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Rassismus in der Schweiz 2007

James Philippe, a 28-year-old Haitian who has lived in Switzerland for 14 years and works for Streetchurch, a Protestant storefront community organization, and as a hip-hop dance instructor, said he is regularly stopped by the police and required to show his papers and submit to body searches. He speaks German, French, Creole and English, but has yet to receive a Swiss passport. "The police treat me like I'm somehow not human," he said at the Streetchurch headquarters in a working-class neighborhood of Zurich. "Then I open my mouth and speak good Swiss German, and they're always shocked. We come here. We want to learn. We clean their streets and do all the work they don't want to do. If they kick us out, are they going to do all that work themselves? We need them, but they need us too."
New York Times, October 8, 2007

Viele Schweizerinnen und Schweizer schienen offenbar aus allen Wolken zu fallen, nachdem die englische Tageszeitung "The Independent" getitelt hatte: "Switzerland: Europe's Heart of Darkness?" Es kommt an sich schon selten vor, dass die internationale Presse ausführlich über den reichen Kleinstaat berichtet. Aber dann gleich: Die Schweiz als Europas Zentrum der Finsternis? Auslöser für die Berichterstattung war die SVP, die einen kostspieligen und groben Wahlkampf gegen AusländerInnen wie auch sozial Schwache führte. Bereits in früheren Jahren hatten jedoch internationale Organisationen der Schweiz mangelnden Einsatz gegen Rassismus und mangelnde Einhaltung der Menschenrechte vorgeworfen.

Im März 2007 beispielsweise veröffentlicht Doudou Diène, UNO-Berichterstatter für Rassismus, einen Bericht. Er hatte im Januar 2006 die Schweiz besucht und bereits damals teils garstigen Widerspruch geerntet. Der UNO-Sonderberichterstatter bestätigt nun die Ergebnisse früherer Berichte internationaler Überwachungsorganisationen. Er schreibt von einem dynamischen, das heisst bedrohlichen und zunehmenden Ausmass von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit. Er erwähnt insbesondere die Verschärfung des Asylrechtes wie auch das in einzelnen Teilen restriktive Ausländerrecht, weiter die Behördenübergriffe gegen Menschen schwarzer Hautfarbe und die gesellschaftlich weit verbreiteten Reflexe gegen Menschen aus anderen Kulturkreisen und mit anderem Aussehen. Bedenklich findet der UNO-Sonderberichterstatter die Existenz politischer Plattformen (lies: Organisationen und Parteien wie die SVP, die Schweizer Demokraten oder die PNOS), die - auch wegen ihrer WählerInnen - rassistische und fremdenfeindliche Botschaften verbreiten würden. Er fordert von der Landesregierung eine kohärente, mit den Kantonen abgestimmte Politik gegen Rassismus, einen Ausbau der Kommission gegen Rassismus und der Eidgenössischen Ausländerkommission wie auch eine Stärkung der Fachstelle für Rassismusbekämpfung. Weiter empfiehlt er die Schaffung einer umfassenden nationalen Gesetzgebung und einen Aktionsplan gegen Rassismus und Diskriminierung. Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus EKR sieht sich in ihrer Arbeit bestärkt und fordert den Bundesrat auf, nach der Veröffentlichung von Berichten internationaler Überwachungsgremien jeweils "die Kantone zu einer Round Table einzuladen, um die Umsetzung eines oder ein paar ausgesuchter Punkte zu realisieren." In der Tat waren bisherigen Berichten keine Taten gefolgt.

Im Herbst 2007 kritisiert Doudou Diène auch die Schwarze-Schafe-Kampagne der SVP (siehe Kasten). RassistInnen, aber auch PolitikerInnen, die mit Rassismus und/oder rassistischen Anspielungen ihr politisches Geschäft betreiben, konnten ihre Tinte auch im Sommer 2007 nicht mehr halten, selbstverständlich nicht ohne die Hautfarbe des Berichterstatters zu erwähnen und daraus inhaltliche Schlüsse zu ziehen. Der (inzwischen abgewählte) SVP-Nationalrat Ulrich Schlüer mutmasst beispielsweise: "Und weil die Fünfstern-Hotels in der Schweiz weit mehr Annehmlichkeiten versprechen als der afrikanische Busch, befasst sich Herr Doudou Diène viel lieber mit behaupteten "Menschenrechtsverletzungen" in der Schweiz als mit solchen in Schwarzafrika." Zum bekannten Mittel der Täterumkehr greift der Tessiner SVP-Kantonalsekretär Eros N. Mellini: "Ist es nicht vielmehr so, dass die Angst der meisten dieser bemitleidenswerten Menschen vor Behörden und Polizei von der Behandlung herrührt, die sie in ihrem Heimatland (inkl. dem Heimatstaat von Doudou Diène: Senegal) erfahren haben? Leiden sie nicht unter einem Trauma, das sie bis hierhin verfolgt hat und sich auch dann ihrer bemächtigt, wenn sie mit der Polizei überhaupt nicht in Berührung kommen?" Es ist immer wieder bemerkenswert, mit welcher Intensität Schweizer Rechtsaussen-Exponenten Aufrufe zur Einhaltung von Menschenrechten attackieren. Offen rassistisch war die Stellungsnahme der Partei National Orientierter Schweizer PNOS: "Den Schwarzen lassen wir ihre Negertrommeln und den Europäern ihre ablehnende Haltung gegen Fremde. Und die Uno überlassen wir dem Scheiterhaufen der Geschichte."

Im Wahlkampf 2007 seien Ausländerinnen und Ausländer negativ typisiert und instrumentalisiert worden, insbesondere Muslime und jugendliche Ausländer, so Monate später der Befund einer von der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus EKR bestellten Untersuchung über "Ausländer in der Wahlkampfkommunikation" . Drei Viertel der festgestellten negativen Darstellungen von Ausländern und Minderheitenangehörigen seien von der SVP vorgenommen worden. Ihre Strategie und die intensiven Reaktionen der Medien und der anderen Parteien auf diese hätten dafür gesorgt, dass die Negativstereotypen in hohem Masse - noch vor der Umweltproblematik - die Wahlkampagne dieses Sommers prägten. Die Kritik an diesem negativen Bild der ausländischen Bevölkerung sei in der französischen Schweiz deutlich höher gewesen.

Das Schwarze-Schafe-Plakat der SVP
Das Plakat zeigt drei weisse Schafe auf einem roten Feld, die ein schwarzes Schaf aus dem Feld kicken, daneben in grosser Schrift: "Sicherheit schaffen". Kurz vor den eidgenössischen Wahlen lancierte die Schweizerische Volkspartei SVP eine Volksinitiative, überschrieben "Volksinitiative für die Ausschaffung krimineller Ausländer". Die Initianten behaupten, das Volksbegehren richte sich nur gegen "Ausländer, die in unserem Land schwere Verbrechen" begangen hätten, doch zu diesen angeblich schwer kriminellen Taten zählen sie auch den "missbräuchlichen" Bezug von Leistungen der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe. Eine Annahme brächte unter anderem eine Sippenhaftung, da ganze Familien - unabhängig von ihrer Aufenthaltsdauer - des Landes verwiesen werden könnten. Die SVP betreibt mit der Initiative ihre Wahlkampagne mittels Plakaten und Inseraten. Die Plakate hängen wochenlang an tausenden Plakatwänden in der ganzen Schweiz. Der UNO-Berichterstatter gegen Rassissmus Dodou Diène hat gegen dieses Plakat offiziell bei der Schweizer Regierung protestiert, es provoziere "Religions- und Rassenhass". Der Bundesrat geht auf diesen Vorwurf nicht weiter ein als dass die Meinungsäusserungsfreiheit in einer demokratischen Gesellschaft im Rahmen politischer Debatten zu schützen sei. Er bringt gleichzeitig seinen festen Willen zum Ausdruck, in der Schweiz keinerlei Form des Rassismus zu dulden. Die Beurteilung, ob öffentliche Verlautbarungen unter die Antirassismus-Strafnorm fallen, sei aber grundsätzlich Sache der Justiz.

Die Kampagne erntet grosse Aufmerksamkeit und viel, teils heftigen Widerspruch.
Mehrere Organisationen reichen - trotz gesicherter Erfolglosigkeit - Strafanzeigen wegen Widerhandlung gegen die Rassismus-Strafnorm ein. Georg Kreis hat das Dilemma zutreffend umschrieben: "Die Aufregung über das schwarze Schaf mag man als übertrieben empfinden, das Problem liegt ja nicht bei der Zeichnung, das Problem liegt in der alltäglichen Diskriminierung." Es seien allerdings gerade die "Produzenten solcher Zeichnungen", die einiges zur Perpetuierung der gesellschaftlichen Benachteiligung beitragen.

Das Schwarze-Schaf-Motiv wird von mehreren rechtsextremistischen Parteien übernommen, zuerst von der Hessischen Landesgruppe der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands NPD, später von der spanischen Democracia Nacional, dann auch noch von der italienischen Lega Nord. Mitte Dezember folgen überdies satirische Kommentare zur Abwahl von Christoph Blocher als Bundesrat.

Deutungsmuster für gesellschaftliche und soziale Probleme
Wie seit vielen Jahren galt auch für das Jahr 2007: Wer über keinen Schweizerpass verfügt, wer eine nicht-weisse Hautfarbe trägt oder sich nicht an einen festen Wohnort binden will, einer nicht-christlichen Religionsgemeinschaft angehört oder nicht-hetereosexuelle Liebesverhältnisse bevorzugt, läuft in der Schweiz Gefahr, in der Öffentlichkeit ausgeschlossen, angepöbelt, beschimpft, bedroht oder in einzelnen Fällen gar körperlich angegriffen zu werden. Die Vorfälle sind zwar relativ selten, doch beeinträchtigen sie die Freiheit und das Sicherheitsgefühl der Betroffenen. Angst frisst Seelen auf. Der Mechanismus des Hasses und der Ausgrenzung bleibt, die Feindbilder passen sich den gesellschaftlichen und politischen Bedürfnissen an. Seit Beginn der 90er-Jahre richtet sich der Diskriminierungswille vornehmlich gegen Menschen aus den Ländern des einstigen Jugoslawiens sowie aus der Türkei. In den vergangenen Jahren werden aber auch vermehrt Menschen mit schwarzer Hautfarbe (unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit) Opfer von Anfeindungen und Diskriminierungen. Verschiedene Beobachtungen belegen, dass diese Menschen oft in nächtlich geöffneten Vergnügungslokalen, gelegentlich auch in Restaurants, unter Vorwänden nicht zugelassen werden.

In Teilen der Schweizer Gesellschaft haben sich nationalistische - gelegentlich rassistisch motivierte - Deutungsmuster für gesellschaftliche und soziale Probleme aller Art festgesetzt. Vielerorts wird ein grosser Anteil ausländischer SchülerInnen - und nicht der Anteil bildungsferner Familien - als Indiz für gefährdeten Schulerfolg von Kindern Schweizer Herkunft gesehen. Die SVP und die mit ihr sympathisierende "Weltwoche" haben im Zusammenhang mit ihren Missbrauchskampagnen die "Balkanisierung der IV" behauptet. Ein rassistisches Motiv, das von Alard du Bois-Reymond. Leiter der Invalidenversicherung, aufgenommen wurde. Mitte Dezember 2007 kündigte er an, dass alle Gesuche nach verschiedenen Kriterien beurteilt würden, um potenzielle Betrüger zu erkennen. Als einziges Kriterium nannte er dann an einer Medienkonferenz das Herkunftsland des Antragsstellers, das heisst die verschiedenen Staaten des ehemaligen Jugoslawiens und der Türkei. Ein solcher Entscheid bestätigt alle jene Diskriminierungswilligen, die auch auf eigene Faust den Missliebigen und Marginalisierten das Leben schwer machen wollen.

Neben einigen Kleinparteien fördert die Regierungspartei SVP mit diffamierenden Kampagnen ein diskriminierungsfreundliches Klima. Insgesamt verfügt das nationalkonservative Lager über eine Vielzahl von Organisationen - wie die AUNS - und Publikationsmöglichkeiten (beispielsweise Ulrich Schlüers Schweizerzeit) und über finanziell potente Mitglieder sowie eifrige Exponenten, insbesondere auch Leserbriefschreiber. Es gelingt dem nationalkonservativen Lager immer wieder, die Themen der politischen Auseinandersetzung zu bestimmen. Allerdings hat es in den vergangenen Jahren alle Volksabstimmungen zum Thema "Verhältnis Schweiz-Ausland" verloren. Siegreich war dieses politische Lager - im Verbund mit allen bürgerlichen Parteien - im Jahr 2006 bei der Verschärfung der Ausländer- und Asylgesetze.

Rassismus - wie ihn ExponentInnen des nationalkonservativen Lagers wie auch RechtsextremistInnen fördern, verteidigen oder selbst verbreiten - ist häufig Teil eines Gesellschaftsbildes, das den gesellschaftlich und wirtschaftlich Privilegierten und den politischen Exekutiven gegenüber den gesellschaftlich und wirtschaftlich Schwachen nicht nur Diffamierungen und Rücksichtslosigkeiten aller Art erlaubt, sondern diesen auch den Zugang zu wirtschaftlichen und sozialen Ressourcen erschweren soll. Fakt ist, dass Menschen aus den verschiedenen Staaten des ehemaligen Jugoslawiens erst zu ‚Sündenböcken' wurden, nachdem sie in Folge der bundesrätlichen 3-Kreise-Politik in eine ökonomisch und gesellschaftlich prekäre Situation geschoben worden waren. Fakt ist auch, dass diskriminierende Kampagnen allen Angehörigen einer beschuldigten Minderheit den Zugang zu Angeboten erschwert, seien es Mietwohnungen oder Nachtlokale.

In einigen Fällen folgt die Diskriminierung denn auch neoliberalen Wirtschaftsvorstellungen. So bezahlen AusländerInnen in vielen Fällen grössere Autoversicherungsprämien. Diese Ungleichbehandlung ist juristisch umstritten. In einem Gutachten kommt der Freiburger Staats- und Verwaltungsrechtler Bernhard Waldmann zum Schluss, dass diese Praxis rechtswidrig sei. Sowohl Bundesrat wie auch Nationalrat haben im März 2006 einen Vorstoss abgelehnt. Der Bundesrat hatte vorgebracht: "Da das Kriterium der Staatsangehörigkeit für alle im Bestand eines Versicherers umfassten Nationalitäten angewendet wird, also nicht bloss selektiv für gewisse Nationalitäten, kann die Verwendung dieses Kriteriums insbesondere auch nicht als Diskriminierung qualifiziert werden."

Der Diskriminierungswille trifft vor allem junge Menschen, sei es bei der Lehrstellensuche, sei es bei Einlassverweigerungen in Gastbetriebe, vornehmlich Discotheken und Bars. Eine Nationalfonds-Studie kam zum Schluss, dass vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Besetzung von Lehrstellen ausländische Jugendliche benachteiligen. Wie gut ein Bewerber in der Schule sei, spiele bei der Auswahl eine geringe Rolle. Die Studie stützt sich zwar auf eine geringe Datenbasis (nur 80 Interviews), allerdings waren bereits früher ähnliche Studien zu ähnlichen Ergebnissen gekommen. Dabei ist jedoch auch zu berücksichtigen, dass bei einem konstanten Unterangebot von Ausbildungsplätzen die Integration Benachteiligter immer auf Kosten irgendwelcher Betroffener (neuer Benachteiligter) geht. Verbreitet ist die Praxis, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus den verschiedenen Ländern des ehemaligen Jugoslawiens und der Türkei wie auch jungen Männern schwarzer Hautfarbe den Zugang zu Bars und Discotheken zu verweigern. Zwar untersagt die Rassismus-Strafnorm die Verweigerung einer "Leistung, die für die Allgemeinheit bestimmt ist", doch verweigern Türsteher den Zutritt einfach unter einem Vorwand (beispielsweise Zutritt nur für Mitglieder, nicht korrektes Tenü, etc.).

Einbürgerungsverweigerungen
Mehrheitsfähig waren diskriminierende Vorstellungen in den vergangenen Jahren in vielen Fällen bei Einbürgerungen, sei es bei Volksabstimmungen, sei es bei Gemeindeversammlungen, wobei auch hier die Abstimmungen nach entsprechenden Anträgen oft anonym stattfanden.

Das Bundesgericht hat im Juli 2003 dieser Praxis einen Regel geschoben und erklärt: "Die Stimmbürger sind bei der Abstimmung über Einbürgerungsgesuche an die Grundrechte - namentlich an das Diskriminierungsverbot - gebunden. Das Diskriminierungsverbot ist im Einbürgerungsverfahren von besonderer Bedeutung, da die Gefahr besteht, dass die "Eignung" eines Bewerbers aufgrund seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten ethnisch-kulturellen Gruppe verneint wird, die von der Mehrheit als "fremd" empfunden wird." Diesen grundrechtsfreundlichen Entscheid will die SVP mit ihrer Volksinitiative "für demokratische Einbürgerungen" wieder kippen, allerdings ist umstritten, wie weit das Begehren völkerrechtskonform ist.

Die Volksabstimmung wird wohl 2008 stattfinden, eine hetzerische Abstimmungskampagne für den SVP-Vorschlag ist absehbar. Einen Vorgeschmack des drohenden Abstimmungskampfes lieferte die Referendumsabstimmung um ein neues kantonales Bürgerrechtsgesetz im Kanton Thurgau. Das gegnerische Flugblatt zeigte einen Richter, der einem Türken, einem europäisch aussehenden Mann und einer muslimischen Frau einen Pass aus einem grossen und prall gefüllten Korb reicht und dahinter drei Schweizer, die mit zugeklebten Mund zusehen. Im Text wird unter anderem behauptet, dass der Bürger Anrecht habe zu wissen, "welche Religionszugehörigkeit Ausländer haben, die sich einbürgern lassen wollen". Die grob ausländerfeindliche Kampagne war erfolgreich, das neue Thurgauer Bürgerrechtsgesetz, das eine Anpassung an die bundesgerichtlichen Vorgaben gebracht hätte, wurde abgelehnt.

Zwar hat das bundesgerichtliche Urteil offensichtlich einen Rückgang der Einbürgerungsverweigerungen aufgrund der Herkunft, der Hautfarbe oder der Religion gebracht. Die EKR hat im September zu Recht die Diskriminierungen bei Einbürgerungen kritisiert, diese würden insbesondere "Menschen aus den Nachfolgestaaten Jugoslawiens und Musliminnen und Muslime" betreffen, "was nicht zuletzt das Duale System der Schweizer Ausländerpolitik" widerspiegle.

Polizei und Rassismus
Ende September 2007 bezeugen zwei ehemalige Lausanner Polizisten in Zeitungsinterviews, was sonst von den Polizeistellen bestritten, aber von Betroffenen immer wieder bezeugt wird: Menschen schwarzer Hautfarbe werden von Polizisten gezielt herausgesucht, kontrolliert, schikaniert und manchmal auch misshandelt. Wenn eine Patrouille ausgerückt sei, so ein Ex-Polizist, habe man jeweils gesagt "Wir gehen Schwarze jagen". Abteilungsleiter hätten manchmal auch den Rat gegeben, die Stadt "zu reinigen". Dann habe man eine kleine Gruppe von Afrikanern abgeführt und sie anschliessend in Wäldern ausserhalb von Lausanne ausgesetzt.

Nur wenige Monate zuvor hatten mehrere PolizeidirektorInnen und -kommandanten einer Amnesty-Studie heftig widersprochen. Die internationale Menschenrechtsorganisation ist besorgt, "dass seit einigen Jahren immer wieder Informationen, Aussagen von Zeugen und Zeuginnen und Berichte von Anwälten und Anwältinnen oder von Rechtsberatungsstellen" eintreffen würden, "die über Misshandlungen, erniedrigende oder unmenschliche Behandlung sowie über unverhältnismässigen Gewalteinsatz durch verschiedene kantonale und kommunale Polizeikorps" berichten. Die Aussagen kämen "von Asylsuchenden, Schwarzen, Globalisierungsgegnern und -gegnerinnen, Fussballfans oder Minderjährigen". Amnesty International fordert neben Verhaltenskodizes vor allem unabhängige Beschwerdeinstanzen, die für die Behandlung von Klagen über polizeiliches Fehlverhalten zuständig sein sollen.

Selten sind Medienmeldungen über gemassregelte Polizisten wie beispielsweise das Urteil gegen einen baselstädtischen Beamten, der im Sommer 2006 wegen Amtsmissbrauch zu 30 Tagen Haft bedingt verurteilt wurde. Er hatte einen Asylbewerber nach einem Ladendiebstahl unter anderem geschlagen und ihm den "Stinkefinger" gezeigt. Der Verurteilte war anschliessend auch aus dem Polizeidienst entlassen worden.

Rassismus-Strafnorm
Anfang 1995 trat die Rassismus-Strafnorm (Art. 261bis StGB) in Kraft. In den vergangenen zwölf Jahren kamen der EKR insgesamt 355 Fälle zur Kenntnis, davon endigten 172 (48.5 Prozent) ohne Eröffnung eines Strafverfahrens (Einstellungsverfügung, Nichteintreten), 183 (51.5 Prozent) mit einem rechtskräftigen Urteil, nämlich mit 31 Freisprüchen und 152 Verurteilungen. Noch immer sind Jüdinnen und Juden die grösste Opfergruppe. Die EKR hält fest, "dass über 25 Prozent der von Rassendiskriminierung Betroffenen der jüdischen Religionsgemeinschaft angehören." Und sie schreibt weiter: "Diese grosse Menge von Übergriffen auf Menschen jüdischen Glaubens kann nicht allein auf die Aktivitäten von ein paar besonders "umtriebigen" Revisionisten zurückgeführt werden, sondern spiegelt auch eine Vielzahl von Übergriffen im Alltag." Bis anhin sind Muslima und Muslime in den Verurteilungen erst selten als Opfer erkennbar. Dies wird sich wohl ändern, denn feindliche Äusserungen und Kampagen gegen Muslime haben zugenommen.

Viele GegnerInnen der Rassismus-Strafnorm haben ihre Abstimmungsniederlage nie akzeptiert. In den vergangenen Jahren sind bereits mehrere parlamentarische Vorstösse zur Abschaffung beziehungsweise Abschwächung der Strafnorm eingereicht worden. Bereits 1998 hatte ein politisch leichtgewichtiges Komitee um die mehrfache Zürcher Stadtratskandidatin Kunigunde Grätzer eine Volksinitiative gestartet, die notwendigen 100'000 Unterschriften jedoch nicht erreicht. Auch die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus ist von rechtsbürgerlichen Exponenten schon mehrfach grundsätzlich in Frage gestellt worden, so durch die SVP-Nationalräte Christoph Mörgeli und Jean Henri Dunant.

Im Oktober 2006 erklärte SVP-Bundesrat Christoph Blocher in der Türkei den mitgereisten Medienschaffenden, die Rassismus-Strafnorm bereite ihm "Bauchweh". Der ehemalige Unternehmer flattierte damit seinen türkischen Gesprächspartnern, denen die Strafverfolgung türkischer Nationalisten wegen Leugnung des türkischen Völkermordes an den Armeniern ein Dorn im Auge ist. Ende Mai 2007 unterbreitete er in einem Arbeitspapier einer ausgewählten Gruppe von ExpertInnen mehrere Änderungsvorschläge zur Diskussion. Nach seiner Abwahl brachte Blocher noch einen Abänderungsvorschlag in die Landesregierung. Er blieb mit diesem Ansinnen erfolglos.

Exponenten der SVP diskreditieren die Rassismus-Strafnorm, die Schweizer Demokraten wollen profitieren und starten Anfang August 2007 die Volksinitiative "Für freie Meinungsäusserung - weg mit dem Maulkorb". Dem Initiativkomitee gehören - neben vielen SD-Exponenten - auch der Bieler FPS-Präsident Jürg Scherrer und der frühre Nationale Aktion NA-Präsident Valentin J. Oehen an. Die Initiative verlangt, dass "im Rahmen demokratischer Meinungsbildung und Auseinandersetzung" die Meinungsäusserungsfreiheit "durch keine gesetzlichen Bestimmungen eingeschränkt" werden dürfe; insbesondere verlangt sie auch die unverzügliche ersatzlose Streichung der Rassismus-Strafnorm. Im Vorfeld der Lancierung hatte SD-Zentralpräsident Bernhard Hess verlauten lassen, die Initiative diene "auch als Druckmittel gegenüber Justizminister Christoph Blocher, die angekündigten Änderungen der Rassismus-Strafnorm wirklich wahr zu machen." Anfang Dezember gründet auch die Partei National Orientierter Schweizer PNOS ein eigenes Komitee und verbreitet per Internet kurzzeitig einen eigenen Unterschriftenbogen. Ein untauglicher Versuch, da dieser nicht den gesetzlichen Formbestimmungen entspricht.

Antisemitismus
In den vergangen Jahren haben mehrere Befragungen das Ausmass antisemitischer Einstellungen in der Schweiz zu bestimmen versucht, mit unterschiedlichen Ergebnissen. 1998 war eine Befragung auf 7 Prozent AntisemitInnen gekommen, 2000 eine andere auf 16 Prozent, und 2006 hatte eine Nationalfonds-Studie 22 Prozent Misanthropen ausgemacht, darunter Antisemiten. Alle Befragungen waren - soweit überhaupt feststellbar - von unterschiedlichen Kriterien ausgegangen. 2007 veröffentlicht das Berner Forschungsinstitut gfs eine bereit angelegte und strukturell neu konzipierte Studie. Das Ergebnis: Bei zehn Prozent der Befragten liessen sich "systematisch antijüdische Einstellungen" nachweisen. Diese Befragten würden "grossmehrheitlich alle negativen Stereotype über Jüdinnen und Juden" teilen. Rund 28 Prozent würden ferner punktuell antijüdische Einstellungen aufweisen. Fünfzehn Prozent seien emotional verstimmt wegen der Politik Israels, wobei Israelkritik nicht zwangsläufig antisemitisch sei, wohingegen Antisemiten fast immer Israel kritisierten.

Der latente Antisemitismus wurde 2007 kaum aktiviert. In der beschränkten Öffentlichkeit rechtsextremistischer Foren und Schriften allerdings platzieren einschlägige SchreiberInnen regelmässig antisemitische Beiträge, ebenso wie Holocaust verharmlosende bzw. leugnende Beiträge. Selbst wenn diese Äusserungen die Rassismus-Strafnorm verletzen, bleiben sie meist ohne Folgen, da niemand Strafanzeige einreicht. Erwin Kesser, Präsident des Vereins gegen Tierfabriken VgT, hat auch 2007 in mehreren Fällen seinen tief verankerten Antisemitismus öffentlich vorgetragen.

Muslimfeindschaft
In jüngster Vergangenheit sind fast überall in Europa Muslime ins Visier der Fremdenfeinde und Rassisten geraten. "Viele europäische Muslime sind - unabhängig von ihrer ethnischen Herkunft und ihrer Einstellung zur Religion - Diskriminierungen in den Bereichen Beschäftigung, Bildung und Wohnungswesen ausgesetzt," lautet eines der wesentlichen Ergebnisse einer Studie, die die Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit EUMC Ende 2006 veröffentlichte. Die Diskriminierung von Muslimen könne sich auf islamophobe Einstellungen wie auch auf rassistische und fremdenfeindliche Ressentiment berufen, da diese Elemente häufig miteinander verwoben seien. Feindseligkeit gegenüber Muslimen müsse deshalb im allgemeineren Zusammenhang von Fremdenfeindlichkeit und Rassismus gegenüber Migranten und Minderheiten gesehen werden.

Auch in der Schweiz konnte nach den Anschlägen in New York vom September 2001 die Muslimfeindschaft auf ein bereits vorhandenes Potenzial zurückgreifen, denn der rassistische Ausschliessungsdiskurs lässt sich schnell von einer Minderheitsgruppe auf eine andere umleiten, und die politischen Akteure bleiben meist die gleichen. Zu den Standardargumenten gehört dabei der Verweis auf die steigende Zahl von Mitgliedern der angegriffenen Minderheit. Die Volkszählung (2000) hat rund 310'000 Muslima und Muslime erfasst - 1960 waren es noch rund 3'000 gewesen. Auch zu den Standardbehauptungen gehört die Überzeichnung der Bedeutung, die auch von ExponentInnen stammt, die sich als wohlmeinend ausgeben. So beispielsweise Doris Fiala, Präsidentin der Zürcher FDP: "Die Minarett-Diskussion der SVP finde ich auch falsch. Sie ist ein Polit-Marketing-Instrument, um die Menschen bei ihrem Unbehagen abzuholen. Ich bin jedoch der Meinung, die schleichende Islamisierung in diesem Land müsse thematisiert werden. Die Kernfrage ist doch die: Ist die Scharia mit der Schweizer Verfassung vereinbar?" Schleichende Islamisierung der Schweiz? Fiala blieb es erspart, für ihre Behauptung der "schleichenden Islamisierung" den Beleg beibringen zu müssen, und auch die Verfassung steht grundsätzlich nirgends zur Diskussion.

Georg Kreis erklärt denn auch, dass die Massstäbe "auffallend unterschiedlich" seien, "als gegen die muslimische Minderheit Angriffe noch möglich sind, die - zum Glück - gegenüber der jüdischen Minderheit öffentlich nicht mehr gestattet" seien. Eine Einschätzung, die vor Jahren bereits eine Untersuchung über die Israel-Berichterstattung belegt hat.

Initiative "Der Bau von Minaretten ist verboten"
In der Schweiz bestehen gegen 200 Moscheen und islamische Gebetsräume; seit Jahrzehnten stehen auch zwei Minarette, eines in Zürich, eines in Genf. Gegen den beabsichtigten Bau von weiteren Minaretten - beispielsweise in Wangen SO , Langenthal BE, Wil SG - opponierten jedoch lokale Gruppierungen, deren Exponenten vielfach auch sonst mit diskriminierungsfreundlicher Politik auffielen. Die baurechtlichten Auseinandersetzungen sind immer noch im Gang, wenn auch das Bundesgericht im Fall Wangen SO letztinstanzlich die baurechtlichen Einwände abgewiesen hat. Der Gemeinderat widersetzt sich dem Bau mit dem Vorwand, die Baubewilligung sei inzwischen abgelaufen.

Mehrere SVP-Exponenten forderten in kantonalen Parlamenten Bauverbote für Minarette. Im Kanton Zürich erhielt dieses Anliegen vorläufige Unterstützung , in den Kantonen Bern und St. Gallen erreichten ähnliche Vorstösse keine Mehrheit. Genährt aus den lokalen Minarettsgegner-Komitees fand sich ein "Egerkinger-Komitee", das Anfang Mai 2007 die Volksinitiative "Gegen den Bau von Minaretten" lancierte. Dem Initiativkomitee gehören 14 SVP-ExponentInnen sowie zwei EDU-Vertreter an, davon sind insgesamt fünf Frauen. Die SVP hat bis anhin noch nicht offiziell Stellung genommen, die Initiative ist auch parteiintern umstritten. Mehrere Parteiexponenten wie die neu gewählte Bundesrätin Eveline Widmer Schlumpf oder der Basler Nationalrat Jean Henri Dunant distanzierten sich öffentlich.

In der Öffentlichkeit beschwören die Initianten, sie würden die Glaubensfreiheit nicht antasten, nur sei eben ein Minarett "Symbol eines religiös-politischen Machtanspruchs". Auf dem Initiativbogen steht dann allerdings deutlich: Wenn man die "christlich-abendländische Kultur stärken" wolle, müsse man "die Ausbreitung des Islam bremsen". Das Vorgehen folgt also einer bekannten rhetorischen Figur rassistischer Argumentation, man spricht von einem Detail oder Symbol, will jedoch das Ganze treffen. Ein Exponent der Initianten, Mitglied der fundamentalistisch-christlichen Eidgenössisch Demokratischen Union EDU, hat denn auch behauptet: "Der Islam ist keine Religion, sondern eine Kriegserklärung an die christliche und andersgläubige Welt." Auch Ulrich Schlüer hat bereits früher generell diskriminierende Massnahmen gegen Muslime gefordert, so schrieb er nach den Attentaten auf die Londoner U-Bahn, es sei "wohlbegründet", alle "Muslime - aus Sicherheitsgründen - generell nicht einzubürgern".

Verschiedene Staatsrechtler erachten ein Minarettsverbot als verfassungs- und völkerrechtswidrig. Die Blocher-Partei, so stellt Georg Kreis fest, stehe "in wichtigen Punkten nicht auf dem Boden der Bundesverfassung von 1999." Dies gelte neben der Glaubens- und Gewissensfreiheit (Art. 15) insbesondere für den Gleichheitsartikel (Art. 8), wonach "Alle Menschen vor dem Gesetz gleich" seien und niemand diskriminiert werden dürfe, "namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung." Und selbstverständlich seien Mann und Frau gleichberechtigt.

Anti-Noir
Menschen schwarzer Hautfarbe sehen sich - mit nachvollziehbaren Erwägungen - in der Schweiz als jene Bevölkerungsgruppe, die diskriminierenden Worten und Aktionen am häufigsten ausgesetzt sind und am wenigsten geschützt werden. In der Tat: Sie werden unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit Opfer vielfältiger Diskriminierung, sei es nun die Benachteiligung auf dem Arbeitsmarkt, die mangelnde Präsenz von Schwarzen im Bereich der Medienschaffenden (insbesondere am Bildschirm), seien es vermehrte Kontrollen auf den Strassen und in den öffentlichen Verkehrsmitteln, die von der Mitnahme auf den nächsten Polizeiposten über die Anweisung, sich nackt auszuziehen bis hin zu verbalen und physischen Aggressionen alles beinhalten. Manchmal ergeben sich Diskriminierungen auch bei unerwarteten Gelegenheiten: Ein Schweizer schwarzer Hautfarbe berichtet, dass er von Drogensüchtigen dauernd angesprochen wird. In einem 2007 veröffentlichten Buch weist der Schriftsteller Innocent Naki auch nach, wie mit unsorgfältiger, manchmal auch tatsachenwidriger Kriminalitätsberichterstattung Stimmung gegen Asylbewerber und Schwarze gemacht wird.

Fahrende und Jenische
Trotz vieler Beteuerungen haben Fahrende, insbesondere aber Roma ohne Schweizer Pass, immer noch Mühe, Durchgangs- oder allenfalls Standplätze zu finden, wenn auch in den vergangenen Jahren an einigen Orten neue Plätze eingerichtet wurden. Gelegentlich werden sie darüber hinaus Ziel von gewalttätigen Angriffen. Der Bundesrat hat in seinem Bericht "über die Situation der Fahrenden in der Schweiz" denn auch festgehalten, dass es "heute noch kein ausreichendes Netz von Stand- und Durchgangsplätzen (gibt), das allen 2'500 schweizerischen Fahrenden die Weiterführung ihrer traditionellen Lebensweise ermöglichen würde." Gemäss einem Gutachten der Stiftung "Zukunft für Schweizer Fahrende" wären 29 zusätzliche Standplätze und 38 zusätzliche Durchgangsplätze erforderlich.

Fazit
In Teilen der Schweizer Gesellschaft haben sich nationalistische - gelegentlich rassistisch motivierte - Deutungsmuster für gesellschaftliche und soziale Probleme aller Art festgesetzt. Neben einigen Kleinparteien fördert auch die Regierungspartei SVP mit diffamierenden Kampagnen ein diskriminierungsfreundliches Klima. Die Schweizer Nationalkonservativen verbinden unter anderem nationalistisch-isolationistische (beispielsweise die grundsätzliche Opposition gegen Beitritt zu oder Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen wie UNO oder EU) mit fremdenfeindlichen/rassistischen Ansichten, die sich einerseits gegen einreisewillige MigrantInnen aus Nicht-EU-Ländern, anderseits gegen die hier Niedergelassenen ohne Schweizer Pass richten. Sie können dabei auch auf einst staatlich gepflegte Traditionen zurückgreifen, beispielsweise auf den Überfremdungsdiskurs, das ‚Sonderfall-Schweiz'-Denken oder die Abneigung gegenüber festgeschriebenen und einklagbaren Menschenrechten für Minderheiten. Nationalkonservative ExponentInnen stellen sich auch immer wieder verteidigend, allenfalls verharmlosend vor Organisationen wie auch Auftritte der rechtsextremistischen Szene. Das nationalkonservative Lager hat zwar in den vergangenen Jahren mehrere wichtige eidgenössische Volksabstimmungen (UNO-Beitritt, Bilaterale Verträge, Personenfreizügigkeit und Schengen-Abkommen) verloren, kann jedoch das politische Gespräch immer wieder mit diskriminierenden Kampagnen gegen Minderheiten bestimmen.

Wie bereits im Vorjahr richteten sich die öffentlichen Kampagnen der Rassisten und Fremdenfeinde auch 2007 vornehmlich gegen die muslimische Gemeinschaft, sie verknüpften dabei systematisch und mit der Absicht der Diffamierung die Begriffe Islam und islamistisch, mit dem eigentlich fundamentalistische Strömungen innerhalb des Islams umschrieben werden. Als Anknüpfungspunkt nehmen die Diskriminierungswilligen Minarettbauten, die es zu verhindern gelte. Aber auch die Menschen aus den verschiedenen Ländern des ehemaligen Jugoslawiens sowie schwarzer Hautfarbe - mit oder ohne Schweizer Pass - sind sowohl im gesellschaftlichen Leben wie auch in der politischen Auseinandersetzung mit rassistischen Anwürfen konfrontiert worden. Polizeilichen Schikanen und Demütigungen ausgesetzt sind vor allem junge Männer schwarzer Hautfarbe - unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Antisemitismus ist latent vorhanden, doch dringt er ausser in den Veröffentlichungen der Rechtsextremisten selten an die Oberfläche. Die Verfassungsrechte der Fahrenden und Jenischen sind zwar anerkannt, doch haben sie weiterhin oft Mühe, Durchgangs- bzw. Standplätze zu finden.