Vor dem Richter mimen Antisemiten gern den Unschuldigen, den Harmlosen oder gar den Naiven. So auch ein 62jähriger Bauer und Kleinunternehmer, der im Januar 2010 im lokalen Gratisblatt "Sigriswiler Anzeiger" einen Text mit vielen antisemitischer Passagen, teils angelehnt an die "Zionistischen Protokolle", hatte erscheinen lassen. Heute musste er sicht nun vor einem Thuner Einzelrichter verantworten. Er gab an, er habe den Text nicht geschrieben und wisse auch nicht, woher er den Text habe. Er habe diesen nur flüchtig gelesen, doch befunden, er passe zur Auseinandersetzung über die Schliessung von Schulklassen in Sigriswil. Der Angeklagte weiter. "Ich weiss ja nicht einmal, was ein Zionist ist." Und das die Juden im Text erwähnt worden seien, habe er überlesen. Doch die Ausflüchte fruchteten nichts. Der Einzelrichter verurteilte den Mann wegen Rassendiskriminerung zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen (à 120 Franken) und einer Busse von 800 Franken. Am Verfahren beteiligten sich auch zwei Privatklägerinnen, eine ortsansässige und eine Genfer Jüdin, letztere als SIG-Vertreterin. Der Einzelrichter verneinte die Klageberechtigung des SIG, da ein Verband keine Verletzung der Menschenwürde geltend mache könne. Die zweite Klägerin schloss mit dem Verurteilten einen Vergleich, wonach der Antisemit 750 Franken Genugtuung zu zahlen habe. Ein Betrag, den die Klägerin an die Sigriswiler Schulen weiterleiten wird, zwecks Förderung von Projekten gegen Rassismus und Antisemitismus.