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Meilen ZH9. Dezember 2002

In einer Informationsveranstaltung orientiert der Gemeinderat über die Sperrzonen, die für AsylbewerberInnen in der Gemeinde gelten. Ausgesperrt werden Asylsuchende von Schul- und Sportanlagen, es sei denn, sie verfügen über eine besondere Bewilligung. Im Dorfzentrum dürfen sie sich zwar aufhalten, "störende Ansammlungen" werden jedoch nicht geduldet. Gemeinderat Christoph Hiller (FDP) behauptet: "Die 'Hausregeln' sind zum Schutz der Bevölkerung, aber auch zum Schutz der Asylsuchenden vor ungerechtfertigten Anschuldigungen aufgestellt worden." Hiller gesteht aber auch ein, dass "diese Massnahmen rein formaljuristisch nicht ganz korrekt" sind. Peter Niederöst, Mitglied der Demokratischen JuristInnen und Kopräsident von Solidarité sans frontières, erklärt der WochenZeitung: "Die Trennung einer Bevölkerungsgruppe von einer anderen mit der Begründung, diese geschehe zum Schutz derselben, greift die Rhetorik aus der südafrikanischen Apartheidzeit auf". Die grundlose Ausgrenzung einer bestimmten Gruppe - hier der Asylsuchenden - sei diskriminierend und tangiere das Grundrecht auf Bewegungsfreiheit.