Am letzten Freitag konnte man auf SF DRS Journalisten live beim intellektuellen Dösen beobachten. «Schweiz aktuell» brachte ein dreiminütiges Filmchen über die Internetpräsenz des rechtsextremistischen «Bund Oberland»
Der Bericht hielt einerseits zutreffend fest, dass diese Gruppe aus dem Berner Oberland strafrechtlich relevante, antisemitische und holocaustleugnende Inhalte verbreitet, andererseits wies er auf mögliche personelle Verknüpfungen mit der Partei National Orientierter Schweizer (PNOS) hin, die aber nicht bewiesen wurden. So weit, so belanglos. Der Moderator sagte dann noch, auch die Berner Kantonspolizei kenne die Webseite und «beobachte» sie. Keine Nachfrage, nichts! Dabei sind Widerhandlungen gegen die Rassismusstrafnorm ein Offizialdelikt. SF DRS hat es verpasst, eine in Sachen Rechtsextremismus und Rassismus passive Kantonspolizei zu wecken. So weit, so unprofessionell.
Es geht auch anders. Auch beim Schweizer Fernsehen. Es war ein «Rundschau»-Beitrag, der die Walliser Kantonspolizei in die politische Bredouille brachte, nachdem diese Mitte September die Organisatoren eines «Blood and Honour»-Konzertes einfach hatte gewähren lassen. Die Veranstaltung vom 17. September in Gamsen bei Brig war zwar illegal, da - gemäss kantonalen Vorschriften - nicht angemeldet, doch man habe nicht genug Leute aufbieten können, sagten Walliser Kantonspolizisten. Man kontrollierte bloss einige Anreisende. Doch die Post ging drinnen ab, im «Crazy Palace».
Hier ist eine kleine Zwischenbemerkung nötig. Die Schweiz gilt (galt?) in der Naziskinszene seit längerem als «Konzertparadies», da die Polizei jeweils nur die Umgebung kontrollierte. Man habe keine Widerhandlung gegen den Rassismusartikel im Strafgesetz feststellen können, heisst es dann jeweils. Kein Wunder, wenn man weder den Konzertsaal betritt, noch sich um die vorgetragenen Liedinhalte kümmert, noch die üblichen Verkaufsstände kontrolliert. Bis zum Sommer 2004 hatten sich alle Schweizer Polizeikorps kommod hinter der Aussage der Konzertorganisatoren versteckt, die Anlässe seien privat. Auch wenn über tausend Naziskins aus ganz Europa anreisten. Doch im Juli 2004 hielt das Bundesgericht fest, alles gelte als öffentlich, was nicht eindeutig privat sei. Äusserungen seien nur dann privat, wenn sie «im Familien- oder Freundeskreis oder sonst in einem durch persönliche Beziehungen oder besonderes Vertrauen geprägten Umfeld» gemacht werden. Und darunter fallen Skinheadkonzerte sicher nicht.
Bis diesen Herbst hatten sich die Polizeikorps geweigert, bei rechtsextremistischen Veranstaltungen Konsequenzen aus diesem Bundesgerichtsurteil zu ziehen. Aber diesmal kam alles anders. Eine mutige Person (oder waren es sogar mehrere?) war mit einer Kamera ins «Crazy Palace» gegangen und hatte unter anderem dokumentiert, wie die Musiker der Zürcher Band Amok das einschlägig bekannte «Blutlied» vortrugen, in dem es heisst: «Wetzt die langen Messer auf dem Bürgersteig, lasst die Messer flutschen in den Judenleib. Blut muss fliessen knüppelhageldick und wir scheissen auf diese Judenrepublik.» Die Kamera hatte auch festgehalten, dass im Konzertlokal mit einschlägigen Tonträgern ein bemerkenswerter Umsatz erzielt wurde. Zehn Tage nach dem Konzert strahlte die «Rundschau» die versteckt gefilmten Szenen aus, das Entsetzen war gross. Stellvertretend für ihre KollegInnen aus der ganzen Schweiz mussten die Walliser Kantonspolizisten die verdiente Schelte für ihre bis anhin nachsichtige Politik einstecken.