St. Gallen30. September 2014
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt einen Entscheid der Fachstelle für Personensicherheit. Ein Neo-Nazi bleibe ein Sicherheitsrisiko. Der Mann, der aus der Innerschweiz stammt, hatte vor Jahren verkündet, er verlasse sein Amt in der Lokalsektion einer rechtsextremen Partei wie auch die Partei. Die Sicherheitsüberprüfung ist erst nach dem Stellenantritt des Mannes abgeschlossen worden. Die Fachstelle hatte den Bundesangestellten mit Zugang zu Geheimmaterial als Sicherheitsrisiko eingestuft, weil sich dieser nicht «konstant» vom rechtsextremen Milieu abgewendet hat. Das Gericht hat nun diesen Entscheid bestätigt. Der Mann ist weiterhin als "Mitarbeiter" eines rechtsextremen Vertriebes tätig.