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Lausanne und Luzern7. November 2007

Das Bundesgericht veröffentlicht ein Urteil, wonach zwei Rechtsextremisten nicht gegen die Rasssismus-Strafnorm verstossen hätten, als sie im Mai 2002 drei Ausländer - zwei Tamilen, einer aus Bosnien-Herzogowina - niederschlugen. Die Taten, so das Bundesgericht, "für einen unbefangenen durchschnittlichen Dritten nicht klar als rassistische Akte" erkennbar gewesen, "durch welche die Opfer wegen ihrer Rasse als minderwertige Menschen hingestellt werden sollten". Das Bundesgericht weist das Verfahren an die Vorinstanz (Obergericht Luzern) zur Strafzumessung zurück. "Sie wird allerdings im Rahmen der Strafzumessung für die - vorstehend bestätigten - Schuldsprüche wegen mehrfacher (teils versuchter) schwerer Körperverletzung straferhöhend berücksichtigen, dass der Beschwerdeführer diese Delikte tatsächlich aus rassistischen beziehungsweise fremdenfeindlichen und somit besonders verwerflichen Beweggründen verübte und dass die Opfer die Gewalttätigkeiten als rassistische Akte empfanden, wodurch sie zusätzlich in besonderem Masse gedemütigt wurden."