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Drei Armeeangehörige waren angeklagt, im Dienst die Rassismusstrafnorm verletzt zu haben. Das Gericht urteilte milde.

Vergangene Woche im Rathaus von Yverdon: Das Militärgericht 2 tagt. Vor dem Gerichtspräsidenten und den vier Militärrichtern stehen drei junge Männer in Armeeuniform.

Nein, er habe keine rassistischen Sprüche von sich gegeben, beteuert der 23-jährige Waadtländer Wachtmeister. Nein, er habe die Hand nicht zum Hitlergruss gehoben. Den gestreckten Arm habe er nur gehoben, um Befehle zu geben oder um den Monte Tiglio zu zeigen, den Berggipfel bei Isone. Weder Hitlergruss noch rassistische Sprüche habe er gemacht, sagt auch der 22-jährige Wachtmeister aus dem Unterwallis.

Nur der kahl geschorene Rekrut, ebenfalls aus dem Kanton Waadt, räumt ein, er habe meist den «Schweizergruss» gemacht, gelegentlich aber auch den Hitlergruss, diesen nur «zum Spass». Und rassistische Sprüche habe er zwar gemacht, aber auch die «nur als Witze». Man sei ja unter sich gewesen. Man habe, sagt er, auch abschätzige Worte über Frauen gemacht. Er vermittelt den Eindruck, als sei dies selbstverständlicher Umgangston in einer Männergesellschaft. Niemals aber habe er geäussert, die Juden müsse man vergasen und die Schwarzen zerstückeln. Nein, das nie.

Nur ein Disziplinarverfahren
Damals, das war im Sommer 2005, in den letzten Wochen der Grenadierrekrutenschule in Isone, im Tessin. Einige Grenadierrekruten - zumeist Deutschschweizer - störten sich daran, dass zwei Wachtmeister und zwei Rekruten oft rassistische Bemerkungen machten und sich mit dem Hitlergruss begrüssten. Einer von ihnen informierte einen Offizier, dieser dann den Schulkommandanten, und die vier Armeeangehörigen wurden auf der Stelle entlassen. Das VBS meldete damals, eine Untersuchung habe ergeben, dass «sich ein Unteroffizier im praktischen Dienst und zwei Rekruten zu diesen Gesten und Äusserungen» bekannt hätten. Dem zweiten Unteroffizier habe die Beteiligung eindeutig nachgewiesen werden können. Monate später empfahl der militärische Untersuchungsrichter, den Fall nur disziplinarisch zu behandeln. Für Unmut sorgte die Begründung: Die Rassismusstrafnorm sei gar nicht verletzt worden, da die Sprüche im Kompagnierahmen und damit nicht öffentlich geäussert worden seien. Der Schulkommandant widersprach dieser Einschätzung und überwies die vier an die Militärjustiz.

Nun sitzen drei von ihnen vor dem Militärgericht, der vierte, ein Rekrut aus dem Kanton Schwyz, wird am 20. April in Bern vor einem deutschsprachigen Militärgericht erscheinen müssen. Die drei in Yverdon wollen sich herausreden. Am heftigsten der Waadtländer Wachtmeister, es sei schlichtweg eine Rache dafür, dass er die Übungen ein bisschen härter durchgeführt habe. Auch stimme es nicht, dass er einem Rekruten mit dem Tod gedroht habe. Angst habe er jenem machen wollen, «damit er gehorcht». Einige Zeugen erklärten, sie hätten das Handzeichen für «Kehle durchschneiden» gesehen.

Und da gibt es noch andere Geschichten. Einmal etwa flog eine Gamelle aus einem fahrenden Lastwagen, gerade als dieser einen Rekruten kurdischer Herkunft passierte. Der Vorfall bleibt ungeklärt. Und bei den beschlagnahmten Unterlagen befand sich auch eine Klarsicht-Zeigetasche, beschrieben in drei Landessprachen: «Warum hat es Neger in der Armee?». Es bleibt in Yverdon ungeklärt, was es mit diesem Beweisstück auf sich hat. Eines ist jedoch klar: Einer der Rekruten war ein Schweizer schwarzer Hautfarbe.

Sprüche gehören offenbar dazu
Ein anderes Mal malte sich der Walliser Wachtmeister einen Hitlerschnauz an und machte auf einem fahrenden Lastwagen Faxen. Der Walliser räumte ein, dass er die Wehrmacht bewundere, und der Hitlerbart ist unbestritten, einige Zeugen können sich auch noch an die Hitlergrüsse der beiden Wachtmeis­ter erinnern. Mehrere Zeugen sympathisieren offenbar mit den Angeklagten, sie wollen sich nicht mehr erinnern können. Sie bestreiten, was sie 2005 noch schriftlich festgehalten und vor dem Untersuchungsrichter bestätigt hatten. Einige der Zeugen vermitteln den Eindruck, dass Ausländerfeindlichkeit im Militär ganz einfach dazugehöre.

Das Urteil das Militärgerichtes fällt mild aus: Alle drei Angeklagten werden zwar der Rassendiskriminierung schuldig gesprochen, aber nur mit bedingten Tagessätzen bestraft. Ein Wachtmeister wird auch noch wegen Diebstahls verurteilt, er hatte über hundert Schuss Munition für sich abgezweigt. Und die beiden Wachtmeister werden nicht degradiert. Nur: Das heisst nicht, dass die beiden auch ihre militärische Karriere fortsetzen können. Christophe Keckeis, Chef der Armee, hat vor wenigen Monaten in einer Verfügung festgehalten: Wer wegen Rassendiskriminierung verurteilt ist, ist als Armeekader ungeeignet. Die administrativen Sanktionsmöglichkeiten gehen vom Aufgebotsstopp bis zum Ausschluss aus der Armee.