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Eineinhalb Jahre lang ist das Antirassismusgesetz nur zögerlich angewendet worden. Ein Prozess in Appenzell-Ausserrhoden läutet jetzt die Wende ein.

Wenn Reimer Peters, europäischer Geschäftsführer der Universalen Kirche, diese Woche das Gerichtsgebäude in Trogen AR betritt, verhandelt erstmals eine kantonale Justizbehörde über das neue Antirassismusgesetz (ARG). Peters hatte Anfang Juli 1995 eine Botschaft seines Meisters Peter Leach-Lewis an mehrere hundert Sektengläubige in Deutschland, Österreich und der Schweiz versandt. Kulminationspunkt des antisemitischen Machwerkes: In ihrer «satanischen Gier», schreibt Leach-Lewis, hätten die Juden den Zweiten Weltkrieg angezettelt.

Es sei dies eine klare Verletzung der Antirassismus-Strafnorm, befand Felix Bänziger, Staatsanwalt von Appenzell-Ausserrhoden, nachdem der «Tages-Anzeiger» die Schrift öffentlich gemacht hatte. Er ordnete unverzüglich eine Hausdurchsuchung im europäischen Hauptquartier der Sekte in Walzenhausen an. Jetzt kommt es zum Prozess. Bänzigers energisches Vorgehen markiert eine Wende in der Anwendung der neuen Strafbestimmung. Erstmals seit Inkrafttreten des ARG ist ein Staatsanwalt von sich aus aktiv geworden. Die Behörden hatten in den ersten Monaten nur zögerlich reagiert. Obwohl rassistische Handlungen seit Januar 1995 als Offizialdelikt zwingend verfolgt werden müssen, intervenierten sie zunächst nur aufgrund von Anzeigen Privater oder auf Druck der Presse. «Niemand wollte in die Bresche springen», sagte die Juristin Regula Bähler, Mitglied der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus. Sie räumt «rechtliche Schwierigkeiten» ein, «da der Tatbestand gummig formuliert ist». Den Grund für die Untätigkeit der Behörden ortet sie in der fehlenden Motivation: «Man wollte den Artikel nicht.» Den Lausanner Altfaschisten und Holocaust-Leugner Gaston-Armand Amaudruz etwa ereilte ein Strafverfahren erst, als die «Liga gegen Rassismus und Antisemitismus» Strafklage gegen ihn erhob; Amaudruz hatte im März 1995 in seinem Blättchen «Courrier du continent» den Holocaust als «Mythos» («des faits mythiques») bezeichnet. Holocaust-Leugner Andres Studer durfte in einem Prozess gar vor dem Zürcher Obergericht ungestraft rassistische Tiraden verbreiten; erst nach öffentlichen Protesten erstattete die Justiz Strafanzeige. So wurde bis heute nur eine einzige rechtskräftige Verurteilung publik.

Die bisher schleppende Anwendung des Antirassismusgesetzes erachten Gesetzesgegner denn auch als politischen Erfolg. Der Berner Holocaust-Leugner und Muslim Ahmed Huber zum Beispiel berichtete Ende Sommer 1995 dem französischen Journalisten Pierre Péan in einem Interview, die Gegner des Antirassismusgesetzes hätten zwar «offiziell» verloren, «aber so knapp, dass das Gesetz nicht angewandt wird».

Als Rechtfertigung für Nichtstun oder Wegschauen diente Polizei und Untersuchungsbehörden bis vor kurzem die fehlende gerichtliche Praxis. Doch inzwischen ist das Bewusstsein für die Bedeutung des Antirassismusgesetzes gewachsen. Im vergangenen Herbst versammelte die Bundesanwaltschaft die zuständigen polizeilichen Sachbearbeiter, um eine einheitliche Auslegung zu erreichen. In mehreren Kantonen, so in Basel-Stadt und Bern, sind die Polizeikorps in den vergangenen Monaten durch Weisungen oder Weiterbildungskurse für das Gesetz sensibilisiert worden. Bald wird auch ein juristischer Kommentar zum ARG erscheinen, verfasst vom Freiburger Strafrechtler Marcel Niggli. Noch aber besitzen nicht alle Juristen die notwendige Sensibilität - sehr zur Freude des St. Galler Arztes Walter Fischbacher, einst führendes Mitglied des gegnerischen Referendumskomitees. Fischbacher verteilte im vergangenen Sommer ein Flugblatt an die «lieben Nachbarn und Freunde» und unterstellte darin «Weltzionisten» wie Nazis eine «beispiellose Selbstüberheblichkeit», weiter einen «Führungsanspruch», einen «Machtrausch» sowie «eine weltweite Zensur» ihrer «Terror- und Politikaktionen». Der St. Galler Untersuchungsrichter Jules Wetter bat Fischbacher zwar zur Einvernahme, befand aber nachher, dieser habe «eine gute Erklärung» für seine antisemitischen Phrasen gehabt. Die für April angekündigte Begründung seines umstrittenen Einstellungsbeschlusses hat Wetter bis heute nicht nachgeliefert. «Eine gefestigte Rechtsprechung wird erst nach mehreren Bundesgerichtsentscheiden bestehen», sagt Rassismus-Spezialistin Regula Bähler: «Das ist frühestens in zwei bis drei Jahren der Fall.» Dennoch zeitigt das Gesetz schon heute Wirkung. Nach der Beschlagnahmung von Jan van Helsings Schrift mit dem Titel «Geheimgesellschaften», einer Fortschreibung der nachweislich gefälschten «Protokolle der Weisen von Zion», ist das Buch aus den Sortimenten verschwunden. Schwerer ist auch der Zugang zu den Tonträgern rechtsextremer Musikgruppen geworden. So wurden in den letzten Monaten an der Grenze zwei Sendungen beschlagnahmt und in den Kantonen Thurgau und Bern je ein Strafverfahren eröffnet. In Olten kam es Anfang Mai in einem Plattenladen zu einer Hausdurchsuchung samt Beschlagnahmung rechtsextremer Musikprodukte. Und in Basel wurde letzte Woche Strafanzeige gegen vier Geschäfte erstattet, die einschlägige CDs verkauft haben.

Auf Beweisschwierigkeiten stiessen die Behörden hingegen in den letzten Monaten gleich mehrfach bei Verfahren «wegen der diskriminierenden Verweigerung einer öffentlich angebotenen Dienstleistung». Exemplarisch ist der Fall jenes niederländischen Musikers, dem Anfang April 1995 in einem Restaurant im Zürcher Niederdorf der Zutritt verweigert wurde. Gegenüber der NZZ bestätigte der Geschäftsführer zuerst die Weisung, «keine Araber reinzulassen». Später begründete er das Zutrittsverbot mit dem angeblich berauschten Zustand des Musikers. Diese korrigierte Rechtfertigung erschwert den Behörden die Arbeit. Die Befürchtungen vieler Gesetzesgegner, die Gerichte würden mit Verfahren überhäuft, haben sich jedenfalls nicht bestätigt. Spitzfindige Bürger, die wegen eines geringfügigen Anlasses Anzeige erstatteten und so die Antirassismus-Strafnorm banalisierten, sind bei den Justizbehörden bislang abgeblitzt. Selbst fremdenfeindliche Äusserungen führten bisher zu keinem Strafprozess, sofern sie nicht menschenverachtend waren. Als beispielsweise der Basler Niggi Schoellkopf Ende Januar an einem Bankett die Gefahr heraufbeschwor, die Kleinbasler Kirchen würden zu Moscheen, liess ihn die Staatsanwaltschaft gewähren. Statt dessen versuchen nun einige ARG-Gegner mit dem einst bekämpften Gesetz ihre politischen Gegner zu behelligen. Der Aargauer Reto Kind, Kopräsident des Abstimmungskomitees um Emil Rahm, zeigte im Mai 1995 einen pensionierten Bündner an, der ihm in einem NZZ-Leserbrief widersprochen und die Schuld der deutschen Nazis für die Bombardierung Dresdens betont hatte. Zweimal mit Gegenklagen eingedeckt wurde auch der Zürcher Anwalt Sigi Feigel, einst führende Kraft des Befürworterkomitees. Kläger Gerhard Förster behauptete in seiner Anzeige, Feigel gehe fälschlicherweise von 6 Millionen statt 70 Millionen jüdischen Opfern des Holocaustes aus. Bezirksanwalt Pascal Gossner erachtete diese Argumentation als dermassen missbräuchlich, dass er dem Verleger Förster die Kosten auferlegte. Eifrigster Anzeigenschreiber ist bislang allerdings Erwin Kessler. Der fanatisierte Tierschützer vom «Verein gegen Tierfabriken» hat nicht nur Anwalt Sigi Feigel, sondern auch einen baselländischen Pelzhändler und einen wenig bekannten jüdischen Buchautor angezeigt - bislang ohne Erfolg. Darüber hinaus agitiert Kessler weiter - die gegen ihn laufenden Verfahren haben ihn keineswegs vorsichtiger werden lassen. Der «wahre Zweck» der Antirassismus-Strafnorm, schreibt Kessler in der neuesten Nummer seiner Vereinsnachrichten, seien «Sonderrechte für die ohnehin schon sehr einflussreichen und mächtigen Juden». Eine Äusserung, die seine Chancen auf einen Freispruch nicht eben erhöht.

 

Holocaust-Leugner Max Wahl
Der «Eidgenoss» hat einen Nachfolger

Eine erste Wirkung zeitigte die Antirassismus-Strafnorm schon vor ihrem Inkrafttreten: Holocaust-Leugner Max Wahl kündigte im Dezember 1994 die Einstellung seines Hetzblattes «Eidgenoss» an. Doch der Erfolg war nur vorübergehend. In den vergangenen Monaten verschickte Wahl, der in Deutschland wegen Volksverhetzung zu einem Jahr Gefängnis verurteilt worden ist, mindestens dreimal «Notizen» an den «engsten Kreis ehemaliger «Eidgenoss»-Abonnenten». Eine Strafverfolgung versucht der Winterthurer Jurist zu umgehen, indem er seine Drucksache als «nicht öffentlich» erklärt. Der Inhalt von Wahls neuen «Notizen» ist indes rassistisch. In einem Artikel bezeichnet Wahl die nationalsozialistische Bücherverbrennung vom Mai 1933 als «höchst bescheidene Abwehrmassnahme des gesunden Volksempfindens». Wahl betreibt auch seinen Buchversand weiter. In der dritten Nummer von «Notizen», die Ende März 1996 erschien, bietet er unter anderem einen nationalsozialistischen Klassiker an: «Rassenkunde des jüdischen Volkes» von Hans F. Günther. «Verbreiten!» lautet Wahls Appell auch für die von ihm verfasste Broschüre «Deutschland 1999 - Die letzte Rettung der Sieger?». Wahls judenfeindliche Botschaft ist darin unmissverständlich: Die «Judenherrschaft» werde, «wie von Jesus angekündigt, ihr Ende finden».