In Emmen wird in Zukunft an der Urne über die Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern entschieden.
Es muss vor über zwanzig Jahren gewesen sein, da beeindruckte mich eine Karikatur. Ein Teich, darin zwei Fische, und am Ufer standen drei Hasen, von denen einer sinngemäss sagt: «3 zu 2, der Teich wird trocken gelegt. Das ist eben Demokratie.» Demokratie, Demokratie, echoten in den vergangenen Tagen die Emmener Honoratioren, da könne man leider nichts machen. Sie hatten sich zwar für die Einbürgerungen ausgesprochen, aber im Abstimmungskampf geschwiegen und sich nicht eingesetzt für die politischen Rechte von langjährigen SteuerzahlerInnen nicht schweizerischer Staatsangehörigkeit. Und als sie überrascht und widerwillig bemerkten, dass die Empörung über die Einbürgerungsverweigerungen nicht abklang, ja international war, da verhängten sie ein Einbürgerungsmoratorium, dem zwar mit sehr grosser Wahrscheinlichkeit die gesetzliche Legitimation fehlt. Aber was solls, so ist es bei Schweizer Bürgerlichen Tradition: Bei politischen Krisen hält man sich meist an den politisch und gesellschaftlich Schwachen schadlos. Wenig kümmert, dass so ganz nebenbei die Fremdenfeinde de facto ihr Ziel erreichten: «Null Einbürgerungen von Menschen aus missliebigen Ländern».
Es könnte aber sein, dass der kurzfristige Erfolg von Urs Ischi und Konsorten zu einer grundsätzlichen Änderung der Einbürgerungsgesetze führt. Auf eidgenössischer Ebene werden die Vorarbeiten für eine Gesetzesrevision vorangetrieben, die aber frühestens im Jahr 2004 in Kraft treten wird. Gemäss den Vorstellungen der Ausländerkommission soll nicht nur die Einbürgerung von hier aufgewachsenen MigrantInnen erleichtert, sondern auch die ordentliche Einbürgerung gestrafft und ein Beschwerderecht eingeführt werden. Der bekannte Staatsrechtler Andreas Auer, Professor an der Universität Genf, wies in der «NZZ» vom 27. März einen anderen Weg: Einreichung einer staatsrechtlichen Beschwerde, Verletzung des Diskriminierungs- und des Willkürverbots, beide in der neuen Bundesverfassung festgeschrieben: «Widerspricht es dem Diskriminierungs und Willkürverbot der Bundesverfassung, wenn alle 19 von Osteuropäern gestellten Gesuche abgelehnt werden, während alle vier italienischen Gesuchsteller eingebürgert wurden? So gestellt, kann die Frage nur bejaht werden. Art. 8 Abs. 2 der Bundesverfassung verbietet jede staatliche Diskriminierung aufgrund namentlich der Herkunft und der Sprache. Angesichts des eindeutigen Resultates dürfte es ausserordentlich schwer fallen, den Entscheid anders als diskriminierend auszulegen.» Weiter sieht Auer auch das Willkürverbot verletzt. Auer lässt auch den Einwand nicht gelten, dass der Emmener Entscheid vom Volk getroffen wurde: «Kantonale und kommunale Zuständigkeitsvorschriften, die den Stimmbürgern das Recht und die Pflicht erteilen, letztinstanzlich und frei über Einbürgerungsgesuche von Ausländern zu befinden, sind verfassungsmässig höchst fragwürdig. Sie verletzen sozusagen präventiv die grundrechtliche Ordnung, weil sie willkürliche und diskriminierende Volksentscheide ermöglichen, ja fördern, die ihrer Natur nach nicht nachvollziehbar sind und jeglicher Transparenz entbehren.» So ist zu hoffen, dass bereits ins Auge gefasste staatsrechtliche Beschwerden auch eingereicht werden. Schon bei der Gewährung des Frauenstimmrechtes im Kanton Appenzell-Ausserrhoden musste ja das Bundesgericht Grundrechten zum Durchbruch verhelfen.