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Zürich11. Juni 2014

Das Bezirksgericht Zürich verurteilt den 27-jährigen Sebastien N. wegen versuchter vorsätzlicher Tötung zu zwölf Jahren Freiheitsentzug, plus anschliessender Verwahrung. Der Mann schoss Anfang Mai 2012 einen ehemaligen Neonazi-Kameraden nieder.

Vor den Richtern trug der Angeschuldigte gut sichtbar Bekenner-Tattoos, hinten am Kopf ein Doppel-SS für die «Waffen-SS», links am Hals ein «C 18», das für «Combat 18» (Kampf Adolf Hitler) steht, so nennt sich auch der militante Arm des Neonazi-Netzwerks «Blood and Honour» (B&H). Für die Richter gab Sebastien N. jedoch den geläuterten Aussteiger, der nichts mehr mit der rechtsextremen Szene zu tun habe. Und dies bereits seit 2007. Nur: Fotos einer Hamburger Gruppe von Antifaschisten belegen, dass er auch 2008 und 2011 in Norddeutschland bei rechtsextremen Aufmärschen aktiv war. Auch gehörte er zur Kameradschaft Weisse Wölfe Terrorcrew. Im vergangenen Sommer warf ihm die deutsche Generalbundesanwaltschaft die Mitgliedschaft in einem international verflochtenen "Werwolf-Kommando" vor, das Terrorakten geplant habe. Dieser Vorwurf liess sich bis anhin nicht erhärten.

Anders als alle anderen polizeilich Befragten beschreibt er auch den Abend im Zürcher Niederdorf, nachdem er dort zufällig einen ehemaligen B&H-Kameraden getroffen hatte und sie zu viert in einer Bar eingekehrt waren. Als die Gruppe das Lokal wieder verliess, schoss der Täter dem Opfer unvermittelt und aus nächster Nähe in den Oberkörper. Ein zweiter Schuss verfehlte das Ziel. Sebastien N. behauptete, das spätere Opfer habe ihn aggressiv beleidigt und provoziert. «Das stimmt einfach nicht», erklärte der Gerichtspräsident in der Urteilsbegründung. Wenn jemand provoziert habe, dann der Täter. Dieser hatte in den Stunden nach den Schüssen in einer SMS geschrieben: «Verrat ist nicht verzeihbar», verbunden mit dem Vorwurf, das Opfer habe ihm und einem Kameraden schaden wollen. Darin vermochte das Gericht allerdings kein Motiv für eine Abrechnung unter Rechtsextremen sehen. Der Verurteilte ist mehrfach wegen Gewaltdelikten vorbestraft, so dass das Gericht – gemäss dem Antrag der Staatsanwältin – auch eine Verwahrung aussprach.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Sebastien N. hat inzwischen Berufung eingelegt.

Nachtrag vom 13. Juni 2014
Im Juli 2013 startete die Deutsche Generalbundesanwaltschaft eine grossangelegte und medialisierte Aktion gegen eine "Werwolf"-Gruppe, verdächtigt rechtsterroristischer Vorbereitungshandungen. Zu den Verdächtigten gehörte auch Sebastien N.. Schon damals war durchgesickert, dass die Vorwürfe wohl schwach begründet seien. In seinem Plädoyer behauptete der Verteidiger nun, das Verfahren sei "klang- und sanglos" eingestellt worden. Das war zwar Wunschdenken, aber nicht ganz unbegründet. Heute berichtet Thomas Knellwolf im Tages-Anzeiger, dass das Verfahren zwar noch nicht abgeschlossen sei, alles andere als eine Einstellung eine Überraschung wäre. Ausgelöst wurden die Ermittlungen ausschliesslich durch die Angaben einer Ex-Freundin von N.
Siehe: http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/stadt/Haltloser-Terrorvorwurf-der-Ex...

P.S. Nachtrag vom 4. März 2016
Das Obergericht Zürich bestätigt die Verurteilung wegen versuchter vorsätzlicher Tötung, ändert jedoch die Strafzumessung. Es verlängert die Freiheitsstrafe von 12 auf 14 Jahre, hebt jedoch die Verwahrung auf, ordnet jedoch eine ambulante Massnahme an.