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Ein militärbegeisterter Waffensammler, der auf der Liste der Schweizer Demokraten für den Grossen Rat kandidierte, erschiesst einen Waffenhändler. Aber was ist das Motiv?

«Senkung des Komforts in den Strafanstalten!», forderten die Schweizer Demokraten bei den Grossratswahlen anno 1999. Für die traditionelle Partei der Schweizer Fremdenfeinde kandidierten in der Stadt ein Kunstschmied und ein Elektromonteur. Beide wohnten zusammen, waren jung und unbekannt, und sie versprachen: «Wir stehen für unsere christlich-abendländische Kultur ein.»

Den Laden in die Luft jagen
Sechs Monate später sassen die beiden nicht gewählten Verteidiger der abendländischen Kultur in einem Restaurant. Mit ihnen ein Büchsenmacher, der beim Luzerner Waffenhändler Karl Zimmermann sein Brot verdiente. Zimmermann, auch Gemeindepräsident von Seelisberg und SVP-Mitglied, behandle seine Lohnabhängigen schlecht, klagte der Büchsenmacher wieder einmal, man sollte den Mann umbringen und den Laden in die Luft jagen. Virgil M., der Elektromonteur, damals 22-jährig, kündigte daraufhin an, am folgenden Montag werde er «Zimmermann umnieten». Der Büchsenmacher versprach M. umgehend per Handschlag ein Auto oder zwei, ein Nachtessen im Hotel «Gütsch» und ein Gewehr. Drei Tage später lag Zimmermann in seiner Werkstatt tot auf dem Rücken, Kopf und Brust mit einer blauen Jacke zugedeckt. Die Gerichtsmediziner zählten dreizehn Einschüsse in Kopf und Brust. Ihr Fazit: Jeder einzelne Schuss allein hätte bereits tödlich gewirkt. Ein veritabler Overkill also.

Legales Waffenlager
Die Leiche noch nicht erkaltet, meldete sich der Kunstschmied - zusammen mit einem Begleiter - bei der Stadtpolizei und berichtete, M. habe Zimmermann umgebracht. Zwei Stunden später stellte sich M., bestritt jedoch vorerst, etwas mit der Tat zu tun zu haben. Erst knapp drei Wochen später legte er ein Geständnis ab. Bei den Hausdurchsuchungen fand die Polizei eine Vielzahl von Waffen und Munition, ein eigentliches Waffenlager. Soweit bekannt alles legal. Der Lobby der Schweizer Waffenfreunde ist es bis anhin gelungen, griffige Bestimmungen gegen Waffenbesitz zu verhindern. Auch das Opfer Zimmermann hatte im April 1999 Flugblätter verteilt, die die Schützen vor der Annahme der neuen Bundesverfassung warnten, da der «persönliche Waffenbesitz» gefährdet sei. Der Besitz vieler Waffen mag zwar einen Mordentschluss erleichtern, doch erklärt sie diesen noch nicht.

Waffensammler M. lebte einsam, hatte seit Jahren keine Freundin und spielte häufig Videogames, offenbar Kriegs- und Strategiespiele. Sonst bewunderte er seinen Wohnungspartner, den Kunstschmied. Dieser sei für ihn ein Vorbild gewesen, berichtete er bei den Verhören, wegen dessen Tätigkeit als Berufssoldat in Australien. Imponiert habe ihm dessen grosses Wissen über Waffen und Militär. Sie hätten viel miteinander unternommen, hätten oft zusammen in einem Schiesskeller geschossen, seien auch gemeinsam Mitglied eines Paintball-Clubs gewesen, wo sie wöchentlich einmal gespielt hätten. Auf Menschen zu schiessen hatte M. also schon hundertfach geübt. Warum also wurde der Waffenhändler getötet? Von einem Kunden, mit dem er per Du verkehrte und der schon öfters bei ihm im Laden gewesen war.

Unbestritten ist, dass das Gespräch über Zimmermanns «Umnietung» stattgefunden hat. Aber welche Bedeutung hat es? Es sei nicht mehr als ein Scherz oder eine Blödelei gewesen, sagen M.'s Gesprächspartner. Gut möglich, schon viele Männer und Frauen haben Kränkungen mit Tötungs- oder Folterfantasien abreagiert. Aber wieso ging M. weiter? Er sagte aus, sowohl der Wohnungspartner wie der Büchsenmacher hätten ihn mehrmals an das Versprechen erinnert, der Wohnungspartner auch am Morgen des Tattages. Auf jeden Fall habe er sich gedrängt gefühlt. Vielleicht eine Schutzbehauptung wie auch M.'s Aussage vor Kriminalgericht, er habe bis zuletzt gehofft, dass etwas dazwischenkomme.

Einfach nur Dummheit?
Als er mit Rucksack, einem Revolver samt Schalldämpfer und Munition die gemeinsame Wohnung verlassen habe, da habe er seinem Wohnungspartner gesagt, er gehe nun Zimmermann umbringen. Der habe aber nicht reagiert. Kein Einwand, keine Empörung. Gleichgültigkeit, Hartherzigkeit oder einfach nur Dummheit? Als er nach der Tat in die Wohnung zurückgekommen sei und dem Wohnungspartner die Vollendung der Tat bekannt gegeben, den Revolver zugeworfen und die erbeuteten Waffen gezeigt habe, da habe dieser wieder «ganz normal» reagiert. Er habe es überhaupt nicht verstanden, warum der Kunstschmied ihn angezeigt habe, erklärt M. am Freitag, 19. Oktober, dem Kriminalgericht Luzern. Auch sonst konnte er nichts zu seinem Motiv sagen. Wie auch der psychiatrische Gutachter: M. habe zwar eine schizoide Persönlichkeitsstörung, es bestehe auch Wiederholungsgefahr bei Eintreten einer analogen Beziehungsstruktur. Nur: Dieser junge Mann hatte unauffällig und angepasst gelebt, keine Vorstrafen vorgewiesen.

Niemand weiss, warum
Er hatte im Sommer 1997 eine militärische Karriere begonnen, nach der Rekrutenschule die Unteroffiziers-, dann auch die Feldweibelschule absolviert. Beim Abverdienen des Feldweibel-Grades sacken seineLeistungen ab, und er kriegt disziplinarische Schwierigkeiten, sodass er sein Berufsziel «Militärinstruktor» abschreiben muss. Er sei in «ein Loch gefallen», berichtet er vor dem Kriminalgericht. Die Arbeit als Elektromonteur hat ihn nicht ausgefüllt, und am Tattag hat er einen blauen Montag eingezogen. Fazit: Ein Mann wurde ermordet, aber niemand weiss, warum.

Seit Mai 2000 lebt M. nun in der Strafanstalt Bostadel. Ob es komfortabel sei, in einem Knast leben zu müssen, hat ihn am Freitag - anlässlich der Verhandlung vor dem Kriminalgericht - niemand gefragt. Der Staatsanwalt forderte 15 Jahre Zuchthaus, der Anwalt der Privatkläger lebenslänglich, mindestens aber 20 Jahre, und der Verteidiger plädierte auf 12 Jahre. Wie immer das Urteil ausfällt, keine komfortablen Aussichten. Selbst wenn es in der Strafanstalt menschlicher zugeht, als Schweizer Demokraten es fordern.