könnten.
Mit der kleinen Geschichte rechtfertigt Häcki dann die Einbürgerungsverweigerungen von Emmen. Diese Einbürgerungen haben zwar nicht das Geringste mit AsylbewerberInnen zu tun, aber was kümmert dies Häcki. Er will – auf Teufel komm raus – die demokratisch legitimierte Willkür gegenüber unbescholtenen AusländerInnen rechtfertigen. Die Kolumne vermöge «hinsichtlich der Quellennennung die Anforderungen an einen im redaktionellen Teil veröffentlichten Text offensichtlich nicht zu erfüllen», schreibt nun der Schweizer Presserat, eine Art Ehrengericht der JournalistInnen, das Widerhandlungen gegen die «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» behandelt und von den Demokratischen Juristinnen und Juristen Luzern (DJL) angerufen wurde.
Falls Häckis Beispiel «der Realität entnommen» sei, schreibt der Presserat weiter, so «wäre es unverzichtbar gewesen, der Leserschaft zumindest die Gemeinde zu nennen, in der dieser angebliche Missbrauch stattfand und gegebenenfalls noch stattfindet».
Der Skandal an Häckis Kolumne ist aber nicht nur die fehlende Quellenangabe, der eigentliche Skandal ist die Verallgemeinerung und die darauf beruhende Rechtfertigung von Diskriminierungen oder Aggressionen. Den Worten – wie Häcki und andere sie verbreiten – folgen eben gelegentlich Taten. Nicht nur Einbürgerungsverweigerungen.
Es gehört zu den journalistischen Pflichten – die auch für Gastkolumnen gelten –, dass auf «diskriminierende Anspielungen, die die ethnische oder nationale Zugehörigkeit, die Religion, das Geschlecht, die sexuelle Orientierung, Krankheiten sowie körperliche oder geistige Behinderung zum Gegenstand haben», verzichtet wird. Und es gehört zum üblichen Vorgehen von Rassisten, Einzelfälle aufzuzählen, aber alle Angegriffenen zu meinen. Immerhin sieht zwar auch der Presserat, dass man Häckis Äusserungen als perfide Stimmungsmache und als Ausdruck von Ausländerfeindlichkeit «sehen kann». Doch nach «Abwägung zwischen einer möglichst weitgehenden Kommentarfreiheit auf der einen und der Achtung der Menschenwürde wie auch des Diskriminierungsverbotes auf der anderen Seite» kommt der Presserat zum Schluss, dass sich Häckis Kolumne «am Rande der unter berufsethischen Gesichtspunkten noch vertretbaren Diskussion» bewege. Oder im Klartext: Die Kommentarfreiheit ermöglicht auch die – auf der Kriminalisierung von Asylsuchenden beruhende – Rechtfertigung von Willkür gegenüber AusländerInnen, ohne dass RedaktorInnen eine Rüge vom Schweizer Presserat fürchten müssen.