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St. Gallen20. März 2002

Vier Skinheads, darunter Pascal Lobsiger, müssen sich vor dem Bezirksgericht St. Gallen verantworten. Sie waren Ende August 2000 mitbeteiligt an Auseinandersetzungen mit Schwarzen, nachdem Lobsiger zusammen mit einem Mittäter einen Schwarzen niedergeschlagen hatte. Vor Gericht behauptet Pascal Lobsiger einmal mehr, er stehe zwar noch rechts, aber habe mit dem "Nazi-Zeugs" nicht mehr zu tun. So wie er es bereits früher getan hatte. (Siehe: Die Scheinheiligkeit danach) Das Gericht verurteilt Lobsiger zu sechs Monaten Gefängnis unbedingt. Eine Strafe, die er in Halbgefangenschaft absitzen kann. Ein weiterer Skinhead erhielt eine unbedingte Gefängnisstrafe, ein dritter eine bedingte. Auch ein Opfer erhält eine bedingte Gefängnisstrafe von drei Tagen. Lobsiger und ein Mittäter rekurieren gegen das Urteil.