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Zürich und Tuttwil TG8. September 2010

Das Obergericht Zürich stellt das Verfahren gegen Erwin Kessler, Präsdient des Vereins gegen Tierfabriken VgT, ein, weil inzwischen alle Anklagepunkte verjährt sind. Das Gericht, präsidiert vom Schweizer Demokraten Christoph Spiess, spricht Kessler eine Entschädigung von 11'000 Franken zu. Die Oberrichter stellten aber auch fest, dass Kessler bei seiner Kritik am Schächten keineswegs zugebilligt werden könne, sich «zweifelsfrei innerhalb der vom Verbot der Rassendiskriminierung gezogenen Grenzen» oder gar des üblichen Anstandes bewegt zu haben.