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Mangelhafte amtliche Vergteidigung bringt die erhoffte Fallverzögerung.

Im November 2001 hatte Erwin Kessler, Präsident und Lohnabhängiger des Vereins gegen Tierfabriken (VgT) seine AnhängerInnen noch zur Gerichtsverhandlung gebeten und diese waren zahlreich erschienen, so dass Kessler der Verhandlung protestierend fern blieb, eine Verletzung des Oeffentlichkeitsprinzipes rügte und vom Zürcher Obergericht später Recht bekam.

Vergangene Woche fand nun vor dem Bezirksgericht Bülach die Wiederholung des Prozesses statt, quasi ohne Publikum. In den vergangenen 18 Monaten sind einerseits mehrere Anklagepunkte verjährt, andererseits hat die Bezirksanwaltschaft eine Nachtrags-Anklage wegen erneuten Verstosses gegen die Rassismus-Strafnorm nachgereicht, dies weil Kessler in den VgT-Nachrichten, mit der er landesweit für seine Anti-Schächt-Initiative warb, den schächtenden Juden "grundsätzlich einerseits Lügenhaftigkeit und besondere Brutalität attestierte und zudem mit Nazi-Schergen verglich". Kessler drohen nun insgesamt zwölf Monaten Gefängnis unbedingt.

Der VgT-Präsident, der diesmal von einer amtlichen Verteidigerin und einem erbetenen Anwalt verteidigt wird, wiederholt auch vor dem Gericht seine bereits mehrfach geäusserten Ausfälligkeiten und seine Sympathien für den Holocaust-Leugner Jürgen Graf. Seine beiden Rechtsvertreter beantragen zuerst erfolglos die Verhandlung zu vertagen und halten nachher beide grundsätzliche Referate gegen die Rassismus-Strafnorm, insbesondere die amtliche Verteidigerin geht dabei nur beschränkt auf die Anklageschrift ein.

Nach kurzer Beratung entscheidet das Gericht, dass das Urteil erst später gesprochen werde könne, da die amtliche Verteidigerin zu mehreren Anklagepunkten nicht plädiert habe und dies nachgeholt werden müsse. Und so verlassen Kessler und seine beiden Rechtsbeistände zufrieden den Gerichtssaal. Das paradoxe Fazit: Die mangelhafte Arbeit der amtlichen Verteidigerin brachte dem VgT-Präsidenten die erhoffte Fallverzögerung.

P.S. Kessler ist zwar wegen Widerhandlung gegen die Rassismus-Strafnorm seit längerem rechtskräftig zu 45 Tagen Gefängnis unbedingt verurteilt, doch der VgT-Präsident will den Strafantritt "hinausschieben" und so hat er beim Thurgauer Regierungsrat ein Begehren um Strafaufschub eingereicht. Es bestehe die "Gefahr eines Justizirrtums", da seine Verurteilung der Europäischen Menschenrechtserklärung widerspreche. Der regierungsrätliche Entscheid sei, so Kessler, noch ausstehend.