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Luzern27. März 2002

Der Regierungsrat lehnt Beschwerden von mehreren Einbürgerungswilligen ab, die im März 2000 in Emmen durch Volksabstimmung abgelehnt wurden. Der Regierungsrat behauptet, die Verletzung des Diskriminierungsverbotes lasse sich nicht "ohne jeden Zweifel" nachweisen. Peter Wicki, Anwalt der BeschwerdeführerInnen, kommentiert den Entscheid in einem Interview: "Und wenn der Regierungsrat die Anforderungen an den Beweis nun auf ein derart hohes Niveau hinaufschraubt, bedeutet das, dass das Diskriminierungsverbot bei einer Einbürgerung ausser Kraft gesetzt wird." (WochenZeitung Luzern, 28. März 2002) Die Abgewiesenen ziehen den Fall daraufhin vor das Bundesgericht.