Rechtsextreme mobilisieren wieder für die 1.-August-Feier auf dem Rütli.
Mindestens vier Aufrufe zum Nationalfeiertag kursieren in der Schweizer Rechtsextremisten-Szene. Bereits im April hatte die Nationale Ausserparlamentarische Opposition (Napo), in der nach eigenen Angaben «verschiedene Organisationen und Einzelpersonen» zusammengeschlossen sind, in einem breit gestreuten Flugblatt zum «Wiedersehen am 1. August auf dem Rütli» eingeladen.
Kurze Zeit später folgte die Partei National Orientierter Schweizer (Pnos) mit einem weiteren Aufruf. Wie in den vorangegangenen Jahren feiern die Pnos-Leute bereits schon am Vorabend, dieses Jahr an einem noch unbekannten Ort in der Innerschweiz. Auch «Patrioten» im Umfeld der Internet-Bewegung patriot.ch wollen nächsten Freitag wieder aufs Rütli. Und erstmals wurde auch in der Westschweiz zur Teilnahme an der traditionellen Rütlifeier mobilisiert, und zwar im Umfeld der jungen völkischen Organisation Avant Garde Suisse, die vor allem in den Kantonen Genf, Neuenburg und Wallis Anhänger hat.
Bundesanwalt Roschacher fand starke Worte; Wirkung zeitigten sie nicht
Die Rechtsextremisten haben in den vergangenen Wochen mehrmals ihre Mobilisierungsfähigkeit bewiesen. Anfang Juli zogen gegen hundert «Glatzen» durch Burgdorf zum Friedhof, um dort eines verunfallten «Kameraden» zu gedenken. Am letzten Juni-Wochenende marschierten rund 50 Neonazis im offiziellen Festumzug der Sempacher-Schlachtjahrzeit mit. Die Teilnahme organisiert hatte die lokale Organisation Morgenstern; auffällig waren die zahlreichen mitgeführten Pnos-Fahnen mit ihrem Emblem, einem langschenkligen Schweizer Kreuz mit einem Morgenstern. Am gleichen Abend zogen rund hundert junge Rechtsextremisten zum Bahnhof von Yverdon, wo Anfang Juni ein 18-Jähriger erstochen worden war.
Trotz verstärkter Mobilisierung geht die Urner Kantonspolizei von einem ähnlich grossen Rechtsextremisten-Aufmarsch aus wie im vergangenen Jahr. Das Sicherheitsdispositiv habe sich «bewährt», sagt Mediensprecher Karl Egli. Wie in den vergangenen Jahren werden die Ordnungshüter die «Hausordnung» der Rütlikommission der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft durchsetzen müssen. Erlaubt sind «ausschliesslich offizielle Kantons- und Schweizer Fahnen», untersagt ist das Mitführen von Transparenten und Propagandamitteln. Seit der «Schande vom Rütli», als am 1. August 2000 rund 120 Neonazis den damaligen Bundespräsidenten Kaspar Villiger auspfiffen, ist der Neonazi-Aufmarsch zum politischen Thema geworden. Im vergangenen August wetterte etwa Bundesanwalt Valentin Roschacher anlässlich des Zentralfestes des Schweizerischen Studentenvereins, es bringe ihn «zur Weissglut, wenn rechtsextreme Ignoranten und neonazistische Dummköpfe» das Rütli «überbevölkern». Deshalb rief er seine Farbenbrüder zur Teilnahme im nächsten Jahr auf, damit die «braune Brut» auf dem Rütli zur «verschwindenden Minderheit» werde. Diesen starken Worten folgten keine Mobilisierungstaten. Das Nichtstun rechtfertigt der Studentenverein nun mit der Rütli-Hausordnung, welche das Mitführen «von Vereinsfahnen» verbiete.