Der "Sonntagsblick" berichtet, dass der Urner Staatsanwalt einen 29jährigen Schweizer wegen mehrfacher Rassendiskriminierung zu einer bedingten Gefängnisstrafe von zehn Tagessätzen à 100 Franken und zu einer Busse von 200 Franken verurteilt hat. Das Verfahren ausgelöst hatten Recherchen der "Sonntagszeitung", wonach der Redner "Renato" bei seiner Rede an der unbewilligten PNOS-Rütlifeier (5. August 2007) wohl den Holocaust geleugnet habe, da er behauptet hatte, die Rassismus-Strafnorm sei eingeführt worden, "um eine geschichtliche Lüge zu stützen und dem Schweizer das Aussprechen der Wahrheit zu verbieten.» Weiter hatte "Renato" den Holocaust-Leugner Philipp Brennenstuhl für seinen "Kampf um die Wahrheit" gelobt. Die PNOS-Sektion Willisau hatte die Rede später auf ihrer Homepage veröffentlicht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Rede ist weiterhin im Netz, nur die beiden Worte "geschichtliche Lüge" sind durch Sternchen ersetzt worden.