Das Verfahren zieht sich seit Jahren dahin. Die erste Anklageschrift datiert von Mitte Juli 1999, die letzte Nachtragsanklageschrift von Ende April 2003.
Doch bereits Anfang November 2001 hatte vor dem Bezirksgericht Bülach eine erste Verhandlung gegen Erwin Kessler, Präsident und Lohnabhängiger des Vereins gegen Tierfabriken (VgT), stattgefunden. Gewichtigster Anklagepunkt: Widerhandlung gegen die Rassismus-Strafnorm, begangen durch die Verbreitung eines von Holocaust-Leugnern verbreitetes "Protokoll" der Gerichtsverhandlung gegen Jürgen Graf vor Bezirksgericht Baden im Juli 1998. Kessler weigerte sich damals an der Verhandlung teilzunehmen, da nicht alle mobilisierten UnterstützerInnen im kleinen Gerichtssaal Platz fanden. Kessler wurde damals in Abwesenheit zu neun Monaten Gefängnis verurteilt, doch das angerufene Obergericht hob das Urteil aus formellen Gründen (recte: Verletzung der Verteidigungsrechte) wieder auf.
Ende Mai und Anfang September 2003 hat nun das Bezirksgericht Bülach zum zweiten Mal in dieser Sache gegen Kessler verhandelt und ihn zu fünf Monate Gefängnis unbedingt verurteilt. Wegen der langen Verfahrensdauer waren inzwischen einige Vorwürfe verjährt und auch wegen Holocaust-Leugnung kommt Kessler um eine Verurteilung - zumindest erstinstanzlich - herum. Das Bezirksgericht Bülach erachtete den Tatbestand der Holocaust-Leugnung zwar als erfüllt an, doch billigte es ihm Rechtsirrtum zu, da er gestützt auf den Medienartikel im Strafrecht, wonach die Veröffentlichung eines Gerichtsprotokolles erlaubt sei, davon habe ausgehen können, er "sei zur Tat - nämlich zur Veröffentlichtung - befugt". So steht es in der Mitte Januar 2004 versandten Urteilsbegründung. In einigen anderen Anklagepunkten wurde Kessler allerdings verurteilt, nämlich wegen einfacher Körperverletzung, versuchter Nötigung und mehrfacher Widerhandlung gegen die Rassismus-Strafnorm, dies wegen der Verbreitung von übler antisemitischer Hetze. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Kessler hat bereits im Herbst Berufung ans Obergericht angekündigt.