Ein Thurgauer Kantonspolizist muss sich vor dem Bezirksgericht Weinfelden wegen Widerhandlung gegen die Rassismus-Strafnorm verantworten. In einem Polizeicommuniqué hatte er sich im Januar 2001 rassistisch über zwei Einschleichdiebe geäussert. Der Staatsanwalt fordert eine Busse in der Höhe von einigen hundert Franken. Der Angeschuldigte hatte über die Verhaftung von Einbrecher geschrieben, die Täter hätten die Abwesenheit der Bewohner "auf ihre angeborene Art" ausgenützt. Weiter schrieb der Polizist, bei den geständigen Tätern handle es sich um "einen 20-jährigen türkischen Staatsangehörigen und einen 18-jährigen Schweizer (eingebürgert aus Ex-Jugoslawien)". Auf Nachfrage der Nachrichtenagentur sda hatte er erklärt, bei der Qualifizierung der Täter habe es sich um kein Versehen gehandelt.
Das Gericht spricht den Beamten frei, da dieser zu Recht davon ausgegangen sei, dass - gemäss polizeiinternenen Weisungen - der Kommando-Pikettechef für die Verbreitung der Mitteilung verantwortlich gewesen sei. Unklar ist, ob die Untersuchungsbehörden nun ein Verfahren gegen den Pikettchef eröffnen.