Über 50 Menschen türkischer oder jugoslawischer Herkunft ist in den vergangenen drei Jahren im Kanton Luzern die Einbürgerung verweigert worden, obwohl sie alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllten.
Ermensee. Seetal. Am letzten Dienstag des lieblichen (wirklich?) Monats Mai ist Gemeindeversammlung - aussergewöhnlich gut besucht. Zuerst behandelt die Versammlung die Finanzgeschäfte. Die Rechnung 1997 der Einwohnergemeinde schliesst mit einem Überschuss von rund 32000 Franken. Nicht überwältigend, aber immerhin. Zur Teilnahme an die Gemeindeversammlung motiviert hat ein anderes Traktandum: die Einbürgerung einer Familie jugoslawischer Herkunft. Befürworter und Gegner haben, dies die Einschätzung von Gemeindepräsident Josef Fischer (CVP), für den Abend mobilisiert. «Erstaunlich viele Junge sind gekommen, die sich nachher dagegen ausgesprochen haben.» Im Klartext: fremdenfeindlich. Einige Ehemänner haben auch «ausnahmsweise» (Fischer) ihre Ehefrau mitgenommen.
KEIN RECHTSANSPRUCH
Die jugoslawische Familie - Vater, Mutter und vier Kinder - hat alle gesetzlichen Hindernisse überwunden, die vor dem Schweizer Pass stehen. Vater und Mutter leben mehr als zwölf Jahre in der Schweiz, sie hatten in den letzten fünf Jahren mindestens drei Jahre ihren gesetzlich geregelten Wohnsitz in der Einbürgerungsgemeinde, also Ermensee. So streng sind hier die Bräuche: Im europäischen Vergleich hat die Schweiz «die mit Abstand höchste Einbürgerungsfrist» (Georg Kreis und Patrick Kury in einer Studie über die schweizerischen Einbürgerungsnormen). Der Gemeinderat Ermensee unterstützt einstimmig das Gesuch, nachdem er die Eingliederung der Familie in die örtlichen Verhältnisse abgeklärt hat, wie auch die Vertrautheit und Akzeptanz der örtlichen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuche, Beachtung der Rechtsordnung sowie Nichtgefährdung der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz. Dies sind die Anforderungen des Luzerner Bürgerrechtsgesetzes. Es sind Gummiparagraphen. Auf Einbürgerung besteht kein Rechtsanspruch, und folglich haben Gemeindebehörden einen Ermessensspielraum - bis hin zur Willkür. Zum Beispiel, indem sie Einbürgerungsgesuche einfach einmal zurückstellen. Anfang Januar 1998 beispielsweise stellte die Gemeinde Emmen das Einbürgerungsgesuch eines türkischen Staatsangehörigen zurück, bis zum «Vorhandensein eines geregelten Arbeitsverhältnisses». Zwar hatte Regierungsrat Paul Huber (SP, wohnhaft in Emmen), verantwortlich für das kantonale Einbürgerungswesen, wiederholt bestätigt, dass weder Bezug von Sozialhilfe noch Arbeitslosigkeit Hinderungsgrund für eine Einbürgerung sind. Huber reagierte damals auf Absichtserklärungen des Littauer Gemeinderates, der - wie es Sozialvorsteher Hans Purtschert (CVP) umschrieb - «höhere Messlatten» gefordert hatte, weil «unsere Bürgerinnen und Bürger nicht verstehen, wenn wir Sozialfälle einbürgern».
RÄUBERGESCHICHTEN UND GERÜCHTE
Die gesetzlichen Hürden hat der jugoslawische Bauarbeiter S. wie auch seine Familie erfüllt. Die Familie S. gilt im Dorf als integriert, spricht Dialekt. Zwei Kinder sind in Ermensee geboren. Sie stellen sich der Versammlung vor. Alles paletti? In den Tagen vor der Versammlung ist «Verschiedenes herumgeboten worden», berichtet Gemeindepräsident Josef Fischer: «Räubergeschichten und Gerüchte.» Fischer appelliert an die Versammlung: Die Anwesenden müssten nicht über ein Volk oder ein brechendes Staatsgebilde abstimmen, sondern über die Einbürgerung der Familie S. entscheiden. Der Gemeinderat hat die Familie bereits vorbereitet, dass sie sich auch auf die Demütigung einer Ablehnung vorbereiten müsse. Ein Mann stellt Antrag auf geheime Abstimmung. So mutig sind sie auch wieder nicht, die Männer und Frauen, die einem langjährigen Einwohner und Steuerzahler die demokratischen Rechte vorenthalten wollen.
Wenig mehr als die Hälfte stimmt für die geheime Abstimmung, ein Fünftel wäre notwendig gewesen. Die Stimmzettel werden ausgeteilt und wieder eingesammelt. Einbürgerung abgelehnt bei 65 Ja und 72 Nein. «Ein Zufallsmehr», kommentiert Fischer.
EIN SCHÖNES DORF . . .
Keine Reaktion. Weder Jubel noch Pfiffe, noch Empörung. Für einen kurzen Moment herrscht «betretene Stimmung». Zwei Mitglieder des Gemeinderates teilen der Familie die Ablehnung mit. Der Familienvater kommt nochmals in den Saal, bedankt sich bei jenen, die ihn, seine Frau und seine Kinder unterstützt haben. Den Ablehnenden sagt er, er habe Verständnis, die Zeiten seien eben schlecht für Einbürgerungen. Einige wenige Sätze, dann Applaus, dann verlässt er den Saal. Daraufhin berichtet ein Luzerner Architekt über die Inventarisierung des Ortsbildes von nationaler Bedeutung. Ermensee ist ein schönes Dorf, mindestens sieht es so aus.
«Bis 1993 hat es keine ungerechtfertigten Einbürgerungsverweigerungen gegeben», sagt Madeleine Meier, im Luzerner Justizdepartement zuständig für das Bürgerrechtswesen. Zwar ist die Zahl der ordentlichen Einbürgerungen in den vergangenen Jahren ansehnlich gestiegen. Eine folgerichtige Entwicklung in einem Einwanderungsland. Im Kanton Luzern zählen knapp 50000 Ausländerinnen und Ausländer zur ständigen Wohnbevölkerung. Davon besitzen knapp 32000 eine Niederlassungsbewilligung, leben also bereits mehrere Jahre in der Schweiz. Die Zahl der Einbürgerungen ist aber verhältnismässig gering. 1992 wurden 193 Personen eingebürgert, 1996 genau 635 und 1997 insgesamt 657; davon stammen 204 aus Jugoslawien (Serbien, Kosovo, Montenegro), 154 aus Italien, 48 aus Kroatien, 46 aus der Türkei. Weitere 51 stammen aus anderen Nachfolgestaaten des einstigen Jugoslawien
IN DIE TURNHALLE VERLEGT
Die Zahl der fremdenfeindlich motivierten Ablehnungen stieg sprunghaft, rund fünfzig Einbürgerungswilligen aus Jugoslawien und der Türkei wurden seit 1996 im Kanton Luzern die demokratischen Rechte vorenthalten. Ein neuer Höhepunkt in diesem Frühjahr: Sieben Gemeindeversammlungen lehnten Einbürgerungen ab, immer in geheimer Abstimmung. Anfang Mai 1998.Wikon. Die Gemeindeversammlung verneint die Einbürgerung zweier Einwohner jugoslawischer Herkunft. April 1998. Kottwil. Das Gesuch einer philippinischen Staatsangehörigen wird deutlich angenommen, das Gesuch einer jugoslawischen Familie ebenso deutlich abgeschmettert. Ein Votant hatte behauptet, die Familie sei nicht genügend integriert. Ein Dörfchen entfernt, Dagmersellen. Eine überdurchschnittlich besuchte Gemeindeversammlung lehnt die Einbürgerungsgesuche zweier Familien jugoslawischer Herkunft mit grossen Mehrheiten ab. Bereits im Vorfeld hatten über hundert Einwohnerinnen und Einwohner bei den Gemeindebehörden schriftlich eine geheime Abstimmung verlangt. Wieder ein paar Dörfer weiter. Gettnau. Die Gemeindeversammlung verweigert einer Familie türkischer Herkunft die Einbürgerung. Immerhin erhält die Tocher, die in der Gemeinde aufgewachsen ist, das Bürgerrecht. Ebenfalls Ende April 1998. Zum zweiten Mal stellen sich 20jährige Zwillingsschwestern jugoslawischer Herkunft in Beromünster der Bürgergemeinde Versammlung. Die beiden Frauen, die im Dorf aufgewachsen sind, gehörten Ende März 1997 zu insgesamt vierzehn Einwohnerinnen und Einwohnern exjugoslawischer, türkischer beziehungsweise italienischer Herkunft, die Einbürgerung beantragten. Einzig die junge Italienerin, ebenfalls aufgewachsen in Beromünster, erhielt die demokratischen Rechte zugesprochen. Die anderen Gesuche wurden samt und sonders abgelehnt. Die Lokalzeitung «Anzeiger für das Michaelsamt» berichtete damals: Im Vorfeld habe man «keine offizielle Opposition» bemerkt, «dennoch hörte man aber im Zwiegespräch viele kritische Stimmen und Meinungen». Die Aufregung muss immerhin so gross gewesen sein, dass der Gemeinderat in Erwartung eines ungewöhnlich grossen Aufmarsches die Versammlung in die Turnhalle verlegte.
ZIVILCOURAGE
Rita Ueberschlag, GB-Grossrätin aus Beromünster, reagierte mit einem Leserbrief: Die Ablehnung habe «nicht an Mängeln wie zu wenig Sprachkenntnisse oder ähnlichem» gelegen. Sie beklagt die «latent vorhandene unterschwellige Inakzeptanz der Andersartigkeit» und fordert Zivilcourage: «Auch den diskriminierenden, anfeindenden Aussagen von ehemaligen, langjährigen Gemeinderatsmitgliedern hätte man mit Mut widersprechen müssen. Man schweigt und macht sich mitschuldig.» Ueberschlag erhält Telefonate und Briefe mit wüsten Beschimpfungen und Drohungen. Meist anonym, ein Grossteil mutmasslich aus der Region. Ende April 1998 nun wird das zweite Gesuch der Zwillingsschwestern wieder abgelehnt. Bei der Diskussion habe sich «praktisch niemand zu Wort gemeldet», berichtet der «Anzeiger für das Michaelsamt», «man zeigte sich lediglich erstaunt, dass nach der letztjährigen deutlichen Ablehnung erneut über diese Einbürgerungsgesuche zu befinden war». Gegen Vorurteile helfen unterstützende Voten nicht immer.
In Rickenbach reden im April 1997 zwei Männer zugunsten ihres Arbeitskollegen, der sich und seine Familie einbürgern lassen will. Es sei nicht angebracht, sagt einer der Männer, die vielfach vorhandene Antipathie gegenüber Ausländern bei der Beschlussfassung über das vorliegende Einbürgerungsgesuch zum Ausdruck zu bringen. Der Vater, kosovoalbanischer Herkunft und islamischen Glaubens, lebt seit 26 Jahren in der Schweiz, seit 17 Jahren im Dörfchen Rickenbach. Die drei Kinder sind in der Schweiz geboren und aufgewachsen. Die Gegner, die Fremdenfeinde schweigen. Rund drei Fünftel der Anwesenden lehnen die Einbürgerung ab. Es geht auch anders. In Ruswil unterstützen im April 1997 Arbeitgeber und Nachbarn die Gesuche zweier Familien jugoslawischer Herkunft. Geheime Abstimmung, grossmehrheitliche Zustimmung. Die Versammlung quittiert ihren Entscheid mit Applaus.
Drei Tage nach Ermensee lehnt die Gemeindeversammlung von Luthern das Einbürgerungsgesuch einer dreiköpfigen Familie aus der Bundesrepublik Jugoslawien grossmehrheitlich ab. Der «Willisauer Bote» wirbt für Verständnis für die Fremdenfeinde: «Sicher spielten auch unbewusste Ängste, die nach dem Mord in Schötz verständlich sind, eine Rolle. Ein Bürger beklagte sich bitter, leider erst nach der Abstimmung, über das mangelnde christliche Einfühlungsvermögen der Luthertaler, die ohne zu denken diese Einbürgerung abgelehnt hätten.» Das christliche Einfühlungsvermögen fehlt auch dem Schötzer Katholiken-Pfarrer, der im Dezember 1997 die verweigerte Einbürgerung zweier minderjähriger Männer aus Montenegro öffentlich rechtfertigte. Anfang April 1997 war die Schötzer Sozialvorsteherin von einem Dorfbewohner jugoslawischer Herkunft ermordet worden. Die Fremdenfeinde demaskierten sich postwendend. Auch in der «Neuen Luzerner Zeitung». Der stellvertretende Chefredaktor Stefan Ragaz schrieb, es sei «verständlich, dass Trauer, Schock und auch Hass aufkommen, nicht nur gegen den Täter, der selber in den Tod geflüchtet ist, sondern gegen eine ganze Volksgruppe». Diese Logik pauschalisierender Kriminalisierungsvorwürfe könnte man auch auf die Schötzerinnen und Schötzer anwenden, ist doch ein geachtetes Mitglied der Schötzer Dorfgemeinschaft vor nicht allzu langer Zeit wegen Vermögensdelikten in Millionenhöhe rechtskräftig verurteilt worden. Folglich: keine Geschäfte mehr mit Schötzern?
«EREIGNIS»
Nicht nur Gemeindeversammlungen grenzen aus. Im Dezember 1996 lehnte der Einwohnerrat von Littau die Einbürgerung eines Ehepaares polnischer Herkunft ab. Die SVP hatte geheime Abstimmung verlangt, der Gemeinderat gegen den Willen der Einbürgerungskommission Ablehnung beantragt, da der Ehemann arbeitslos war. Im April 1997 folgt die bürgerliche Mehrheit des Emmer Dorfparlaments der Intrige des CVP-Polizisten Hansruedi Kurmann, der eine polizeiliche Aktennotiz über die ergebnislose Observierung der Einbürgerungswilligen (Herkunft Kosovo) weitergegeben hatte. Kurmann hatte - zusammen mit dem Einwohnerrat der Schweizer Demokraten - bereits im April 1995 eine polemische Diskussion über das Einbürgerungsverfahren angezettelt und unter anderem die Einbürgerung von Jugendlichen grundsätzlich bekämpft. In solch diskriminierendem Klima wird das Selbstverständliche zum Ereignis. An der Gemeindeversammlung von Pfeffikon nahmen die Anwesenden Ende April 1998 die Gesuche zweier Schwestern (18 und 21jährig) jugoslawischer Herkunft knapp an, für die Einbürgerung ihrer 16jährigen Schwester fehlte eine Stimme. Solch demokratisch legitimierte Willkür leuchtete Gemeindepräsident Peter Widmer nicht ein. Er stellte einen Rückkommensantrag. Die erfolgreiche Einbürgerung im zweiten Anlauf waren dem «Blick», dessen diskriminierende Kampagnen seit Jahren rassistischen Strömungen Nahrung geben, einen dicken Titel («Der gute Mensch von Pfeffikon»), ein grosses Foto und einen Text wert («720 Seelen zählt das Stumpendorf»). Ein «Skandal» habe knapp vermieden werden können. Über den häufigen «Skandal» der Einbürgerungsverweigerung - nicht nur im Kanton Luzern - berichtet der «Blick» selbstverständlich nicht.