Mehrere SVP-Mitglieder erreichten im vergangenen Sommer breite mediale Aufmerksamkeit wegen ihren rassistischen Äusserungen, darunter auch der Solothurner Kleinunternehmer Beat Mosimann. Er hatte in Internet-Foren und auf Facebook eine grosse Zahl von diskreditierenden oder hetzerischen Einträgen publiziert. Er unterstellte den Juden die "geschichtlich bedingten Unterwanderung der Finanzwelt", er wollte Muslime "entsorgen" und an Schwarzafrikanerinnen "alte Munition" ausprobieren. Nach den Medienberichten zog sich das SVP-Mitglied und Aspirant für eine Kantonsrats-Kandidatur "für das Wohl der Partei" aus der Politik zurück. Einerseits zur Erleichterung der Partei, andererseits beklagten auch zwei Solothurner SVP-Exponenten die kritische Berichterstattung. Sie meinten: "Was aber passiert wenn man solchen Menschen das letzte Ventil nimmt, ihre Frustration über gewisse Entwicklungen in unserer Gesellschaft loszuwerden?" Nun gibt die Staatsanwaltschaft Solothurn eine eindeutige Antwort, wie sie in einer Medienmitteilung publik macht. Sie verurteilte Mosimann wegen Widerhandlung gegen die Rassismus-Strafnorm zu 120 Tagessätzen, die Hälfte bedingt. Der Verurteilte habe sich "herabsetzend und in einer die Menschenwürde verachtenden Weise über Juden, Muslime und dunkelhäutige Menschen" geäussert. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Mosimann erklärt gegenüber Medienschaffenden nur "No comment!".