In drei Gemeinden wollen Fremdenfeinde eine weitere Hürde gegen politische Integration aufstellen.
Am 13. Juni 1999 entscheiden die Stimmenden in Emmen, Horw und Kriens, ob Einbürgerungen von Ausländerinnen und Ausländern in Zukunft durch Volksabstimmungen entschieden werden. Die Initianten - SVP und Schweizer Demokraten - wissen auch bereits, welche Einbürgerungen sie bekämpfen wollen. Ein Blick in die Abstimmungsunterlagen entlarvt die politischen Hintergedanken. Es werde beim Einbürgerungsverfahren nicht danach gefragt, «ob jemand Moslem, Hindu, Buddhist, Jude oder Anhänger einer Naturreligion» sei, schreiben die Schweizer Demokraten von Horw und Emmen. Und weiter: «Als Schweizer können sie dann nach ihren religiösen Überzeugungen und Wertanschauungen als Stimmbürger, Grossräte oder Nationalräte unser Schicksal mitbestimmen und Forderungen durchsetzen.» Das kann nur heissen: keinen roten Pass mit aufgedrucktem Kreuz für Menschen, die keiner christlichen Religionsgemeinschaft oder Sekte angehören. Bei ihrer Initiative, schreibt die Krienser SVP, gehe es nicht darum, «z. B. einem Bürger aus unserem südlichen Nachbarland nach 20 oder 30 Jahren Wohnsitz in der Schweiz das Schweizer Bürgerrecht zu verwehren, sondern bei den Einbürgerungen von uns kulturfremden Volksgruppen die Bremse anzuziehen». Im Klartext: politische Rechte vielleicht nach einer Generation für Menschen aus Italien, Spanien oder Portugal, keine Einbürgerung für Menschen aus der Türkei, Jugoslawien, Sri Lanka, unabhängig davon wie lange sie auch in der Schweiz wohnen und arbeiten und Steuern zahlen und Sozialversicherungsbeiträge abliefern. Unabhängig auch davon, ob sie in der Schweiz geboren wurden und aufgewachsen sind. Es ist eine Krux mit den politischen Rechten, wenn die Rechten ihre Diskriminierungswünsche durchsetzen können.
KONSTANTE DER SCHWEIZER POLITIK
Die Schweiz läuft Gefahr zu einem Land zu werden, in dem eine ansehnliche Bevölkerungsminderheit politisch und gesellschaftlich langfristig ausgeschlossen wird. Ein Anliegen, das eine Konstante der Schweizer Politik ist. «Die Schweiz den Schweizern» schreiben und schreien die nationalistischen Diskriminierer seit Generationen und sie wollen die Bekämpften von der Schweiz fernhalten und denjenigen, die hier leben, wollen sie die Rechte einschränken. In den Dreissigerjahren waren es Fröntler und viele Rechtsbürgerliche, die gegen Juden, insbesondere arme Juden aus Osteuropa, anschrieben und schliesslich von den eidgenössischen Behörden gehört wurden. Ein bekanntes Muster: eine Teilgruppe diffamieren, die ganze Gruppe in ihren Rechten einschränken. Eine Kampagne mit Folgen: Gegen alle bestehenden Gesetze beschloss im Sommer 1941 die Eidgenössische Fremdenpolizei «an Juden und Jüdinnen pro Jahr nicht mehr als 12 Bewilligungen zu erteilen». Landesweit von Kreuzlingen bis Genf, von Basel bis Scuol-Tarasp nur noch zwölf eingebürgerte Juden und Jüdinnen, obwohl Hunderte die gesetzlichen Anforderungen erfüllten. Eine diskriminierende Praxis, die zur Zeit der grössten nazistischen Judenvernichtung noch verschärft wurde. Im Einverständnis mit seinem Vorgesetzten Bundesrat Eduard von Steiger schubladisierte Heinrich Rothmund, Vorsteher Polizeiabteilung im Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement, eine Zeit lang alle jüdischen Bürgerrechtsgesuche.
WILLKÜR
Die Kampagnen der nationalistischen Diskriminierer zeitigten weitere Folgen: Nicht nur, dass die Schweizer Einbürgerungsbestimmungen die strengsten in ganz Europa sind. Seit 1952 verlangt die Schweiz zwölf Jahre Wohnsitz, so lange wie kein anderes Land in Europa. Die Antragssteller haben meist - ausser bei der erleichterten Einbürgerung - auch keinen Rechtsanspruch. Im Kanton Luzern können Gemeindeversammlungen oder Einwohnerräte ohne Begründungen Einbürgerungsgesuche ablehnen, die alle gesetzlichen Bestimmungen erfüllen. Demokratisch legitimierte Willkür eben. Der politische Druck der Diskriminierer - verbunden mit der Willfährigkeit von Gemeindebehörden gegenüber diskriminierenden Praktiken - hat die Hürde für Einbürgerungen in den vergangenen Jahren erhöht, denn bereits während des Verfahrens sind Antragstellerinnen und Antragsteller dem Ermessen der Behörden ausgeliefert. «Viele Gemeindebehörden sind sehr zurückhaltend geworden», sagt Madeleine Meier, in der kantonalen Verwaltung zuständig für die Bürgerrechtsgesuche. Gelegentlich wimmeln sie Antragsteller auch mit Kriterien ab, die nicht im Gesetz aufgeführt sind, berichtet sie. Und empfehlen den Einbürgerungswilligen häufig, das Gesuch zurückzuziehen. Der Emmer Gemeindepräsident Peter Schnellmann berichtete unlängst, dass 1998 in Emmen von den behandelten 83 Gesuchen nur 41, also nicht einmal die Hälfte, genehmigt wurden. Und der Bürgerrat von Willisau-Stadt beschloss vor kurzem, in diesem Jahr keine Einbürgerungsgesuche vorzulegen. Er begründete seinen Entscheid, dass er den Einbürgerungswilligen die Enttäuschung einer allfälligen Ablehnung ersparen wolle. Anstatt gegen fremdenfeindliche Bestrebungen anzugehen, hat er kapituliert. Den Entscheid ausbaden müssen die ausländischen Einbürgerungswilligen.
Es ginge anders: Integration durch Einbürgerung. Übrigens keine neue Idee in Helvetien. Anno 1897 befürwortete der Nationalrat eine freizügigere Einbürgerungspolitik. Ziel sei es, «durch Erleichterung der Bürgerrechtsaufnahme die sich dazu überhaupt eignenden Elemente der schweizerischen Nation zu assimilieren». Anno 1912 unterbreitete eine Kommission, zusammengesetzt aus Politikern und Behördenvertretern der Städte Genf, Basel und Zürich, dem Bundesrat eine Petition «betreffend Massnahmen gegen die Überfremdung der Schweiz». Die Hauptforderung: In der Schweiz geborene Ausländerkinder sollen automatisch das Bürgerrecht erhalten. Dieser Konsens änderte sich in den Jahren nach dem Ersten Weltkrieg. Rechtsbürgerliche Verbände wie die Schweizer Vaterländische Vereinigung bekämpften die Linken mit nationalistischen Abschottungsphrasen. Diese Abschottung wurde in den Dreissigerjahren bundesrätliche Politik: Das Ausländergesetz von 1931, in den Grundzügen heute noch gültig, ist geprägt von einem Geist der Abwehr und des Misstrauens.
APROPOS «AUSLÄNDER»
Eine Ablehnung der Initiativen der Diskriminierer von Kriens, Horw und Emmen wird diesen unerfreulichen Trend nicht umkehren, eine Annahme ihn jedoch verstärken. Apropos Ausländerinnen und Ausländer: Ein Drittel aller in der Schweiz lebenden Menschen, die wir «Ausländer» zu nennen belieben, haben niemals anderswo gewohnt als in der Schweiz. In Frankreich beispielsweise hätten sie alle bei der Geburt das Bürgerrecht erhalten.