Am Mittwoch blieb der Antisemit Erwin Kessler seinem Prozess fern, da ein Teil des Publikums keinen Einlass im Gerichtssaal fand. In phantasievoller Auslegung der Fakten sieht er darin "politische Willkürjustiz".
"Grossanlass: Kommt alle! Bringt Eure Bekannten mit!", forderte Erwin Kessler, Präsident und Lohnabhängiger des Vereins gegen Tierfabriken (VgT), auf seine Organisations-Homepage. Ein "Monsterprozess" sei es, behauptete er. Angeklagt war der Tierschützer unter anderem der Widerhandlung gegen die Rassismus-Strafnorm, nebst Hausfriedensbruch, Nötigung, Sachbeschädigung und ähnlichem. Insgesamt forderte die Anklage für den bereits einschlägig Vorbestraften neun Monate Gefängnis unbedingt. Ein Strafantrag mit Folgen: Nun beschimpft Kessler die zuständige Bezirksanwältin seit Monaten als "Monster", dies weil sie angeblich "monströse Anklagen gegen den VgT" erhebe.
Die Anklage stützt sich auf mehrere Texte, die Kessler über die VgT-Internet-Seite (noch immer) verbreitet. Kesslers Schriften kreisen meist um die gleichen Themen. So behauptet er, die Rassismusstrafnorm sie "ein Sondergesetz für die Juden". Weiter insinuiert er immer wieder: Schächten sei eine "abscheuliche Tierquälerei, vergleichbar mit den Untaten von Nazi-Verbrechern". Auch verbreitet er immer wieder aus dem Zusammenhang gerissene Talmud-Zitate, die beweisen sollen, dass ‚"eine Volksgruppe" (nämlich die Juden) in "ihren Büchern die allerschlimmsten rassistischen Weltanschauungen" verbreiten würden.
Ein Grossanlass wurde es nicht, nur rund 50 bis 70 Männer und Frauen spürten am Mittwochmorgen das Bedürfnis dem angeklagten Kessler im Bezirksgericht Bülach ihre Unterstützung anzuzeigen. Der kleine Gerichtssaal vermag trotzdem nicht alle Interessierten zu fassen. Die Abweisung eines Teiles der Prozessinteressierten bewegt Kessler dazu, der Verhandlung überhaupt fernzubleiben. Die teilweise Abweisung des Publikums interpretiert er gleich als Verletzung des Öffentlichkeitsgebot er Europäischen Menschenrechtskonvention. Das Gericht tägte daraufhin im Abwesenheitsverfahren.
Das Urteil ist noch ausstehend.* Gemäss Angaben auf der VgT-Homepage hat Kessler inzwischen sein Plädoyer, das er bereits Tage vorher ins Internet stellte, noch beim Gericht eingereicht.
In den vergangenen Monaten agitierte Kessler, der bereits in den Siebziger Jahren Mitglied der fremdenfeindlichen Nationalen Aktion war, hauptsächlich mit antisemitischen Ausfällen gegen die Auflösung des Schächtverbotes. Im Februar will er wieder einmal im Schoss der Schweizer Fremdenfeinde weilen: Auf seiner Homepage kündigt er eine Veranstaltung der Schweizer Demokraten, Sektionen Rorschach und St Gallen, von Anfang Februar 2002 an. Kessler soll in Rorschach öffentlich über das Schächten sprechen.