Anian Liebrand, Präsident der JSVP Schweiz und SVP-Nationalratskandidat im Kanton Luzern, fordert Meinungsäusserungsfreiheit für rassistische Äusserungen. Auf veröffentlichte Kritik an seinen politischen Aktivitäten reagiert er jedoch gerne mit einer Strafklage. Dies musste auch Pascal Bührig, damals Co-Präsident der Juso Zürich, erfahren, nachdem er Mitte Februar 2014 einen Facebook-Eintrag unter dem Titel "JSVP-Präsident ist Freund von Judenhasser" publizierte und dabei erwähnte, dass Liebrand sich mit Freunden fotografieren lasse, "die mit ihren Tattoos al la ‚Meine Ehre heisst Treue' (SS-Wahlspruch)" rumprahlen würden. Ebenso beschrieb Bührig, dass Liebrand "und seine Freunde von der neonazistischen Europäischen Aktion" ihm bei einer Occupy-Demo auf dem Paradeplatz antisemitische Flugblätter gegen den "Rothschild-Kapitalismus" in die Hände gedrückt hätten. Auslöser für Bührigs Eintrag war ein offener Brief des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebundes SIG nach der Wahl Liebrands zum JSVP-Präsidenten. Der SIG hielt dem jungen Rechten dessen Nähe zu "Schweizer Verschwörungstheoretikern" vor. Er stellte fest, dass "sich in dieser Szene viele Judenhasser bewegen" würden und kritisierte Liebrands mangelnde Distanzierung.
Liebrand liess von seinem Anwalt Hermann Lei, auch Thurgauer SVP-Kantonsrat, eine Strafklage wegen Verleumdung allenfalls übler Nachrede einreichen, da Bührig den Eindruck erwecke habe, Liebrand sei ein Rechtsextremist. Nun hat der JSVP-Präsident - wie die Sonntagszeitung berichtet - eine juristische Abfuhr von der Zürcher Staatsanwaltschaft erhalten. Diese stellt das Verfahren ein. Sie erinnert zuerst daran, dass gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung "in einer politischen Auseinandersetzung eine strafrechtlich relevante Ehrverletzung nur mit grösster Zurückhaltung" anzunehmen sei. Liebrand bestreite zwar das Flugblattverteilen an der Occupy-Demo, gebe aber zu anwesend gewesen zu sein. Auch zeige ein Foto ihn mit einem Luzerner Rechtsextremisten, der den Waffen-SS-Slogan als Tattoo trägt. Das Urteil ist rechtskräftig. Gegenüber der Sonntagszeitung erklärt Liebrand, mit der Anzeige habe er "ein Exempel statuieren" wollen, aber nun sei ihm die "Zeit dafür schlicht zu schade".