Christine Schaer, Strafeinzelrichterin im Gerichtskreis Bern-Laupen, erntete letzte Woche von AnhängerInnen physiognomischer Zirkel und des heidnisch-völkischen Avalon-Kreises Beifall, als sie den Physiognomik-Lehrer Erwin Oertle freisprach.
Der Journalist Philipp Welti hatte im Herbst 1995 über den Besuch eines Physiognomik-Kurses berichtet. Der Kursleiter Erwin Oertle habe zur unentwickelten "Negernase" gesagt: "Die Afrikaner leben ihrer Veranlagung gemäss unbekümmert in den Tag hinein und sind glücklich, wenn man ihnen nicht viel Arbeit auferlegt." Und zur "jüdischen-arabischen" Nase: "Die hässliche Krümmung zeigt Entartung an."
Die Berner Strafverfolgungsbehörden eröffneten ein Verfahren wegen Widerhandlung gegen die Antirassismus-Strafnorm. Oertle bestritt die eingeklagten Žusserungen. Der als Zeuge befragte Journalist bestätigte, Oertle wörtlich zitiert zu haben. So stand Aussage gegen Aussage. Der Untersuchungsrichter befragte mehrere von der Veteidigung angerufene Kursteilnehmer. Alle beteuerten, ihnen wären keine rassistischen Bemerkungen aufgefallen.
Strafeinzelrichterin Schaer sprach Oertle aber nicht wegen des unklaren Beweisergebnisses frei, sondern weil die Žusserungen nicht unter die Antirassismus-Strafnorm fallen würden. Selbst das Tatbestandsmerkmal "Öffentlichkeit" sei fraglich. Eine überraschende Einschätzung. Das Bundesgericht hat, so Marcel Alexander Niggli in seinem Kommentar zur Antirassismus-Strafnorm, "auch bei geschossenen Veranstaltungen Öffentlichkeit immer dann angenommen, wenn ein unbestimmter bzw. unkontrollierter Personenkreis zugelassen wurde". Fakt ist: Oertles Kurse wurden öffentlich ausgeschrieben.
Besondere Freude machte Schaer dem Angeklagten, dass sie die Physiognomik nicht als Ideologie, sondern als "Lehre, eventuell Wissenschaft" bezeichnete und sich dabei auf Cesare Lombroso (1838-1909), den Begründer einer rassistischen Kriminalanthropologie, berief.