Rassismus in der Schweiz, 2008
In der Schweiz spürte sie erst einmal, dass sie Ausländerin war: Fürs Bankkonto gabs keine EC-Karte, den Telefonanschluss nur gegen einen horrenden Vorschuss, Wohnungsvermieter verlangten die maximale Kaution.“
Beobachter, 17. Oktober 2008. Bericht über die Erfahrungen einer deutschen Assistenzärztin, die eine Stelle am Berner Inselspital angenommen hatte.
Wie für viele frühere Jahre galt auch für das Jahr 2008: Wer über keinen Schweizerpass verfügt, wer eine nicht-weisse Hautfarbe trägt oder sich nicht an einen festen Wohnort binden will, einer nicht-christlichen Religionsgemeinschaft angehört oder nicht-heterosexuelle Liebesverhältnisse bevorzugt, läuft in der Schweiz Gefahr, in der Öffentlichkeit ausgeschlossen, angepöbelt, beschimpft, bedroht oder in einzelnen Fällen gar körperlich angegriffen zu werden. Die Vorfälle sind zwar selten, doch beeinträchtigen sie die Freiheit und das Sicherheitsgefühl der Betroffenen. Der Mechanismus des Hasses und der Ausgrenzung bleibt, die Feindbilder passen sich den gesellschaftlichen und politischen Bedürfnissen an. In den letzten Jahren richtete sich der Diskriminierungswille in der Schweiz vor allem gegen Muslime, aber auch gegen Personen aus den Ländern des einstigen Jugoslawiens sowie aus der Türkei. In der jüngeren Vergangenheit werden aber auch vermehrt Menschen mit schwarzer Hautfarbe (unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit) Opfer von Anfeindungen und Diskriminierungen, insbesondere werden sie übermässig polizeilich kontrolliert. Verschiedene Beobachtungen belegen, dass diese Menschen oft in nächtlich geöffneten Vergnügungslokalen, gelegentlich auch in Restaurants, unter Vorwänden nicht zugelassen werden. Jugendliche der oben erwähnten Nationen haben grössere Schwierigkeiten, eine Lehrstelle zu finden. Und ausländische Mieter bezahlen auch mehr Miete. Die Studienverfasser sprechen dabei von „Ausgrenzung, Vorurteil und Diskriminierung“.
Rassismus - wie ihn ExponentInnen des nationalkonservativen Lagers und auch RechtsextremistInnen fördern, verteidigen oder selbst verbreiten - ist häufig Teil eines Gesellschaftsbildes, das den politischen Exekutiven und den gesellschaftlich und wirtschaftlich Privilegierten gegenüber den Schwachen nicht nur Diffamierungen und Rücksichtslosigkeiten aller Art erlaubt, sondern diesen auch den Zugang zu wirtschaftlichen und sozialen Ressourcen erschweren soll. In einigen Fällen folgt die Diskriminierung denn auch neoliberalen Wirtschaftsvorstellungen. So bezahlen AusländerInnen in vielen Fällen grössere Autoversicherungsprämien. Diese Ungleichbehandlung ist juristisch umstritten, doch der Nationalrat hat im März 2008 die bisherige Praxis bestätigt. Sie sei, so der Antrag der vorberatenden Kommission, eine „unumgängliche Folge des Entscheids für einen freien Wettbewerb“.
UNO-Länderbericht und Reaktionen
Im Sommer 2008 publizierte das UNO-Komitee gegen Rassendiskriminierung (CERD) seine Empfehlungen an die Schweiz. Diese brachten wenig Neues: Die Schweiz habe keine wirklichen Fortschritte bei der Bekämpfung von rassistischer und fremdenfeindlicher Haltung gegenüber Schwarzen, Muslimen, Fahrenden, Immigranten und Asylsuchenden gemacht. Auch kritisierte das Komitee die Zunahme von Berichten über eine exzessive Anwendung von Gewalt durch die Polizei, vor allem gegen Personen afrikanischer Herkunft. Das Komitee forderte unter anderem ein umfassendes Diskriminierungsverbot, auch im zivilrechtlichen Bereich, und die Schaffung einer nationalen Menschenrechtsinstitution. Das Komitee tat damit nur seine Pflicht. Es erntete aber die üblichen heftigen Reaktionen. Bereits vor der Veröffentlichung der Empfehlungen schimpfte die SVP über die Bundesbehörden und „dass den Internationalisten in Verwaltung und Regierung direkte Demokratie und die Volksrechte“ ein Dorn im Auge seien. Die Anschuldigen seien, so die SVP weiter, „unhaltbar“ und eine Einmischung in „innerstaatliche Angelegenheiten“. Eine Einmischung „in innere Angelegenheiten“ wollte auch der „Schweizerzeit“-Redaktor Reinhard Wegelin erkennen. Die Rassismus-Strafnorm, so Wegelin weiter, sei „ein absoluter Fremdkörper im schweizerischen Rechtssystem“, die Zustimmung anno 1994 sei „mit falschen Versprechungen vom Volk“ erpresst worden. Sein Fazit: „Die Schweiz sollte dringend die Rassismus-Konvention kündigen“, damit sie ihre Politik wieder selbst bestimmen könne. In einem späteren Artikel doppelte Wegelin nach, attackierte insbesondere die Mitverfasser des Schattenberichtes. Dieser Bericht hatte darauf hingewiesen, dass in vielem in den vergangenen Jahren „keine Verbesserung eingetreten“ sei. Wegelin wollte in den verschiedenen kritischen Berichten zur Schweiz einen Beweis dafür sehen, „wie effizient sich die selbsternannten Antirassisten in der Schweiz vernetzt haben, um ihr eigenes Land bei UNO-Organisationen anzuschwärzen“.
„Aber Schweizer zu sein soll auch ein Privileg sein“
Am 2. Juni lehnten 63 Prozent der Stimmenden die SVP-Einbürgerungsinitiative ab. Die Initiative wollte den Gemeinden die Kompetenz geben, jenes Organ zu bestimmen, das das Gemeindebürgerrecht erteilt, und den Entscheid dieses Organ für endgültig zu erklären. Die Initiative war eine Reaktion auf zwei Bundesgerichtsentscheide, welche Volksabstimmungen bei Einbürgerungen als verfassungswidrig erklärten. Die SVP-Initiative hätte es wieder möglich gemacht, dass Einbürgerungswilligen aus rassistischen Gründen das Bürgerrecht und damit die politischen Rechte verwehrt blieben, so wie es zwischen 1994 und 2003 in vielen Gemeinden geschehen ist. Im Abstimmungskampf bediente die SVP mit ihrem Abstimmungsplakat auch Fantasien von RassistInnen. In Inseraten beschwor die Partei das Bild „kriminelle Ausländer“ und jenes von „Masseneinbürgerungen“. Sie griff dabei auf ein Plakatmotiv zurück, mit dem sie im Herbst 2008 erfolgreich gegen erleichterte Einbürgerungen gekämpft hatte.
Rund 850'000 Ausländerinnen und Ausländer erfüllen die objektiven Einbürgerungsvoraussetzungen, aus verschiedenen Gründen stellen viele von ihnen jedoch keinen Antrag. Sie verzichten damit auch auf die politischen Rechte. Den Einbürgerungswilligen wollen Diskriminierungswillige – insbesondere aus der SVP – den Zugang weiter erschweren. In den eidgenössischen Räten hat die SVP – trotz abgelehnter Einbürgerungsinitiative - mehrere Vorstösse eingereicht. So verlangt die SVP-Nationalratsfraktion, „dass sich Ehepartner und deren minderjährige Kinder nur noch als Ganzes einbürgern lassen können und zwar nur, wenn alle Familienmitglieder die für eine Einbürgerung erforderlichen Bedingungen“ erfüllen würden. In einer Parlamentarischen Initiative fordert sie auch: „Keine Einbürgerung ohne gute mündliche oder schriftliche Sprachkenntnisse“. Weiter beantragt die SVP-Nationalrätin Jasmin Hutter-Hutter eine Rückkehr zur bis 1992 gültigen Praxis, die ein Doppel-Staatsbürgerrecht ausschloss. Hutter-Hutter hatte bereits unmittelbar nach der SVP-Abstimmungsniederlage nach Massnahmen gefragt, „um weitere Masseneinbürgerungen zu verhindern“. Auch in Kantonen und Gemeinden postulieren Diskriminierungswillige, meist aus SVP-Reihen, verschärfte Bestimmungen, sei es, dass sie die Aufenthaltsdauer in der Wohngemeinde verlängern wollen, sei es, dass sie Sprach- und Wissensprüfungen erlangen. Es ist schon erstaunlich, mit welchem Eifer sich PolitikerInnen, die sich als DemokratInnen bezeichnen, dafür einsetzen, dass anderen Menschen die demokratischen Rechte vorenthalten werden sollen.
Tatsache ist: Das heutige Einbürgerungsverfahren führt immer noch zu Situationen, bei denen sowohl Opfer wie Täter das Gesicht verlieren. Dies belegt ein Bericht über eine Gemeindeversammlung in der luzernischen Gemeinde Zell: „So hatte das Stimmvolk an jenem Abend über die Einbürgerung weiterer fünf Personen zu befinden. Gleich beim ersten Gesuchsteller kam es zu Kontroversen in der Versammlung. Ein Nachbar bemängelte das «nicht-ideale Umfeld» des 17-jährigen gebürtigen Jugoslawen. «Ich finde, er erfüllt die Voraussetzungen nicht. Als starke Gemeinde sollten wir ein Zeichen setzen und sein Gesuch ablehnen», so der Votant. Als «verlogenen Typen», der «die Schuld immer auf andere schiebt» charakterisierte ein anderer Bürger den Gesuchsteller und beantragte zugleich eine geheime Abstimmung, der mit grosser Mehrheit stattgegeben wurde. Wieder ein anderer war der Meinung, dass ein Bursche, der negativ auffalle, sich zuerst ausbilden lassen und es dann erneut versuchen solle. «Wir müssen ihn ja sowieso haben, ob er eingebürgert wird oder nicht. Aber Schweizer zu sein soll auch ein Privileg sein.» Mit 90 zu 32 Stimmen lehnte das Zeller Stimmvolk schliesslich das Einbürgerungsgesuch ab.“
Rassismus-Strafnorm
Nur noch ein Wunder könne die Volksinitiative „Für freie Meinungsäusserung – weg mit dem Maulkorb“ vor dem Scheitern retten, erklärten die Initianten Ende Jahr 2008. Eine erfreuliche Tatsache. Zwar haben die GegnerInnen der Rassismus-Strafnorm ihre Abstimmungsniederlage von 1994 bis anhin nicht akzeptieren können und immer wieder lautstark deren Anwendung überzeichnet, nichtsdestotrotz sind alle Abschaffungs- bzw. Einschränkungsversuche misslungen, ja immer eindeutig gescheitert. Seien es nun parlamentarische Vorstösse oder Volksinitiativen, sei es nur das „Bauchweh“ eines SVP-Bundesrates)
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Muslimfeindschaft
Ende November dringen Unbekannte in Näfels/Glarus in den muslimischen Gebetsaum ein. Sie wüten sowohl im Gebets- wie auch im Aufenthaltsraum, sie zerreissen den Koran, verwüsten Gebetsteppiche. Sie entwenden einen Fernseher und einen Satelliten-Empfänger. Sie ritzen auch ein Hakenkreuz in eine Schranktüre im Korridor des Zentrums. Sie bleiben unerkannt. Die Schändung des Sakralraumes erntet wenig öffentliche Beachtung und kaum Empörung. Die islamische Gemeinschaft verfügt weder über Organisationen noch Exponenten, die in der Öffentlichkeit gegen Hetze auftreten. Und wer sich nicht wehrt, wird öffentlich nicht wahrgenommen.
In den vergangenen Jahren sind fast überall in Europa Muslime ins Visier der Fremdenfeinde und Rassisten geraten. „Viele europäische Muslime sind - unabhängig von ihrer ethnischen Herkunft und ihrer Einstellung zur Religion - Diskriminierungen in den Bereichen Beschäftigung, Bildung und Wohnungswesen ausgesetzt“, lautet eines der wesentlichen Ergebnisse einer Studie, die die Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit EUMC Ende 2006 veröffentlichte. Die Diskriminierung von Muslimen könne sich auf islamophobe Einstellungen wie auch auf rassistische und fremdenfeindliche Ressentiments berufen, da diese Elemente häufig miteinander verwoben seien. Feindseligkeit gegenüber Muslimen müsse deshalb im allgemeineren Zusammenhang von Fremdenfeindlichkeit und Rassismus gegenüber Migranten und Minderheiten gesehen werden.
Auch in der Schweiz konnte Muslimfeindschaft auf ein bereits vorhandenes Potenzial zurückgreifen, denn der rassistische Ausschliessungsdiskurs lässt sich schnell von einer Minderheitsgruppe auf eine andere umleiten, und die politischen Akteure bleiben meist die gleichen. Zu den Standardargumenten gehört dabei der Verweis auf die steigende Zahl von Mitgliedern der angegriffenen Minderheit. Die Volkszählung (2000) hat rund 310'000 Muslima und Muslime erfasst - 1960 waren es noch rund 3'000 gewesen.
In der rechtsextremistischen Szene ist Muslimfeindschaft ein fester Bestandteil der Ideologie, insbesondere auch bei der PNOS. Doch deren gesellschaftlicher Einfluss ist marginal. Es sind einerseits ExponentInnen des nationalkonservativen Lagers und/oder VertreterInnen fundamentalistischer Christen, die mit muslimfeindlichen Vorstössen und Voten breitenwirksam politisieren, indem sie erstens gegen die Einbürgerungen von EinwohnerInnen muslimischen Glaubens Stimmung machen, zweitens Minarette verbieten wollen und drittens gegen die Einrichtung von muslimischen Grabfeldern protestieren. Vor allem in der „Schweizerzeit“ erscheinen regelmässig muslimfeindliche Texte, und in ihrem Bücherdienst bietet die Zeitung verschiedene einschlägig bekannte Bücher an. Ulrich Schlüers Hetzblatt unterstellt den Muslimen einmal gar „Blutlust“, ebenso hält er in seinem Buchversand seit Jahren auch muslimfeindliche Bücher feil.
Mit Vorträgen, Broschüren, Flugblättern und Kampagnen agitiert Daniel Zaugg, EDU-Politiker, beruflich tätig in einer Organisation für christliche Medienproduktion und Pressesprecher der Minarettverbotsinitiative. In der Argumentation unterscheidet er sich nicht von SVP-Muslimfeinden. Der Kampf gegen Minarette ist – trotz gegenteiligen Beteuerungen – ein Kampf gegen den Islam. Es gehe darum, so Zingg in einem Flugblatt, „dem weiteren Fortschreiten und Eindringen der islamischen Ideologie in die westliche Kultur entgegenzuhalten“. Ebenso behauptet Zaugg, das Minarett sei „ein Macht- und Eroberungszeichen“. Zaugg will darüber hinaus zeigen, „dass Christen in der Schweiz zu ihrem Glauben stehen und überzeugt Argumente für die christlich-abendländische Gesellschaft und Tradition ins Feld führen“. Historisch nicht abgedeckt ist Zauggs weitere Behauptung, wonach Freiheit, Demokratie und Wertschätzung des Individuums „christlich-abendländische Werte“ seien. Freiheit, Demokratie und Wertschätzung des Individuums – die Menschenrechte insgesamt - wurden gegen den Widerstand christlicher Kirchen durchgesetzt. Zaugg redet bei Bedarf auch mal mit zwei Zungen: Vom Flugblatt „Warum gegen Minarette?“ existieren zwei Fassungen. Eine „für Menschen, die mit Christsein nicht viel am Hut haben“ und eine für die anderen. Bei letzteren schreibt Zaugg denn auch Klartext: „Wir Christen wollen uns positionieren und unsere Glaubensüberzeugung bekennen. Muslime sollen so mit dem christlichen Glauben stärker in Kontakt kommen und erfahren, was Freiheit bedeutet.“ Nicht Religionsfreiheit also, sondern Missionierung. Und in einer aufwändig produzierten Hochglanzbroschüre verbreitet Zaugg eine Vielzahl antimuslimischer Vorurteile. Unter anderem schreibt er: „Der Islam ist eine Religion der Knechtschaft, nicht der Liebe.“ In dieser Broschüre verbreitet auch Heinz Gstrein seine antimuslimischen Tiraden. Er schreibt unter anderem: „Der gläubige Moslem darf sich nämlich nicht anpassen. Die Zielsetzung des Islams, der weniger Religion als eine totalitäre und weltrevolutionäre politische Ideologie ist, eine noch grössere Gefahr für Menschheit und Menschlichkeit als früher der Kommunismus, werden jedoch bewusst verschleiert.“
Gstrein verweist auf eine Kontinuität: Ein Teil der militanten Kalten Krieger verlor nach 1989 ihr Feindbild und hat in den vergangenen Jahren im Islam ein neues aufbauen können. Ein weiterer aktiver Muslimfeind hat sich damit ein zusätzliches Geschäftsfeld erschlossen. Neben der Ostmission und Christian Solidarity International CSI bearbeitet der reformierte Pfarrer Hansjürg Stückelberger nun auch noch die Islamfeindschaft. Zusammen mit der - ansonsten unbekannten - Beatrice Gall betreibt er den Verein und die zweimonatlich erscheinende Zeitschrift „Zukunft CH“. Sie behaupten, sie wollten „eine schleichende Einführung der Scharia verhindern“. Und in einem Aufruf schreiben sie: „Mit jedem Franken können wir mehr Menschen über die schleichende Islamisierung informieren und Schweizer Familien in Not unterstützen“ Wie Zaugg verwendet Stückelberger die Muslimfeindschaft auch zur Propagierung seines eigenen religiösen Fundamentalismus und seiner eigenen Geschäfte.
Immerhin kam eine Studie des Kantons Zürich zum Schluss, dass Muslime durch staatliche Tätigkeit nicht systematisch benachteiligt werden, es jedoch bei einzelnen Themen wie Bestattungen, Gebetsräume, Leben im Alter und Arbeit Reibungsflächen gibt.
Minarettverbot-Initiative
Anfang Juli 2008 reichen die InitiantInnen knapp 115'000 Unterschriften ein. Die Forderung: „Der Bau von Minaretten ist verboten“. Gesammelt wurden die Unterschriften von einem Komitee, dem hauptsächlich VertreterInnen der SVP, aber auch der EDU angehören. Auch bei der Einreichung behaupten sie, dass das Minarett „Symbol jenes religiös-politischen Macht- und Herrschaftsanspruches“ sei.
Der Bundesrat hat aus aussenpolitischen Gründen unüblicherweise umgehend reagiert und bei der Einreichung der Initiative eine Medienmitteilung veröffentlicht, in der er festhielt: „Bundespräsident Pascal Couchepin erinnert daran, dass sich mehrere Mitglieder der Landesregierung öffentlich gegen das von der Initiative geforderte Minarettverbot ausgesprochen haben.“ Und weiter: „Es steht ausser Zweifel, dass der Bundesrat den Stimmberechtigten und dem Parlament empfehlen wird, die Initiative abzulehnen“. In seiner Botschaft meint der Bundesrat, dass die Initiative zwar „kein zwingendes Völkerrecht“ verletze und folglich nicht ungültig erklärt werden könne. Er hält demgegenüber auch fest: „Die Initiative verstösst allerdings klar gegen eine Reihe international garantierter Menschenrechte“, zum Beispiel die Religions- und Weltanschauungsfreiheit und das Diskriminierungsverbot der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) sowie das Diskriminierungsverbot, die Religions- und Weltanschauungsfreiheit sowie möglicherweise den Minderheitenschutz des UNO-Paktes über die bürgerlichen und politischen Rechte. Er hält denn auch fest: „Der absolute und ausnahmslos formulierte Initiativtext lässt eine völkerrechtskonforme Auslegung kaum zu, sodass die Verfassungsbestimmung, sollte sie in Kraft treten, mit den genannten Menschenrechtspakten kollidieren würde.“ Im Übrigen stehe die Initiative auch „im Widerspruch zu zentralen Werten unserer Verfassung“, zu nennen seien der Grundsatz der Rechtsgleichheit, die Glaubens- und Gewissensfreiheit, die Eigentumsgarantie, der Grundsatz der Verhältnismässigkeit und die Achtung des Völkerrechts.
Antisemitismus
Der Rassismus gegen Juden, so schreibt Georg Kreis, nähme im breiten Feld des Rassismus „eine Sonderstellung ein. Die Judenfeindlichkeit ist die ausgeprägteste und zugleich versteckteste und am meisten thematisierte Feindlichkeit und damit so etwas wie ein ‚Selbstläufer’, was immer man tut und wie immer die Verhältnisse sind.“ Zu Jahresende 2008 wurde der latente Antisemitismus wieder einmal öffentlich manifest, dem israelischen Einmarsch in den Gazastreifen folgten antisemitische Ausfälle in den Online-Diskussionsforen von Tageszeitungen, aber auch in Zuschriften an ExponentInnen von Israel-unterstützenden Organisationen.
In den vergangen Jahren haben mehrere Befragungen das Ausmass antisemitischer Einstellungen in der Schweiz zu bestimmen versucht, mit unterschiedlichen Ergebnissen. 1998 war eine Befragung auf 7 Prozent AntisemitInnen gekommen, 2000 eine andere auf 16 Prozent, und 2006 hatte eine Nationalfonds-Studie 22 Prozent Misanthropen ausgemacht, unter ihnen Antisemiten. Alle Befragungen waren - soweit überhaupt feststellbar - von unterschiedlichen Kriterien ausgegangen. 2007 veröffentlicht das Berner Forschungsinstitut gfs eine breit angelegte und strukturell neu konzipierte Studie. Das Ergebnis: Bei zehn Prozent der Befragten liessen sich „systematisch antijüdische Einstellungen“ nachweisen. Diese Befragten würden „grossmehrheitlich alle negativen Stereotype über Jüdinnen und Juden“ teilen. Rund 28 Prozent würden ferner punktuell antijüdische Einstellungen aufweisen. Fünfzehn Prozent seien emotional verstimmt wegen der Politik Israels, wobei Israelkritik nicht zwangsläufig antisemitisch sei, wohingegen Antisemiten fast immer Israel kritisierten.
In der beschränkten Öffentlichkeit rechtsextremistischer Foren und Schriften erscheinen aber regelmässig antisemitische Beiträge, ebenso wie Holocaust verharmlosende beziehungsweise leugnende Auslassungen. Selbst wenn diese Äusserungen die Rassismus-Strafnorm verletzen, bleiben sie meist ohne Folgen, da die Strafverfolgungsbehörden nicht von sich aus aktiv werden und niemand Strafanzeige einreicht.
Fahrende und Jenische
Wie die Muslime wurden 2008 auch die Roma Zielscheibe politischer Kampagnen des nationalkonservativen Lagers. Bereits bei den parlamentarischen Debatten über die Ausweitung der Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Länder Bulgarien und Rumänien Ende Dezember 2008 begann die SVP ihre Kampagne gegen die Erweiterung der Personenfreizügigkeit. Tenor der Kampagne: Zuwanderung aus Rumänien sei problematisch, Zuwanderung von Roma noch viel problematischer.
Trotz vieler Beteuerungen haben Fahrende, insbesondere aber Roma ohne Schweizer Pass, immer noch Mühe, Durchgangs- oder allenfalls Standplätze zu finden, wenn auch in den vergangenen Jahren an einigen Orten neue Plätze eingerichtet wurden. Gelegentlich werden sie darüber hinaus Ziel von gewalttätigen Angriffen. Der Bundesrat hat in seinem Bericht „über die Situation der Fahrenden in der Schweiz“ denn auch festgehalten, dass es „heute noch kein ausreichendes Netz von Stand- und Durchgangsplätzen (gibt), das allen 2'500 schweizerischen Fahrenden die Weiterführung ihrer traditionellen Lebensweise ermöglichen würde.“ Laut einem Gutachten der Stiftung „Zukunft für Schweizer Fahrende“ wären 29 zusätzliche Standplätze und 38 zusätzliche Durchgangsplätze erforderlich. Die Feindschaft gegen Fahrende und Jenische hat in der Schweiz eine lange Tradition, die kritische Aufarbeitung begann erst in den vergangenen Jahren.
Rassismus gegen Schwarze
Personen schwarzer Hautfarbe sehen sich in der Schweiz als jene Bevölkerungsgruppe, die diskriminierenden Worten und Aktionen am häufigsten ausgesetzt sind und am wenigsten geschützt werden. In der Tat: Sie werden unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit Opfer vielfältiger Diskriminierung, sei es nun die Benachteiligung auf dem Arbeitsmarkt, die mangelnde Präsenz von Schwarzen im Bereich der Medienschaffenden (insbesondere am Bildschirm), seien es vermehrte Kontrollen auf den Strassen und in den öffentlichen Verkehrsmitteln, die von der Mitnahme auf den nächsten Polizeiposten über die Anweisung, sich nackt auszuziehen bis hin zu verbalen und physischen Aggressionen alles beinhalten.
Antideutscher Nationalismus
Anfang Dezember 2008 stellte Ringiers „SonntagsBlick“ Deutsche unter Verdacht: „Die Schweiz ist das Schlaraffenland der Deutschen. Wenn sie erst mal hier sind, wollen sie nie mehr weg. Erst recht nicht, wenn sie arbeitslos werden.“ Ringiers Blatt stützte sich auf die Aussagen eines einzigen deutschen Koches. Mit dem fremdenfeindlichen Artikel bediente das Boulevardblatt jedoch vor allem die GegnerInnen der Ausweitung der Personenfreizügigkeit auf Bulgarien und Rumänien. Die vermehrte Zuwanderung aus Deutschland ist eine direkte Folge der Personenfreizügigkeit.
Es war allerdings nicht das Boulevardblatt, das eine antideutsche Stimmung herbei zu schreiben versuchte. Der „Tages-Anzeiger“ versuchte mehrere Kampagnen anzustacheln, allerdings mit wenig Erfolg. Am Anfang des antideutschen Nationalismus stand eine Aussage von Stefan Fischer, Präsident des Studierendenrates der Universität Zürich. Er behauptete Ende 2007: „Wir erreichen die Grenze des Erträglichen“ und „Vielleicht müsste mal ein Machtwort gesprochen werden, damit keine deutschen Filialen entstehen.“ Seine nationalistische Auslassung hatte Folgen: Zwei Monate später trat er von seinem Amt zurück.
Fazit
Im Jahr 2008 führten Nationalkonservative zwei Kampagnen gegen Minderheitengruppen, einerseits – und dies seit Jahren – gegen Muslime und andererseits gegen Roma, letzteres um die Ausweitung der Personenfreizügigkeit auf Bulgarien und Rumänien in der Volksabstimmung verhindern zu können. Im Kampf gegen die muslimische Gemeinschaft verknüpfen sie systematisch die Begriffe Islam und islamistisch, mit dem eigentlich fundamentalistische Strömungen innerhalb des Islams umschrieben werden. Die ProtagonistInnen dieser Kampagnen sind grossmehrheitlich Nationalkonservative (SVP und Schweizer Demokraten) und/oder fundamentalistische ChristInnen. Aber auch die Menschen aus den verschiedenen Ländern des ehemaligen Jugoslawiens sowie schwarzer Hautfarbe - mit oder ohne Schweizer Pass - sind sowohl im gesellschaftlichen Leben wie auch in der politischen Auseinandersetzung mit rassistischen Anwürfen konfrontiert worden. Polizeilichen Schikanen und Demütigungen ausgesetzt sind vor allem junge Männer schwarzer Hautfarbe - unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Antisemitismus ist latent vorhanden, doch dringt er ausser in den Veröffentlichungen der Rechtsextremisten selten an die Öffentlichkeit. Der latente Antisemitismus kam nach dem Israel-Angriff auf Gaza vermehrt an die gesellschaftliche Oberfläche, allerdings führte dieser Konflikt auch zu muslimfeindlichen Äusserungen. Die Verfassungsrechte der Fahrenden und Jenischen sind zwar anerkannt, doch haben sie weiterhin oft Mühe, Durchgangs- beziehungsweise Standplätze zu finden.