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Littau LU7. Juli 2004

Der Einwohnerrat lehnt das Einbürgerungsgesuch einer 57jährigen aus Bosnien-Herzogwina mehrheitlich ab. Dies ohne Angaben von Gründen, dies obwohl das Bundesgericht in einem Urteil festgehalten hatte, dass abgewiesene Gesuche einer Begründung bedürfen. Die Einbürgerungskommission hatte das Gesuch zur Annahme empfohlen. Gegenüber der "Neuen Luzerner Zeitung" erklärt der Kommissionspräsident: "Alle Kriterien waren erfüllt, es hat überhaupt nichts dagegen gesprochen, die Frau einzubürgern."