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Zürich27. April 2015

Das Zürcher Obergericht verurteilt den ehemaligen SVP-Schulpfleger Alexander Müller wegen Widerhandlung gegen die Rassismus-Strafnorm. Er hatte Ende Juni 2012 den Tweet verbreitet "vielleicht brauchen wir wieder eine Kristallnacht … diesmal für Moscheen".
Der Tweet von Alexander Müller, SVP-Mitglied und Schulpfleger am Zürichberg, stand nur wenige Minuten Online, aber er erreichte internationale Beachtung. Eine "Tages-Anzeiger"-Redaktorin hatte von der Nachricht erfahren und darüber berichtet. Sie missachtete zwar das medienethische Gebot der zwingenden Anhörung bei schweren Vorwürfen, das änderte aber nichts am Sachverhalt: Der damalige "Kreditanalyst" hatte nach Kritik an Islamisten Aktionen gegen Moscheen insgesamt erwogen und gleichzeitig die Nazi-Aktionen gegen die Juden vom November 1938 als gerechtfertigt dargestellt. Er verlor innert weniger Tage politisches Amt, Partei und die Arbeitsstelle.
Der eifrige Blogschreiber stellte sich in der Folge in der Öffentlichkeit als Medienopfer dar und ging gegen Berichterstatter mit Straf- und Privatklagen vor. Die Staatsanwaltschaft eröffnete allerdings gegen ihn auch ein Verfahren gegen Widerhandlung gegen die Rassismus-Strafnorm. Im Mai 2014 verurteilte ihn das Bezirksgericht Uster deswegen zu einer Busse von 1800 Franken, zu 75 Tagessätzen à 120 Franken, bedingt auf drei Jahre. Nun hat das Zürcher Obergericht dieses Urteil bestätigt und auch den muslimischen Privatklägern eine Prozessentschädigung zugesprochen. In ihrer Begründung hielten die Richter fest: "Wer über Twitter bloggt, sucht die Öffentlichkeit". Und auch: Der "geschichtsaffine Beschuldigte" habe "im vollem Bewusstsein der Wirkungsmacht seiner Worte" gehandelt. Schon während der Urteilsverkündigung äusserte Müller hörbar Unmut über das Verdikt. Ein Richter beschied daraufhin, der Fall zeige exemplarisch: "Zuerst soll man denken, bevor man etwas sagt oder twittert". Das Urteil ist nicht rechtskräftig.