Zurück

Wolhusen LU1. Dezember 2003

Die Gemeindeversammlung lehnt grossmehrheitlich in geheimer Abstimmung und - entgegen bundesgerichtlicher Rechtsprechung - ohne Begründung das Einbürgerungsgesuch einer sechsköpfigen Familie mazedonischer Herkunft ab. Mitte Dezember 2004 hebt der Luzerner Regierungsrat diesen Entscheid auf, da die Versammlung den Anspruch der Familie auf einen begründeten Entscheid verletzt habe. Die Gemeindeversammlung muss nun nochmals über das Gesuch befinden.