Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt einen Entscheid des Führungstabes der Armee, wonach ein Soldat zu Recht aus der Armee ausgeschlossen worden sei, nachdem wegen eines Beförderungsantrags eine Sicherheitsüberprüfung durchgeführt und dabei festgestellt wurde, dass der Soldat im Jahr 2005 wegen Widerhandlung gegen die Rassismus-Strafnorm verurteilt worden war und später unter anderem noch eine Verurteilung wegen Vorstosses gegen das Waffengesetz dazugekommen war. Das Urteil erwähnt, dass der beförderungswillige Soldat sich im September 2004 zuerst antisemitisch (auf der Strasse einem Mann mit jüdischer Kipa über eine Strassenkreuzung laut "Juda verrecke" zu und in desen Richtung gespuckt, dazu, den rechten Arm zum Hitlergruss in die Höhe gehoben) und drei Wochen später vor und nach einem Fussballspiel Menschen schwarzer Hautfarbe beschimpft und belästigt und wieder den Hitlergruss gezeigt habe. Er war dafür im September 2005 zu 30 Tagen Gefängnis bedingt verurteilt worden. Zur Zeit der Sicherheitsprüfung war gegen den Beförderungwilligen wieder eine Strafverfahren wegen Verstosses gegen die Rassismus-Strafnorm im Gange.