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Sitten2. Februar 2010

Das Kantonsgericht bestätigt sechs Verurteilungen wegen Widerhandlung gegen die Rassismus-Strafnorm gegen die verantwortlichen Organisatoren des Naziskin-Konzertes in Brig-Gamsen (17. September 2005). Von Schuld und Strafe freigesprochen werden die sechs weiteren Angeschuldigten, die gegen das erstinstanzliche Urteil rechtzeitig Appelation eingereicht hatten. Zwek von ihnen, weil die Anklageschrift ihre Tatbeteiligung nicht rechtsgenüglich umschrieben hatte.