Das Urteil des Bundesgerichtes fiel Ende September 2000. Knapp fünf Jahre später muss nun Erwin Kessler, wegen Widerhandlung gegen die Rassismus-Strafnorm zu 45 Tagen Gefängnis verurteilt, seine Strafe endlich auch absitzen. Er hat sich am 22. Juni in Zürich zum Strafantritt zu melden. Dies teilt der Präsident des Vereins gegen Tierfabriken (VgT) Anfang Mai auf der Vereinshomepage mit. In der Vergangenheit hatte sich Kessler mit Verweis auf seine beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof eingereichte Klage der Strafverbüssung zumindest vorläufig entziehen wollen. So erklärte er bei einem Strafverfahren vor dem Bezirksgericht Bülach, er habe beim Thurgauer Regierungsrat ein Begehren um Strafaufschub eingereicht. Es bestehe, so behauptete Kessler, die "Gefahr eines Justizirrtums", da seine Verurteilung der Europäischen Menschenrechtserklärung widerspreche. Weitere Gefängnisaufenthalte Kesslers sind bereits absehbar. Inzwischen hat das Zürcher Obergericht den Wiederholungstäter Kessler wegen Rassendiskriminierung zu fünf Monaten Gefängnis unbedingt verurteilt, dieses Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Kessler ist ganz offensichtlich gewillt, weitere Strafverfahren zu provozieren. Mit der Bekanntgabe seines kommenden Knastaufenthaltes veröffentlicht er gleich auch noch jene antisemitischen Texte, wegen denen er sich die Tage der Unfreiheit eingehandelt hat.