Drei Verantwortliche der SVP-Sektion Widen erhalten einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Baden, da sie verantwortlich sind für die Aufschaltung von rassendiskrimierenden Einträgen auf der Homepage der Sektion. Zwei Männer erhalten eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen und eine Busse, der dritte wegen Gehilfenschaft 15 Tagessätze bedingt und Busse. Die SVP-Sektion Widen publizierte längere Zeit drei Aussagen, ohne zu merken, dass sie satirisch gemeint waren. So war denn zu lesen: Wir finden RASSISMUS JA auch nicht schlecht, sagen wir zumindest". Oder auch: Wir machen SAUbere Politik, nur gelegentlich TÜRKEN wir ein paar Statistiken". Dazu noch einen dritten Spruch, der sich gegen Leute aus den verschiedenen Staaten des ehemaligen Jugoslawien richtete. Der SVP-Ortsparteipräsident hatte gegenüber einer Zeitung eingeräumt, die Slogans seien im Glauben auf die Homepage gestellt worden, dass es sich um eine echte Kampagne der SVP Schweiz handle. Der Strafbefehl hält fest, die Beschuldigten hätten "wissentlich und willentlich" eine Person oder ganze Gruppen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Reigion "in einer gegen die Menschenwürde verstossender Weise" herabgesetzt. Die Strafbefehle sind nicht rechtskräftig.