Als der heute 45jährige Jürgen Graf damit begann, öffentlich die Existenz der nationalsozialistischen Vernichtungslager während des Zweiten Weltkrieges zu leugnen, wurde er 1993 als Lehrer an der Sekundarschule Therwil (BL) untragbar. Unterdessen publiziert er auf Internet und gehört zur ersten Garde in der Internationale der Holocaustleugner.
In der unlängst erschienenen Doppelnummer von "Aurora", Organ der Arbeitsgemeinschaft zur Erforschung der Zeitgeschichte (AEZ), dem Zusammenschluss der Schweizer Holocaustleugner, kündigt der Basler Jürgen Graf an, die in "Aurora" veröffentlichte Zusammenfassung seines Machwerkes "Auschwitz - Tätergeständnisse und Augenzeugen des Holocaustes" sei "ab August 1996" auch über Internet abrufbar. Wer sich daraufhin auf die Internet-Reise begibt, wird mehrfach fündig.
Surfen im braunen Sumpf
Die in "Aurora" publizierte Internet-Adresse führt zu Radio Islam Stockholm, das vom Antisemiten und Holocaustleugner Ahmed Rami betrieben wird, einem ehemaligen marokkanischen Offizier, der Anfang der siebziger Jahre nach Schweden floh, da er in Marokko nach einem missglückten Putsch gegen den König zum Tode verurteilt worden war. Rami, dessen antisemitische Hetze auch in deutscher Sprache angeboten wird, gilt als Bindeglied zwischen westeuropäischen und arabischen Holocaustleugnern. Der von Graf angekündigte "Aurora"-Artikel ist noch nicht auf Internet geladen, doch auf der Homepage von Radio Islam ist Graf - inmitten von einschlägig berüchtigten Holocaustleugnern - mit der französischen Übersetzung seines 1993 erschienenen Erstlings "Der Holocaust auf dem Prüfstand" vertreten. Rami, bereits vorbestraft wegen "Aufstachelung zum Rassenhass", verbreitet über Internet auch ein Foto, das ihn zusammen mit Graf zeigt. "Famous author Jürgen Graf und Ahmed Rami in Basel 1994", so die Bildlegende. Die beiden Holocaustleugner pflegen intensive Zusammenarbeit: Graf habe drei Bücher von Rami aus dem Schwedischen ins Deutsche übersetzt, berichtet Rami ebenfalls über Internet. Die Bücher sollen nächstens erscheinen.
Und dann reist der Internet-Surfer weiter zur Homepage "Bürgerforum Europa". Sie sei, so die deutschsprachige Behauptung, "ein Forum gleichgesinnter (absolute Meinungsfreiheit) Gruppen, Personen & Organisationen Europas". Absolute Meinungsfreiheit meint hier das Recht auf Lüge. Unverblümter, in concreto antisemitisch und antifreimaurerisch, die englischsprachige Homepage-Ankündigung: "Platform of European patriots with similiar interest fighting against der New World Order as described by the rules of the Freemasons, the Talmud & the 24 Protocols of the ‚Learned Elder von Zion'".
Jenseits vernünftiger Realitätswahrnehmung ist die Einschätzung, welche die "Bürgerschutz"-Homepage über Graf vermittelt: Graf sei ein waghalsiger Buchautor", der mit "jedem seiner Bücher mindestens zehn Jahre Knast riskiert". In der Schweiz stehen für Graf wie auch für Gerhard Förster, Verleger mehrerer Grafscher Ergüsse allerdings nur drei Jahre auf dem Spiel. Die Aargauer Staatsanwalt hat die Anklage wegen Leugnung des Holocaustes vor Monaten überwiesen. Das Bezirksgericht Baden hat noch kein Verhandlungsdatum festgelegt. Inzwischen ermittelt ein Badener Untersuchungsrichter wegen der neuesten Ausgabe von "Aurora". Unterdessen liefert der Neue-Visionen-Verlag von Gerhard Förster die Grafschen Machwerke weiter an BestellerInnen aus. Gegen Graf laufen darüberhinaus zwei Strafverfahren in Deutschland. Ein im August 1995 ergangenes Urteil des Amtsgerichtes Weinheim (ein Jahr Gefängnis bedingt und 10'000 DM Busse) ist noch nicht rechtskräftig, ein zweites Verfahren wegen Grafs neuestem Titel "Todesursache Zeitgeschichtsforschung" steckt noch in den Anfängen.
Auf der Homepage "Bürgerforum Europa", eingerichtet von der rechtsexremistischen Gruppierung "Bürgerschutz Oesterreich", verbreitet von einem US-amerikanischen Provider, führt der Basler Holocaustleugner seine "Jürgen Graf Info Page (Holocaust lies & facts)". Letztmals erneuert am Freitag vergangener Woche: eine Einladung an die Schweizer Strafverfolgungsbehörden. Graf kündigt an, dass sein Erstling nach wie vor bei seinem eigenen Verlag Guideon Burg "erhältlich" sei. Weiter annonciert Graf auf Ende 1996 eine aktualisierte Fassung seines vergriffenen zweiten Buches "Der Holocaust-Schwindel".
Grafs Einbettung in die Internationale der Holocaustleugner dokumentiert ein Porträt seiner Person auf der Homepage des "Institut für Historical Review" (IHR). Das im südlichen Kalifornien beheimatete IHR strebt die weltweite Vernetzung der Holocaustleugner an und organisiert jährliche Kongresse (Korrigenda: alle zwei Jahre). Im September 1993 (richtig 1994) hatte auch Graf einen Auftritt. Er sei, so die IHR-Vorstellung ihres Referenten, nicht nur aktiv bei den Holocaustleugnern, "sondern auch in der Kampagne, eine weitere nicht-europäische Einwanderung in die Schweiz zu stoppen".
Strafverfolgung ist möglich
Internet erschwert die Strafverfolgung wegen Widerhandlung gegen die Antirassismus-Strafnorm, aber verunmöglicht sie nicht. Ein im Mai 1996 vom Bundesamt für Justiz abgeschlossener Bericht über die strafrechtlichen, datenschutzrechtlichen und urheberrechtlichen Fragen rund um Internet kommt zum Schluss: "Ob eine Darstellung im strafrechtlich relevanten Sinne gewalttätig, pornographisch oder rasssistisch ist, bestimmt sich nach den allgemeinen Grundsätzen, insoweit spielt es keine Rolle, ob sie beispielsweise durch Presseerzeugnis, Film oder aber durch ein Netzwerk verbreitet wird." Die Frage ist nur, welches Land für eine allfällige Strafverfolgung zuständig ist. Claudio G. Frigerio, Chef Rechtsdienst im Bundesamt für Informatik, erklärt denn auch: "Blosses Zugänglichmachen von rassistischen Informationen - über World-Wide-Web WWW, oder File Transfer Protocol, ftp - im Ausland ergibt noch keine Strafzuständigkeit in der Schweiz". Doch einfach zurücklehnen können sich Graf und Konsorten nicht. Denn gemäss Art. 6 des Strafgestzbuchs kann ein Schweizer bestraft werden, "der im Ausland ein Verbrechen oder ein Vergehen verübt, für welches das schweizerische Recht die Auslieferung zulässt." Voraussetzung ist, dass die Straftat auch im Begehungsland strafbar ist. Holocaustleungung ist in Österreich strafbar.
Die Schweizer Strafverfolgungsbehörden sind bereits zweimal gegen Internet-Benutzer, die rassistische Informationen verbreiten, aktiv geworden. Im vergangenen Herbst zeigte das Bundesamt für Informatik einen Mann namens Milton Kleim Jr. an, der in einer speziellen schweizerischen Newsgroup ("ch.general"), einem allgemein zugänglichen elektronischen Anschlagbrett, einen knapp dreissigseiten nazistischen Text plaziert hatte. Milton Kleim, gemäss Eigeneinschätzung "Net Nazi Number One", schloss vor kurzem seine Studien an einer US-Universität ab und verbreitete seinen Text über einen kanadischen Anbieter. Die Ausssicht, dass Milton Kleim zur Rechenschaft gezogen werden kann, ist gering, da weder die USA noch Kanada entsprechende Strafbestimmungen kennen und folglich keine Rechtshilfe möglich ist. Wenn Milton Kleim aber einmal Deutschland, Österreich oder die Schweiz besuchen sollte, sieht die Sache anders aus. Das Bundesamt veranlasste das Löschen seines Textes. Eine zweite Strafanzeige erging Mitte Juni gegen einen unbekannten dänischen Verbreiter eines holocaust-leugnenden Textes.