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Stans NW9. Dezember 2008

Das Kantonsgericht verurteilt einen 17jährigen Metzgerlehrling, der auf einem Videoclip die Ermordung eines ehemaligen Lehrers dargestellt und diesen Clip dann versandte. Das Video verbreitete sich rasch und auch der visierte Lehrer erfuhr davon. Bei einer Hausdurchsuchung findet die Polizei nebst Waffen und Munition, auch rechtsextreme Musik und Embleme. Auch kann sie erstellen, dass der Metzgerlehrling sich als PNOS-Mitglied bezeichnete. Der Lehrer erstattete Anzeige, unter anderen weil Eltern und Drittpersonen mit der Familie des Angeschuldigten zu solidarisieren begannen und er nicht genügend Rückhalt durch die Schulleitung erhielt. Das Gericht verurteilt den 17jährigen zu 30 Tagessätzen à 80 Franken, 1000 Franken Busse.